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KfW legt neues Beteiligungsprogramm für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) auf


FÖRDERZIEL

Die KfW stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben und Nachfolgeregelungen zur Verfügung. Die Beteiligung der KfW erfolgt stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor).

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Das Programm richtet sich an etablierte Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und ein nachhaltig ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen die bereits über ein haftungsfreigestelltes Förderprogramm der KfW finanziert sind.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt “Unternehmen in Schwierigkeiten”, Bestellnummer 600 000 0193.
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Eine reine Ablösung bisheriger Finanzinvestoren (sog. Secondary Transaktionen).
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren, die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung bereits an dem KMU beteiligt sind.
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungskapitalgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat.
  • Finanzierungen bei denen der Leadinvestor unter Einbeziehung der KfW-Beteiligung 50 % oder mehr der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte hält.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines Unternehmens für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben oder Nachfolgeregelungen

  • Eine Mitfinanzierung im Rahmen einer Nachfolgeregelung / Unternehmensübernahme (z. B. MBO oder MBI) oder eines Gesellschafterwechsels ist in der Regel nur unter folgenden Einschränkungen möglich: a) Verbindung mit einer Wachstums- und/oder Innovationsfinanzierung, b) Überwiegender Anteil der bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Eigenmittelbasis verbleiben im Unternehmen und c) Nachweis einer nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit.

BETEILIGUNG

  • Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein privater Leadinvestor parallel zur KfW an dem KMU beteiligt. Die KfW geht dabei Beteiligungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages und grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen (“pari passu“) wie der jeweilige Leadinvestor ein, wobei die “wirtschaftliche Gleichheit” von der KfW zu prüfen ist. Die KfW und der Leadinvestor bzw. dessen Management-Gesellschaft schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Einzelheiten der Investitionen regelt. In der Regel beteiligt sich die KfW nicht an der Geschäftsführung des KMU.
  • Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann die KfW unter anderem offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen sowie auch Kombinationen verschiedener Beteiligungsformen eingehen. Über die Zusammensetzung der Beteiligungsformen und der Beteiligungskonditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
  • Der Eigenanteil der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages darf nicht mit Hilfe von öffentlichen Mitteln rückgarantiert werden.

KREDITBETRAG

Die maximale Investitionshöhe der KfW ist für ein KMU auf 5 Mio. Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro.

LAUFZEIT

Die Dauer der Beteiligung der KfW richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

BEREITSTELLUNG

  • Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in anteilig gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
  • Vor Auszahlung muss die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde gesichert sein.

WER KANN ALS LEADINVESTOR AUFTRETEN?

  • Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
  • Die KfW prüft die Zulassung als Leadinvestor.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt bei der Erstellung des Konzeptes und der Anträge.

Quelle: KfW

„Euro-Quity“ – neue Börse für kapitalsuchende Unternehmer, Gründer und investitionsbereite Kapitalgeber


Mit der bi-nationalen Internetplattform “EuroQuity”, die die KfW gemeinsam mit der französischen Förderbank OSEO betreibt, steht eine zusätzliche Quelle zur Kapitalbeschaffung zur Verfügung. Berater können die neue Internetplattform kostenfrei nutzen. Einzige Voraussetzung: Siemüssen ihren Sitz in Deutschland oder Frankreich haben. Für Investoren gilt diese geografische Einschränkung nicht – Kapital ist international.

Und so funktioniert die Internetplattform: Auf EuroQuity können sich Unternehmer, Gründerund Berater aller Branchen und Rechtsformen mit Videos, Bildern und Texten potenziellen Investoren präsentieren, und zwar auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Die Unternehmen suchen

Eigenkapital zur Wachstumsfinanzierung

Risikokapital zur Finanzierung einer Geschäftsidee

Kapital für eine Projektfinanzierung

Erfahrungsaustausch oder Technologie-Partnerschaften.

Für Unternehmer und Investoren ist EuroQuity ein neutrales Forum, auf dem sie sich präsentieren und über eine systemeigene E-Mail-Funktion miteinander kommunizieren können. Selbstverständlich können Unternehmen auch untereinander (etwa bei der Suche nach einer Technologie-Partnerschaft) oder mit einem Berater in Kontakt treten, der in ihrem Auftrag zum Beispiel mit potenziellen Investoren verhandelt. Registrierte Unternehmen können zudem Mitglied in einer “Gruppe” werden. Gebildet werden können solche Gruppen etwa von einem Branchen- oder Technologieverband, der für die Gruppenmitgliedschaft einheitliche Qualitätskriterien festlegt.

