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Start des neuen KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 01.05.2013


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt (Photo credit: Wikipedia)

Die KfW startet zum 01.05.2013 ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.

Das Programm “Erneuerbare Energien – Speicher” wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Eckpunkte des Programms:

  • Für Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
  • Die KfW fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung von Anlagen mit einem Batteriespeichersystem, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
  • 100 % der Nettoinvestitionkosten werden finanziert
  • Kombination aus zinsgünstigem Darlehen der KfW und Tilgungszuschuss vom BMU
  • Tilgungszuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems
  • Antragstellung über Hausbank

Quellen: KfW, BMU

Schavan

Bundesregierung setzt auf Zukunftsinvestitionen


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildun...

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildung und Forschung (Photo credit: Wikipedia)

Die Bundesregierung setzt auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung weiter konsequent auf Zukunftsinvestitionen. “Bildung und Forschung sind Schwerpunkte der Politik der Bundesregierung. Das zeigt sich erneut im Bundeshaushalt 2013″, erklärte Bundesministerin Annette Schavan. Der am 23. November beschlossene Haushalt 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) steigt gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Prozent auf insgesamt 13,7 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung hatte sich zu Beginn der Legislaturperiode das Ziel gesetzt, im Gesamthaushalt zusätzliche 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes sind nun von 2010 bis 2013 insgesamt sogar 13,3 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt worden.

Unter anderem werden die Mittel für Forschungsprojekte aufgestockt, die sich mit zentralen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, der demographischen Entwicklung, der Verbreitung von Volkskrankheiten, der Sicherstellung der Welternährung und der Endlichkeit fossiler Rohstoff- und Energiequellen befassen: Die Projektförderung unter dem Dach der Hightech-Strategie wird nun rund 2,3 Milliarden Euro erhalten – gegenüber 2009 ist das eine Steigerung von rund 24 Prozent, gegenüber 2005 sogar um rund 90 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:http://www.bmbf.de/de/96.php.

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

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KfW führt 20-jährige Zinsbindungsfristen ein


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Deutsch: KFW-Hochhaus “Westarkade” in Frankfurt (Photo credit: Wikipedia)

Die KfW arbeitet weiter an der Verbesserung der Förderbedingungen. Nachdem die Möglichkeiten für Zinssenkungen nahezu ausgereizt sind, konzentrieren sich jetzt die Veränderung auf die Laufzeiten und die Förderhöchstbeträge. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  1. Einführung einer 20-jährigen Zinsbindungsfrist in ausgewählten Programmen der KfW Mittelstandsbank
  2. Einführung einer Auslandsvariante im KfW-Energieeffizienz- und im KfW-Umweltprogramm
  3. Anhebung des Förderhöchstbetrags im KfW-Unternehmerkredit auf 25 Mio. EUR pro Vorhaben

In folgenden Programmen bietet die KfW ab dem 01.09.2012 eine 20-jährige Zinsbindung an:

  • ERP-Gründerkredit – Universell (68)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 274)
  • IKU – KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen (148)
  • IKS – KfW-Investitionskredit Soziale Organisationen (147)

Die Konditionen für die 20-jährigen Zinsbindungsfristen beginnen zwischen 1,4 und 2,6 % p.a. Zusätzlich werden 3 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre angeboten.

Mit den jetzt eingeführten Verbesserungen werden Förderkredite noch attraktiver gegenüber Leasing. Die Finanzierung über Fördermittel

  • macht erhebliche Einsparungen (je nach Betrachtungsweise zwischen 25 und 50%) bezogen auf die Investitionssumme möglich
  • Nachrangtranchen stärken das wirtschaftliche Eigenkapital
  • und in der Wachstumsphase wird erhebliche Liquidität freigesetzt

Diese Vorteile der Förderkredite werden durch günstigere Refinanzierungskosten, Zinsverbilligungen und Risikoentlastungen ermöglicht. Leasinggesellschaften haben darauf keinen Zugriff.

Für alle Fragen steht Ihnen gerne das Steinbeis Beratungszentrum zur Verfügung.

Quelle: KfW

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6. Energieforschungs-programm: Die Erfolgsbilanz nach dem 1. Jahr


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Energie (Photo credit: bpmm)

Vor genau einem Jahr hat die Bundesregierung ihr neues Energieforschungsprogramm “Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung” vorgelegt. Als eine der ersten Maßnahmen zur Umsetzung des Energiekonzepts zielt das Programm auf die Stärkung der technologischen Grundlagen zur Energiewende ab. Nun ziehen die beteiligten Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) eine erste Bilanz:
Die Resonanz des neuen Programms in der Fachwelt war von Anfang an groß. Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 900 neue Forschungsprojekte mit einem Fördervolumen von rd. 550 Millionen Euro im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz auf den Weg gebracht. Weitere 215 Millionen Euro hat die Wirtschaft als Eigenmittel beigesteuert.

