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Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler

20% Investitionszuschuss für Wagniskapital


Vor dem Hintergrund, jungen innovativen Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern, sollen private Investoren – insbesondere Business Angels – motiviert werden, häufiger in solche Unternehmen zu investieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kapitalinvestitionen für junge innovative Unternehmen durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Die Investition muss mindestens 10.000 Euro pro Unternehmen betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der Investitionssumme (inkl. Agio).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen (Privatinvestoren), die Anteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.

Voraussetzungen des Unternehmens
Es muss sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln (weniger als 50 Mitarbeiter)
Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
jünger als zehn Jahre
Voraussetzungen des Investors
Der Anteilserwerb darf erst nach Antragstellung durch den Investor erfolgen
Zwischen Investor und Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden
Mindesthaltedauer: Haltungsfrist der Anteile für mindestens drei Jahre
Erstmalige Beteiligung am Unternehmen (keine Aufstockung von Anteilen)

Für Fragen steht Ihnen das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung zur Verfügung.

Quelle: BMWi

Neuer Förderschwerpunkt des BMU: Materialeffizienz in der Produktion


Natürliche Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, sind wesentliche Produktionsfaktoren. Dabei ist die Nutzung von Rohstoffen über die gesamte Wertschöpfungskette – von der

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt (Photo credit: Wikipedia)

Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung – mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden.

Für die Unternehmen in Deutschland beträgt der Kostenanteil für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe durchschnittlich etwa 40 Prozent des Bruttoproduktionswertes. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt bis zu 20 Prozent der Materialkosten durch technische Modernisierung eingespart werden können.

Ein effizienterer Materialeinsatz in der Produktion ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen, zur Umweltentlastung, aber auch zur Wirtschaftlichkeit von Produktionsabläufen. Um Unternehmen bei der Investition in materialeffiziente Produktionsprozesse zu unterstützen, hat der Bundesumweltminister am 8. April 2013 den neuen Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm “Materialeffizienz in der Produktion verkündet. Gefördert werden innovative Projekte mit Demonstrationscharakter, die materialeffiziente Produktionsprozesse umsetzen, materialintensive Herstellungsverfahren substituieren sowie Rest- und Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe einsetzen.

Der Förderschwerpunkt berücksichtigt die Umwelteffekte der Rohstoffgewinnung jenseits der Betriebsgrenzen und verfolgt einen Ansatz, der sämtliche Verarbeitungs-, Herstellungs-, Lagerhaltungs- und Transportprozesse von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt als Ergebnis des Produktionsprozesses berücksichtigt und in die Bewertung der Projekte integriert.

Der Förderschwerpunkt “Materialeffizienz in der Produktion” richtet sich sowohl an kleine und mittelständische Unternehmen als auch an Großunternehmen aus folgenden Bereichen:

  • Industrien, die Steine und Erden als Rohstoffe haben,
  • Industrien, die Eisen und Stahl sowie Nichteisenmetalle herstellen und verarbeiten,
  • Industrien, die Naturstoffe verarbeiten (u. a. Papier, Leder, Nahrungsmittel) sowie
  • Industrien, die chemische Stoffe und Kunststoffe verarbeiten.

Die Förderung erfolgt entweder

  • mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

oder

  • mit einem Investitionszuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.

Die Art der beantragten Förderung ist anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben und die jeweilige Förderhöhe werden von der KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt. Grundlage für die Förderhöhe sind die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Ausgaben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können gehören: Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der Erweiterung und Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind, Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt sowie Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.

Die Projektskizze muss bis zum 30. September 2013 bei der KfW Bankengruppe eingegangen sein. Bis zum 31. Januar 2014 wird die Bewertung der Projektskizzen abgeschlossen und bei positivem Ergebnis die Aufforderung zur Antragstellung erfolgen.