“Ein Unternehmer oder Gründer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich auf EuroQuity potenziellen Kapitalgebern präsentiert und umgekehrt. Entsprechend aussagekräftig, aktuell und vollständig sollten die eingestellten Informationen aller Teilnehmer sein”, rät Astrid Kricke, EuroQuity-Projektleiterin bei der KfW.

Für den Kapitalwunsch eines Unternehmens gibt es prinzipiell kein Limit. Allerdings entscheidet auch der potenzielle Investor frei, wie viel Kapital er in ein Unternehmen oder Projektvorhaben investieren möchte. Deshalb kann der Kapitalbedarf eines Unternehmens auch von mehreren Investoren gedeckt werden – sozusagen mit Risikobegrenzung für jeden Einzelnen von ihnen. Neben professionellen Kapitalgebern und Business Angels können sich auch private Investoren kostenfrei bei EuroQuity anmelden.

In Frankreich, wo EuroQuity bereits seit 2008 online ist und dortigen Unternehmen die Akquisition von bislang mehr als 165 Millionen Euro ermöglicht hat, haben – als Beispiel – in sechs Monaten fünf Investoren 160.000 Euro in eine französische Medizintechnikfirma investiert. Die Konditionen eines solchen Investments vereinbaren die Marktpartner stets direkt miteinander.

Aktuell sind in Frankreich bei EuroQuity rd. 16.700 Nutzer angemeldet: Rund 7.000 Unternehmen und Gründer, 7.500 Investoren sowie fast 2.200 Berater. KfW-Projektleiterin Astrid Kricke hofft, “dass wir mit wachsendem Bekanntheitsgrad von EuroQuity in Deutschland zahlenmäßig bald zu unseren französischen Partnern werden aufschließen können”.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung finden Sie bereits hier.

Quelle: KfW

BayBG bietet Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe


Image representing BayBG as depicted in CrunchBase

Image via CrunchBase

Eine positive Meldung kommt von der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft BayBG. Diese hat mit ‚Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe’ ihr Kapitalangebot um ein neues Produkt erweitert. Ab sofort stehen stille Beteiligungen bereits ab einem Volumen von 10.000 Euro zur Verfügung, wodurch jetzt auch kleineren mittelständischen Unternehmen der Zugang zu Beteiligungskapital offensteht. Bisher ist Beteiligungskapital üblicherweise erst ab deutlich größeren Volumina ausgereicht worden. Das Angebot ist speziell auf Handwerks-, Handels- und Gewerbebetriebe ausgerichtet.

Zielkunden:

Etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (älter als 5 Jahre) mit positivem Jahresergebnis und positiver wirtschaftlicher Perspektive. Jahresumsatz bis maximal 5 Mio. €.

Eckdaten

Typisch stille Beteiligung von mindestens 10 T€ bis maximal 100 T€.

Verwendungszweck:

Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierung mit Vorhabensbezug

  • Keine Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Umfinanzierung
  • Keine Sanierung

Laufzeit: 10 Jahre, davon 5 tilgungsfreie Jahre

Konditionen:

  • Feste Vergütung 8,00% p.a.
  • Gewinnabhängige Vergütung 1,00% p.a.
  • Einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% der Beteiligungssumme, fällig nach Bewilligung der Beteiligung

Eigenkapital Eigenkapitalparität erforderlich.

D.h. Bilanzielles Eigenkapital + Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt + nachgewiesene stille Reserven ≥ beantragte Beteiligung
Bei Einnahme-/Überschussrechnung positives Vermögen erforderlich

Vorteile auf einen Blick

  • Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis
  • Verbesserung Ihrer Bonität bei Banken und Sparkassen und damit
  • Verbesserung der Finanzierungsbedingungen bei Leasing, Factoring und Kreditversicherern
  • Keine dinglichen Sicherheiten
  • 5 tilgungsfreie Jahre, d.h. Liquiditätsverbesserung
  • keine Einflussnahme in die Geschäftsführung Ihres Unternehmens

Anträge können auch ohne Einbeziehung der Hausbank eingereicht werden.