  • Für die erste gemeinsame Forschungsinitiative “Energiespeicher” haben die Bundesressorts BMWi, BMU und BMBF 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Etwa 400 eingegangene Vorschläge, von denen mehr als 60 bereits bewilligt sind, zeigen das hohe Interesse der Wirtschaft und Wissenschaft. Wichtige Speicherfunktionen der Biomasse z.B. durch die intelligente Vernetzung von Biogasanlagen werden durch das BMELV gefördert. Die nächste gemeinsame Initiative zum Thema “Netze” wird zurzeit vorbereitet.
  • In der Plattform “Zukunftsfähige Energienetze” wurde die Anpassung der Anreizregulierung zur Berücksichtigung von Forschungsaktivitäten vereinbart. Das verbessert die Rahmenbedingungen für den Einsatz innovativer Technologien beim anstehenden Netzausbau.
  • Auf Initiative Deutschlands und mit Unterstützung durch die EU-Kommission wurde das “Berliner Modell” für europäische Forschungskooperationen entwickelt. Es ist ein wichtiger Schritt für die beschleunigte und unbürokratische Umsetzung des europäischen Strategieplans für Energietechnologien (SET-Plan).
  • Das Bund-Länder-Gespräch zur Energieforschung hat sich als wirksames Instrument zur besseren Abstimmung der Aktivitäten etabliert und wird künftig jährlich fortgesetzt.

Die Bundesregierung hat vor genau einem Jahr, am 3. August 2011, das 6. Energieforschungsprogramm verabschiedet und die Mittel auf 3,5 Milliarden Euro (2011 bis 2014) aufgestockt. Die Bundesregierung strebt in ihrem Energiekonzept eine Begrenzung des Primärenergieverbrauchs an. Bis 2020 soll der Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20% und bis 2050 um 50% sinken.

Die politische Vorgabe der Bundesregierung macht es notwendig, mit der Energieeinsparung auf allen Ebenen der Energiebilanz anzusetzen: bei der Energiegewinnung, bei der Energieumwandlung, beim Energietransport und vor allem bei der Energienutzung durch die Endverbraucher. Dementsprechend ist auch die Förderung von Forschung und Entwicklung von Energieeffizienztechnologien durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) breit aufgestellt:

Förderungsfähig sind Projekte der Industrie, von Universitäten und Forschungsinstituten, die sich durch Exzellenz auszeichnen und wesentliche technologische Beiträge für die Umgestaltung der Energiesysteme hinsichtlich Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit liefern. Die Forschungsförderung dient primär dazu, hohe Entwicklungsrisiken abzufedern und die Entwicklung neuer Technologien zu beschleunigen. Durch gemeinsame Verbundforschungsprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft gelingt es, das Innovationspotenzial von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu integrieren.

Quelle: BMWi

BMWi: 6,179 Mrd. € für Investitionen in Wachstum und Innovation


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English: Dr. Philipp Rösler, Minister for Economics, Labour and Transport, Deputy Prime Minister of the Federal State Lower Saxony, Germany Deutsch: Portrait von Dr. Philipp Rösler, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Stv. Ministerpräsident des Landes Niedersachsen (Photo credit: Wikipedia)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für das Jahr 2013 beschlossen. Er beläuft sich auf insgesamt rund 6,179 Mrd. Euro (2012: 6,107 Mrd. Euro). Der Haushalt des BMWi verbleibt damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Als neues Instrument soll ein Investitionszuschuss für Wagniskapital eingeführt werden, um die Finanzierungssituation junger, innovativer Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Hierfür stehen in den nächsten 4 Jahren 150 Mio. Euro bereit. Um 33 Mio. Euro angehoben wird ab dem kommenden Jahr – entsprechend der im Bundeshaushalt 2012 begonnenen Verstetigung – auch der Ansatz der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) als bewährtes regionalpolitisches Investitionselement.

Zu den einzelnen Politikbereichen:

Innovation, Technologie und Neue Mobilität

Innovationsförderung und -beratung
Schwerpunkt der Förderung des innovativen Mittelstandes ist das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Dessen Volumen steigt gegenüber 2012 nochmals auf mehr als 500 Mio. Euro an. Den neuen Ländern sollen 40 % dieser Mittel zugute kommen.

Das Beratungsprogramm go-Inno unterstützt mit mehr als 14 Mio. Euro kleine und mittlere Unternehmen bei Produkt- und Prozessinnovationen sowie bei der Reduzierung von Kosten für Rohstoffe und Material in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete Beratungen.