Quelle: BMU

Bayern fördert Investitionen im ländlichen Raum mit über 137 Millionen Euro ins Jahr 2013


 Mit 137 Millionen Euro geht das Bayerische Wirtschaftsministerium heuer an den Start, um Investitionen bayerischer Unternehmen zu fördern, die neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. “Wir nehmen den Schwung des erfolgreichen Jahres 2012 ungebremst mit ins Jahr 2013. Mit voller Kraft bringen wir weiterhin zielgerichtet und erfolgreich Arbeit zu den Menschen in Bayern”, freut sich Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und fügt hinzu: “Das Ziel der Vollbeschäftigung 2015 in ganz Bayern haben wir fest im Blick.”

Über 70 Prozent der Fördergelder gehen weiterhin in die drei ostbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken. Auch in diesem Jahr fließen 95 Prozent der Mittel in den ländlichen Raum.

Zeil: “Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern Bayerns Zukunft”

Auf Vorschlag des Wirtschaftsministers hat der Landtag im Doppelhaushalt 2013/14 die Mittel für die Regionalförderung um jährlich 20 Millionen Euro aufgestockt. Zehn Millionen Euro sind vorgesehen, um dem weiterhin hohen Bestand an Zuschussanträgen der Unternehmen begegnen zu können. Mit weiteren zehn Millionen Euro wird in den Gebieten, die vom demografischen Wandel besonders betroffen sind, die Mindestinvestitionsgrenze auf 200.000 Euro abgesenkt. Dabei handelt es sich um die bisherigen Vorranggebiete Demografie sowie ab sofort auch die Landkreise Miltenberg, Schweinfurt, Rottal-Inn und Passau sowie die Städte Passau und Schweinfurt. In diesen Fördergebieten werden bei förderwürdigen Vorhaben die beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze weitgehend ausgeschöpft, um zusätzliche Investitionsanreize zu setzen. So werden dort gezielt und verstärkt neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert. “Auf diese Weise wirken wir aktiv einer Abwanderung entgegen”, bekräftigt Zeil. Der Freistaat stellt hierfür im Rahmen seines Zukunftsprogramms ‚Aufbruch Bayern’ jetzt jährlich 45 Millionen Euro bereit.

Ab sofort ist die Förderung von Investitionen auch in den so genannten ‚Verdichtungsräumen’ des bisherigen Landesentwicklungsprogramms möglich. Lediglich der erweiterte Großraum München wird im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung weiterhin als wirtschaftsstarker Raum nicht berücksichtigt. “Wir wollen gezielt die wirtschaftlich schwächeren Regionen Bayerns voran bringen”, unterstreicht der Minister.

Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium

Öffentliche Beschaffungsstellen sollen verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme bestellen


Innovation im öffentlichen Beschaffungswesen durch neues Kompetenzzentrum

Logo of the federal government of Germany: Fed...

Logo of the federal government of Germany: Federal Ministry of Economics and Technology (Photo credit: Wikipedia)

 

Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt nach Schätzungen bei etwa 300 Mrd. Euro im Jahr. Hierin liegt ein erhebliches Potenzial für Innovationen. Durch den Einkauf hochmoderner Produkte und neuer technischer Lösungen können staatliche Institutionen modernere Leistungen anbieten und sparen langfristig Kosten, vor allem Energiekosten. Gleichzeitig werden Unternehmen dazu angeregt, mehr Innovationen zu entwickeln. Wenn es ihnen gelingt, ihre innovativen Produkte an öffentliche Institutionen zu verkaufen, sind dies wichtige Referenzprojekte für weitere potenzielle Verkäufe. Damit leistet der Staat einen großen Beitrag, um Innovationen schnell zu verbreiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt daher Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen, damit diese verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme nachfragen.