Quelle: BayBG

KfW beteiligt sich an Sozialunternehmen


Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte die KfW zu Beginn des Jahres ein Förderprogramm zur Finanzierung von Sozialunternehmen ein. Im Rahmen des neuen Programms wird Beteiligungskapital für Sozialunternehmen bereit gestellt.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die mit einem unternehmerischen Ansatz und mit einem innovativen Geschäftsmodell gesellschaftliche Probleme (z. B. in den Bereichen Bildung, Familie, Umweltschutz, Armutsbekämpfung, Integration) lösen wollen. Dies muss Kerngeschäft des Sozialunternehmens sein. Ziel dieser Sozialunternehmen ist es, mit einem mittel- bis langfristig sich selbsttragenden Geschäftsmodell eine hohe soziale Rendite zu erzielen. Das antragstellende Sozialunternehmen muss zum Zeitpunkt der Beteiligung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KGaA, gGmbH, gAG) organisiert sein, seinen Betriebssitz in Deutschland haben und sich mehrheitlich im Eigentum natürlicher Personen und / oder juristischer Personen des Privatrechts befinden. Mit dem neuen Förderprogramm sollen Sozialunternehmen in der Wachstumsphase erreicht werden, deren Geschäftsmodell sich bereits in der Praxis bewährt hat und die nun expandieren möchten. Gründungen können nicht mitfinanziert werden.

Die KfW stellt für Wachstumsfinanzierungen gemeinsam mit einem Partnerinvestor (z. B. Fonds, Business Angels oder Stiftungen) das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung (u. a. offene Beteiligung, stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen – auch Kombinationen dieser Beteiligungsformen). In diesem Co-Investoren-Modell kann das Engagement des Partnerinvestors von der KfW in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 EUR ergänzt werden.

Der Steckbrief zum Programm

Sie sind ein kleines oder mittleres Sozialunternehmen. Ihr unternehmerischer Ansatz und Ihr innovatives Geschäftsmodell haben sich bereits in der Praxis bewährt. Sie möchten nun expandieren. Decken Sie Ihren Finanzierungsbedarf mit Beteiligungskapital eines Partnerinvestors und der KfW.

Ihr Nutzen

  • partnerschaftliche Wachstumsfinanzierung
  • unbefristete Beteiligung ohne Besicherung
  • einfache Vertragsstruktur

Wer wird gefördert? 

Sie sind als Kapitalgesellschaft organisiert und tragen mit Ihren innovativen Produkten oder Dienstleistungen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei, z. B. in den Bereichen Bildung, Familie, Umwelt, Armutsbekämpfung oder Integration. Ihr Geschäftsmodell trägt sich mittelundlangfristig selbst.

Was wird gefördert?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs Ihres innovativen Sozialunternehmens in der Wachstumsphase.

Zu welchen Bedingungen wird gefördert?

Die KfW beteiligt sich gemeinsam mit einem Partnerinvestor an Ihrem Unternehmen. Die Form und die Konditionen der Beteiligung orientieren sich an denen des Partnerinvestors. Die KfW wird nicht in der Geschäftsführung tätig. Partnerinvestor kann eine bei der KfW akkreditierte Beteiligungsgesellschaft, aber auch eine natürliche oder juristische Person, wie ein Business Angel oder eine Stiftung, sein.

Wie und in welchem Umfang wird gefördert?

Die KfW-Beteiligung kann bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrags ausmachen. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro, der Mindestbetrag in der Regel bei 50.000 Euro. Ihren Antrag auf Beteiligung stellen Sie bei der KfW zusammen mit einer Erklärung Ihres Partnerinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung. Nicht gefördert werden Gründungen, Umschuldungen, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, in denen der Partnerinvestor nach der ersten Finanzierungsrunde mit KfW-Beteiligung mehr als 49 % der Anteile hält.

Quelle: KfW

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Startschuss für den High-Tech Gründerfonds II – 288 Mio. € für innovative Gründer


Der Fonds stellt ab sofort kapitalsuchenden High-Tech-Unternehmen eine Erstfinanzierung von bis zu 500.000 Euro als Risikokapital bereit und unterstützt sie so dabei, Erfolg versprechende Forschungsvorhaben unternehmerisch umsetzen zu können. Neu gegründete Unternehmen verfügen dadurch über ausreichendes Kapital, um eine Anlaufphase von ein bis zwei Jahren zu überbrücken. In der Regel gelingt es bis dahin, eine Anschlussfinanzierung durch private Kapitalgeber einzuwerben oder auf Grundlage eigener Umsätze zu wachsen.

Staatssekretär Burgbacher: “…selbst private Wagniskapitalgeber engagieren sich heute lieber erst dann, wenn die Unternehmen den ersten Markttest bestanden haben. Diese Finanzierungslücke schließt der High-Tech Gründerfonds.”

Der High-Tech Gründerfonds II folgt dem High-Tech Gründerfonds I, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gemeinsam mit der KfW und sechs Partnern aus der Industrie im Jahr 2005 aufgelegt hatte und dessen Investitionsphase dieses Jahr abgelaufen ist. Die Konditionen des zweiten Fonds werden sich an denen des ersten Fonds orientieren.

Der neue Fonds hat ein Volumen von 288,5 Mio. Euro. Hauptinvestor bleibt der Bund mit 220 Mio. Euro, gefolgt von der KfW mit 40 Mio. Euro. Das Markenzeichen des High-Tech Gründerfonds, die öffentlich-private Partnerschaft, wird noch ausgeweitet. Mit zwölf Unternehmen sind diesmal doppelt so viele beteiligt wie noch beim ersten Fonds: Altana, BASF, Bosch, B. Braun Melsungen, Carl Zeiss, CeWe, Daimler, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, Qiagen, RWE Innogy, Tengelmann.

Staatssekretär Burgbacher: “Von einer Beteiligung der Industrie profitieren Gründerinnen und Gründer immens. Die Investoren stammen aus ganz unterschiedlichen Branchen und Technologiefeldern. Dies bietet für die finanzierten Gründerteams große Chancen für Kooperationen und zur Akquise von Aufträgen aus den beteiligten Unternehmen.”

Bestätigung für die Auflage eines zweiten Fonds waren die guten Erfahrungen und Erfolge des ersten Fonds. Seit seiner Gründung ist der High-Tech Gründerfonds I rund 250 Beteiligungen an jungen Technologieunternehmen eingegangen; über 2.300 zukunftsfähige Arbeitsplätze sind entstanden. Darüber hinaus konnten 335 Mio. Euro überwiegend private Mittel für Anschlussfinanzierungen eingeworben werden, doppelt so viel Geld wie der High-Tech Gründerfonds selbst investiert hat. Er gilt heute als Qualitätssiegel und hat den brach liegenden Markt für risikobehaftete Gründungsfinanzierungen neu belebt.

Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Finanzierungsinstrument im Lebenszyklus eines Unternehmens

Wirtschaftsministerium (BMWi) stockt ERP-Startfonds auf


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt weitere 250 Mio. Euro für den ERP-Startfonds bereit. Damit soll die Finanzierung junger Technologieunternehmen auch weiterhin sichergestellt werden.

Eine unzureichende Finanzierung ist speziell für junge Technologieunternehmen das mit Abstand größte Innovations- und Wachstumshemmnis. Sie haben insbesondere häufig Schwierigkeiten, Bankkredite zu erhalten, denn diese kommen aufgrund des gegebenen technischen und wirtschaftlichen Risikos oftmals nicht in Frage. Als einzige Finanzierungsmöglichkeit bleibt daher oft das Beteiligungskapital. Hier nimmt der ERP-Startfonds eine wichtige Rolle ein. Er beteiligt sich in gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie ein privater Leadinvestor an jungen, innovativen Unternehmen und ermöglicht es so, das bereitgestellte Kapital zu verdoppeln. Der ERP-Startfonds stellt in aller Regel über mehrere Finanzierungsrunden insgesamt bis zu 5 Mio. Euro bereit.

Darstellung der Finanzierungsinstrumente im Lebenszyklus Ihres Unternehmens:

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Dr. Bernhard Heitzer:

“Der ERP-Startfonds hat sich neben dem High-Tech-Gründerfonds zum wichtigsten Frühphasenfinanzierer junger Technologieunternehmen entwickelt. Ohne das Engagement des Startfonds wäre für viele Technologieunternehmen eine Umsetzung ihres Vorhabens nicht möglich. Gerade für zunächst vom High-Tech-Gründerfonds unterstützte junge Technologieunternehmen stellt er oftmals ein entscheidendes Element für die wichtige Anschlussfinanzierung dar.”

Derzeit läuft eine Evaluierung der ERP-Förderprogramme. Sie bestätigt die positive Einschätzung des ERP-Startfonds als ein sehr erfolgreiches Förderinstrument zur Innovationsfinanzierung in Deutschland.