Das BMWi hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, das vom Bundesverband Materialwirtschaft, Logistik und Einkauf e.V. (BME) durchgeführt wird. Das Kompetenzzentrum hat die Aufgabe, Beschaffungsstellen beim Erwerb von neuen Produkten, Dienstleistungen und Systemlösungen zu beraten. Neuerungen in den öffentlichen Institutionen werden über eine Internetplattform bekannt gemacht, um die schnelle Verbreitung zu stimulieren. Über einen virtuellen Marktplatz können Beschaffer und Anbieter von neuen Produkten und Leistungen miteinander kommunizieren. Auf zahlreichen, meist regionalen Veranstaltungen werden Beschaffer und Entscheidungsträger darüber informiert, wie Neuerungen kostengünstig eingeführt werden können. Das Kompetenzzentrum berät auch über die vorkommerzielle Auftragsvergabe, ein neues Instrument zur Entwicklung von Lösungen, an der sich mehrere Unternehmen im Wettbewerb zueinander beteiligen.

Zielsetzung des Aufbaus eines Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Mit dem Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll eine Sensibilisierung für dieses strategische Beschaffungsziel auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber herbeigeführt werden, um mittel- bis langfristig die Rolle der öffentlichen Hand als Impulsgeber und Nachfrager von Innovationen zu stärken.

Die Etablierung eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll daher darauf ausgelegt sein, nachhaltig für die Innovationsorientierung des öffentlichen Einkaufs zu sorgen. Sollen die Maßnahmen nicht nur ein “Strohfeuer” sein, sondern dauerhaft zur Etablierung einer Innovationskultur führen, muss folgendes Berücksichtigt werden:

  • Innovationsorientierung ist dauerhaft und mittelfristig im Handlungsraum öffentlicher Einkäufer zu verankern. Dies bedeutet, dass das Verständnis des öffentlichen Einkaufs zur strategischen Funktion im Sinne eines “technologischen Horchpostens” für die Beschaffungsmärkte aufzuwerten ist.
  • Gleichzeitig soll am Beispiel praktischer Erfahrungen gezeigt werden, wie innovationsorientierte Beschaffung bereits jetzt (d.h. relativ kurzfristig) tatsächlich und erfolgreich funktionieren kann. Nur durch erfolgreiche Beispiele wird erreicht, dass der o.g. mittelfristige Veränderungsprozess auch tatsächlich angestoßen wird.

Aufgabenstellung des Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Die Strukturen, der Kenntnisstand und die Bedürfnislage bei öffentlichen Auftraggebern als potenzielle Nachfrager von Innovationen stellen sich sehr unterschiedlich dar.

Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen und sukzessive bei der Überbrückung vorhandener Hemmnisse und Widerstände gezielt zu unterstützen, ist das Leistungsportfolio des Kompetenzzentrums auf vier Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Sensibilisierung für innovationsorientierte Beschaffung als strategisches Ziel

    Um innovationsortierte Beschaffung als strategisches Ziel zu positionieren und vorhandene Widerstände zu überbrücken, betreibt das Kompetenzzentrum verstärkt Informations- und Aufklärungsarbeit in Form von Veranstaltungen, Seminaren, Fachgruppen etc.

  • Aufbau von Wissen und Erfahrungen bei innovativen Beschaffungen

    Um innovationsorientierte Beschaffung durchführen zu können, ist umfangreiches Wissen über diese Gebiete erforderlich. Dazu gehören einerseits Informationen zu technischen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und (vergabe-) rechtlichen Aspekten einer innovationsorientierten Beschaffung. Andererseits müssen Informationen darüber vorliegen, in welchen Waren- und Produktgruppen konkret innovative Lösungen eingekauft werden können. Dieses Wissen liegt derzeit nur dezentral und verstreut vor. Das Kompetenzzentrum sammelt diese dezentralen Informationen, bündelt sie und macht sie über eine Plattform einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig bietet die Plattform die Möglichkeit, in Form von Foren und Blogs konkrete Fragestellungen, Herausforderungen und Problemstellungen mit anderen Einkäufern der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sowie mit Anbietern von Innovationen, insbesondere aus dem mittelständischen Bereich, zu diskutieren.

  • Vermittlung von Handlungs- und Umsetzungskompetenz

    Das Wissen über Verfahren und Produkte innovationsorientierter Beschaffung ist jedoch nutzlos, wenn es nicht im nächsten Schritt in neuen Projekten bzw. Beschaffungsvorhaben eingesetzt wird. Deshalb ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Kompetenz-zentrums, diese Handlungs- und Umsetzungskompetenz bei möglichst vielen Beschaffungsstellen und potenziellen Bietern zu erreichen, die bislang nicht innovationsorientiert einkaufen. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen, Checklisten, Veranstaltungen, Vor-Ort-Beratungen etc.

  • Unterstützung beim Anstoßen von Pilotprojekten zur Beschaffung von nicht und noch nicht marktgängigen Innovationen

    Im Fall von Innovationen, die noch nicht entwickelt wurden, werden Beschaffungsstellen vom Kompetenzzentrum beraten, etwa bei der Durchführung von vorkommerziellen Auftragsvergaben. Darüber hinaus sollen Beschaffungsstellen im Rahmen von Pilotprojekten umfassend unterstützt werden. Im Falle von Innovationen, die bereits entwickelt, aber noch nicht marktreif produziert bzw. eingesetzt wurden, unterstützt das Kompetenzzentrum Beschaffungsstellen und Anbieter etwa beim Eruieren von Einsatz- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.

Quellen: BMWi, http://www.bme.de

Westarkade_Frankfurt

KfW legt neues Beteiligungsprogramm für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) auf


FÖRDERZIEL

Die KfW stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben und Nachfolgeregelungen zur Verfügung. Die Beteiligung der KfW erfolgt stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor).

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Das Programm richtet sich an etablierte Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und ein nachhaltig ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen die bereits über ein haftungsfreigestelltes Förderprogramm der KfW finanziert sind.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt “Unternehmen in Schwierigkeiten”, Bestellnummer 600 000 0193.
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Eine reine Ablösung bisheriger Finanzinvestoren (sog. Secondary Transaktionen).
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren, die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung bereits an dem KMU beteiligt sind.
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungskapitalgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat.
  • Finanzierungen bei denen der Leadinvestor unter Einbeziehung der KfW-Beteiligung 50 % oder mehr der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte hält.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines Unternehmens für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben oder Nachfolgeregelungen

  • Eine Mitfinanzierung im Rahmen einer Nachfolgeregelung / Unternehmensübernahme (z. B. MBO oder MBI) oder eines Gesellschafterwechsels ist in der Regel nur unter folgenden Einschränkungen möglich: a) Verbindung mit einer Wachstums- und/oder Innovationsfinanzierung, b) Überwiegender Anteil der bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Eigenmittelbasis verbleiben im Unternehmen und c) Nachweis einer nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit.

BETEILIGUNG

  • Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein privater Leadinvestor parallel zur KfW an dem KMU beteiligt. Die KfW geht dabei Beteiligungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages und grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen (“pari passu“) wie der jeweilige Leadinvestor ein, wobei die “wirtschaftliche Gleichheit” von der KfW zu prüfen ist. Die KfW und der Leadinvestor bzw. dessen Management-Gesellschaft schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Einzelheiten der Investitionen regelt. In der Regel beteiligt sich die KfW nicht an der Geschäftsführung des KMU.
  • Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann die KfW unter anderem offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen sowie auch Kombinationen verschiedener Beteiligungsformen eingehen. Über die Zusammensetzung der Beteiligungsformen und der Beteiligungskonditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
  • Der Eigenanteil der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages darf nicht mit Hilfe von öffentlichen Mitteln rückgarantiert werden.

KREDITBETRAG

Die maximale Investitionshöhe der KfW ist für ein KMU auf 5 Mio. Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro.