Der ERP-Startfonds wurde Anfang 2005 gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und der KfW-Bankengruppe aufgelegt. Seither hat sich das Zusagevolumen stetig nach oben entwickelt. Mit 80 Mio. Euro wurde 2010 der höchste Zusagestand in einem Jahr erreicht. Bisher wurden insgesamt 821 Verträge mit einem Volumen von rd. 380 Mio. Euro abgeschlossen. Damit konnten mehr als 370 Technologieunternehmen gefördert werden.

Quelle: KfW, BMWi

Fördermittel für Wachstum

Ihr Unternehmen wächst: Schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus!


Für Ihr Unternehmen eröffnen sich Wachstumschancen. Sie möchten Ihre Kapazitäten erweitern oder neue Märkte erschließen. Die Innenfinanzierung alleine kann nur einen Beitrag dazu leisten.

Kleine und mittlere Unternehmen stoßen wegen einer zu geringen Eigenkapitalbasis bei der Aufnahme von Krediten oft an ihre Grenzen. Die öffentlichen Förderbanken bieten passende Finanzierungslösungen: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder eine Erweiterung des Eigenkapitals. Zusätzlich helfen Risikoübernahmen.

Warum sind Förderkredite günstiger als Hausbankdarlehen?

  • Förderkredite werden aus Haushaltsmitteln zinsverbilligt
  • Förderkredite werden zinsgünstig refinanziert

Das Spektrum öffentlicher Fördermittel im Überblick:

Beteiligungskapital für die Wachstumsfinanzierung bieten öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Mögliche Beteiligungsformen:

  • stille Beteiligung
  • offene Beteiligung
  • Kombination aus offener/stiller Beteiligung
  • Genussrechte

Darüber hinaus ermöglichen unbesicherte Nachrangdarlehen eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit, um die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis zu stärken.

Förderbanken reichen mittelständischen Unternehmen Investitionskredite zu zinsvergünstigten Konditionen aus.

Fehlen für die Finanzierung die nötigen Sicherheiten, übernehmen Förderbanken Haftungsfreistellungen bis zu 80 Prozent.

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

Ein Praxisbeispiel

Sie erweitern Ihr Unternehmen (KMU) um einen weiteren Standort. Der Gesamtkapitalbedarf beläuft sich hierbei auf 3 Mio. EUR. Für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf fallen 0,5 Mio. € an.

Kapitalbedarf
Grundstück 0,50 Mio. €
Bauliche Investitionen 2,00 Mio. €
Allgemeiner Betriebsmittelbedarf 0,50 Mio. €
Gesamtkapitalbedarf 3,00 Mio. €

Die Lösung: Je nach Situation des Unternehmens sollten unterschiedliche Optionen bevorzugt werden.

Option 1: KfW Variante Option 2: LfA Variante
Unternehmerkredite im KMU Fenster LfA Investiv- und Universalkredite
Nachrangtranche max. 1,0 Mio. € Investivkredit* 1,0 Mio. €
Fremdkapitaltranche 1,0 Mio. € Investivkredit 100* 1,5 Mio. €
Unternehmerkredit Universalkredit* 0,5 Mio. €
mit Haftungsfreistellung 0,5 Mio. €
Unternehmerkredit
ohne Haftungsfreistellung 0,5 Mio. €
Gesamtfinanzierung 100 % 3,0 Mio. € 3,0 Mio. €

Mit dem neuen Unternehmerkredit ist (seit 1. April 2011) eine Nachrangtranche iHv. 50% maximal 1 Mio. € sowie eine Haftungsfreistellung iHv. 50 % auf die Betriebsmittel möglich.  Ganz grundsätzlich stärkt die Nachrangtranche im Unternehmerkredit die Eigenkapitalsituation.

Ist auch die Eigenkapitalsituation nach der Investition gut und sind mittelfristig keine weiteren Finanzierungsanlässe zu erwarten, dürfte die LfA Variante mit dem zinsverbilligten Investivkredit die günstigere Variante sein.

Natürlich ist eine abschließende Beurteilung eines Investitionsvorhabens nur mit umfassender Kenntnis der Unternehmenssituation (und des Ratings) möglich.

Verlorene Zuschüsse

Regionalförderung (auch GA-Förderung genannt) für  Investitionen im strukturschwachen oder im ländlichen Raum. GA steht für: „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a Grundgesetz). Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe.

Beratungsförderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Der Höchstzuschuss beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro. Jedes Unternehmen hat ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro.

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