LAUFZEIT

Die Dauer der Beteiligung der KfW richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

BEREITSTELLUNG

  • Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in anteilig gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
  • Vor Auszahlung muss die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde gesichert sein.

WER KANN ALS LEADINVESTOR AUFTRETEN?

  • Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
  • Die KfW prüft die Zulassung als Leadinvestor.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt bei der Erstellung des Konzeptes und der Anträge.

Quelle: KfW

Förderbank Bayern

Leasingförderung der LfA – Erstattung von 2,2 Prozent der Leasingraten


LfA Königinstraße 17

LfA Königinstraße 17 (Photo credit: Wikipedia)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Bayern können jetzt eine besonders günstige Finanzierung in Anspruch nehmen, wenn sie betriebliche Neuanschaffungen über Leasing finanzieren. Das haben die GRENKE BANK AG und die LfA Förderbank Bayern in München vereinbart. Im Rahmen der Kooperation vergibt die LfA ein Globaldarlehen über 25 Millionen Euro an die GRENKE Bank. Diese setzt die Fördermittel als sogenannte Fördergutscheine ein und erstattet den Unternehmen einen Teil der Leasingraten.

Die Abwicklung ist einfach: Der Kunde erhält den Fördergutschein direkt bei der GRENKE Bank unter www.grenkebank.de/foerdergutschein-bayern. Er füllt diesen aus und reicht ihn dann zusammen mit dem Leasingantrag bei einer der GRENKELEASING Niederlassungen in Bayern ein oder wendet sich an einen GRENKE Vertragshändler. Förderberechtigt sind:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro mit Sitz in Bayern.
  • Es werden Leasing-Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 24 und höchstens 72 Monaten gefördert.

Für die Verträge werden 2,2 Prozent der Summe aller Leasingraten sofort zurückerstattet. Die LfA stellt zunächst 25 Mio. Euro bereit. Die Aktion läuft bis zum 30.06.2014.

„Der Vorteil aus unseren günstigen Refinanzierungsmitteln wird – wie bei all unseren Globaldarlehen – an die Endkunden weitergegeben und trägt damit zu günstigen Leasingkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen bei“, sagte Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern.

„Wir sind ein breit diversifizierter Anbieter für die Finanzierungserfordernisse – insbesondere von Kleinunternehmen und Freiberuflern. Deshalb freuen wir uns, dass durch die vereinbarte Kooperation nunmehr auch im Rahmen von Leasingverträgen Zugang zu Fördermitteln der LfA in Bayern besteht“, erläuterte Jörg Eicker, Vorstand der GRENKE BANK AG.

Das Steinbeis Beratungszentrum berichtete in der Vergangenheit über die Nachteile einer Leasingfinanzierung gegenüber einer mit Fördermitteln. Die hier vorgelegte Lösung macht einen Teil dieser Nachteile wieder wett und ist eine attraktive Ergänzung zum Förderangebot der LfA.

Hier finden Sie den Fördergutschein und die genaue Beschreibung des Ablaufes. Viel Erfolg!

Quelle: LfA

Zinswende: KfW erhöht Konditionen in gewerblichen Programmen


Zinserhöhung in einigen KfW-/ERP-Förderprogrammen der KfW Bankengruppe.

Bereits am 30.11.2012 berichtete Fördermittel aktuell über die erste Anpassung der Konditionen für gewerbliche Programme. Die Hintergründe dieser Anpassung dürften in höheren Refinanzierungskosten und möglicherweise auch in der Abschöpfung der KfW-Gewinne durch die Bundesregierung liegen.

Ab dem 07.02.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden Programmen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (67)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (68)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
  • ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)

Mezzanines Kapital

  • KfW-Unternehmerkredit KMU-Fenster – Fremdkapitaltranche (48)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)

Trotz der aktuellen Zinserhöhung können sich immer noch viele Unternehmen mit Signalzinsen ab 1 % p.a. finanzieren. Unterstützung bei allen Fragen erhalten Sie beim Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Quelle: KfW

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