Forschungsinfrastruktur
Für die Unterstützung der Forschungsinfrastruktur für den Mittelstand stehen fast 200 Mio. Euro zur Verfügung. Damit werden zum einen vorwettbewerbliche Forschungsaufgaben mit hohem Umsetzungspotenzial unterstützt und zum anderen Projekte gemeinnütziger externer Forschungseinrichtungen in den neuen Ländern, die keine staatliche Grundfinanzierung erhalten.

Technologie- und Innovationstransfer
Unter der Dachmarke TuIT wird mit fast 30 Mio. Euro der Technologie- und Innovationstransfer unterstützt. Hierzu gehören beispielsweise die Patentinitiative SIGNO sowie die Förderung des Normenwesens.

Neue Mobilität
In den Bereichen Maritime Wirtschaft und Verkehrstechnologien werden die FuE-orientierten Programme kontinuierlich fortgeführt, insgesamt sind 2013 hierfür Mittel von rd. 106 Mio. Euro vorgesehen, davon gut 58 Mio. Euro für Verkehrstechnologien.

Luft- und Raumfahrt DLR
Für die Forschungsförderung der technologieintensiven Luftfahrtindustrie sind 2013 insgesamt rund 156 Mio. Euro vorgesehen. Für Zusagen im Rahmen des fünften Luftfahrtforschungsprogramms stellt der Bund in den kommenden Jahren bis zu 170 Mio. Euro bereit, um in der zivilen Luftfahrtindustrie international wettbewerbsfähige Forschungsrahmenbedingungen und einen Beitrag zur Sicherung hochqualifizierter Arbeitsplätze in Deutschland zu gewährleisten.

Zur Absicherung von Ausfallrisiken bei der Förderung von Entwicklungskosten in der zivilen Ausrüstungsindustrie durch verzinsliche, verkaufsabhängig rückzahlbare Darlehen sind Mittel in Höhe von 6 Mio. Euro veranschlagt. In Übereinstimmung mit den internationalen Verpflichtungen soll die deutsche Luftfahrtindustrie einschließlich EADS/Airbus/ECD weiterhin mit einer anteiligen Finanzierung von Entwicklungsprogrammen neuer Luftfahrzeuge unterstützt werden.

In der Raumfahrt stehen inklusive der Grundfinanzierung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) (einschließlich der Forschungsfelder Luftfahrt, Energie und Verkehr) 2013 über 1,24 Mrd. Euro zur Verfügung. Für das nationale Weltraumprogramm sind für 2013 272 Mio. Euro veranschlagt (2012: 270 Mio. Euro). Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA werden 2013 nochmals gesteigert (639 Mio. Euro ggü. 619 Mio. Euro in 2012).

Informations- und Kommunikationstechnologien
Der Ansatz für Informations- und Kommunikationstechnologien liegt 2013 bei rund 72 Mio. Euro. Schwerpunkte sind die Entwicklung neuer, auf Konvergenz beruhender IKT-Anwendungen und Dienste sowie die Einführung und Verbreitung moderner IKT-Anwendungen in mittelständischen Betrieben und im Handwerk. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Thema IT-Sicherheit.

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

Gründerland Deutschland
Mit insgesamt 83 Mio. Euro werden innovative Unternehmensgründungen unterstützt. Mit dem Förderprogramm EXIST soll eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen etabliert und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht werden.

Die neue Investitionszulage für Business Angel zielt auf eine Stärkung des Wagniskapitalmarktes in Deutschland. Hierfür werden bis 2016 insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Daneben wird der High-Tech-Gründerfonds, dessen Finanzierung ab 2013 aus dem Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens (ERP) erfolgen soll, weiterhin Finanzierungen für technologieorientierte Unternehmensgründungen gewähren; aus dem BMWi-Haushalt werden von 2013 bis 2016 zur Unterstützung nur noch feste Zuweisungen an das ERP über insgesamt 65 Mio. Euro geleistet. Für weitere Projekte der Kampagne Gründerland Deutschland stehen 5 Mio. Euro bereit.

Fachkräftesicherung/Berufliche Bildung
Zur Unterstützung der Fachkräftesicherung stehen in 2013 rd. 13 Mio. Euro zur Verfügung. Die 2012 als Teil der Fachkräfteoffensive von BMAS, BMWi und BA gestartete Kampagne zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland wird auch in 2013 mit 4 Mio. Euro fortgeführt.

Das Programm Berufliche Bildung (insg. rund 74 Mio. Euro) unterstützt überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft.

Regionale Wirtschaftsförderung
Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) stehen 2013 insgesamt 569 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur von über 1,1 Mrd. Euro in strukturschwachen Regionen mobilisiert werden.

Förderung unternehmerischen Know-hows
Für das neu gebündelte Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows” stehen rund 40 Mio. Euro zur Verfügung. Es unterstützt durch verschiedene Maßnahmen kleine und mittlere Unternehmen bei der frühzeitigen Inanspruchnahme von externem, qualifiziertem Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung.

Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft
In diesem Titel werden aktuelle Schwerpunkte wie Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesundheits- sowie Tourismuswirtschaft zusammengefasst. Dafür stehen 2013 knapp 7 Mio. Euro zur Verfügung.

Energie und Nachhaltigkeit

Energieforschung
Für die Förderung der Energieforschung und damit zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung sollen etwa 150 Mio. Euro für 2013 bereit gestellt werden.

Steigerung der Energieeffizienz
Für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere die unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen und private Verbraucher, stehen für 2013 wieder rund 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Auslaufen der Steinkohlesubventionen/Wismut-Sanierung
Für den Steinkohlenbergbau sind im Rahmen der beschlossenen sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus einschließlich des Anpassungsgeldes für ausscheidende ältere Beschäftigte Mittel in Höhe von rund 1,281 Mrd. Euro (2012: 1,312 Mrd. Euro) vorgesehen. In Erwartung höherer Erlöse durch höhere Weltmarktpreise für Steinkohle wird bei den Steinkohlehilfen im Finanzplanzeitraum weiterhin ein Minderbedarf von 200 Mio. Euro/Jahr gegenüber den Finanzplafonds im Steinkohlefinanzierungsgesetz angenommen. Die Kohleverständigung vom 7. Februar 2007 wird damit nicht aufgekündigt

Für die weitere Sanierung und Rekultivierung der ehemaligen Uranerzbergbauflächen in Sachsen und Thüringen durch die Wismut GmbH sind für 2013 Mittel in Höhe von 148 Mio. Euro vorgesehen (Steigerung ggü. 2012 beruht im Wesentlichen auf der Veranschlagung zusätzlicher Mittel für die Sanierung von Altstandorten im Freistaat Sachsen).

Chancen der Globalisierung

Erschließung von Auslandsmärkten
Die verschiedenen Maßnahmen zur Exportförderung wurden in einem einzigen “Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten” (81 Mio. Euro) gebündelt. Das neue Programm besteht aus verschiedenen Exportinitiativen, Messebeteiligungen und der Managerfortbildung.

Dienstleistungen der GTAI

Ein wichtiges Standbein ist zudem die Außenwirtschaftsförder- und Standortmarketinggesellschaft des Bundes, Germany Trade and Invest (GTAI). Hierfür sowie für das Netzwerk der Auslandshandelskammern sind rd. 55 Mio. Euro vorgesehen.

Energie- und Klimafonds (EKF)
Die Förderaktivitäten des BMWi werden 2013 durch zusätzliche Mittel von insgesamt rund 421,5 Mio. Euro aus dem EKF ergänzt. Hier stehen für Energieeffizienzforschung rund 57 Mio. Euro, für den Energieeffizienzfonds rund 227 Mio. Euro, für Elektromobilität rund 129,5 Mio. Euro und für Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften 8 Mio. Euro bereit. Die Förderung durch Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen (Strompreiskompensation) erfolgt für 2013 nachschüssig erst in 2014.

Quelle: BMWi

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8,4 Mrd. € für Zukunftsprojekte: Aktionsplan Hightech-Strategie vorgestellt


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Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildung und Forschung (Photo credit: Wikipedia)

Am 28. März 2012 hat die Bundesregierung den Aktionsplan für die Hightech-Strategie gebilligt. Der Plan definiert zehn “Zukunftsprojekte“, die gesellschaftliche und globale Herausforderungen adressieren. Für die Projekte sind im Rahmen der jeweils geltenden Finanzplanung für den Zeitraum von 2012 bis 2015 bis zu 8,4 Mrd. Euro vorgesehen.

In der “Hightech-Strategie 2020 für Deutschland” (HTS) aus dem Jahr 2010 sind die Forschungs- und Innovationsaktivitäten der Bundesregierung ressortübergreifend dargestellt. Innovationsfreundliche Rahmenbedingungen wie Gründungsbedingungen, Wissens- und Technologietransfer oder Fachkräftebedarf werden mit Projektförderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation verknüpft. Der jetzt vorgelegte Aktionsplan soll konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von zehn Zukunftsprojekten der HTS bündeln (geplantes Budget jeweils in Klammern):

  • “Die CO²-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt” (560 Mio. Euro)
  • Nachwachsende Rohstoffe als Alternative zum Öl” (570 Mio. Euro)
  • “Intelligenter Umbau der Energieversorgung” (3,7 Mrd. Euro im Rahmen des 6. Energieforschungsrahmenprogrammes)
  • “Krankheiten besser therapieren mit individualisierter Medizin” (370 Mio. Euro)
  • “Mehr Gesundheit durch gezielte Prävention und Ernährung” (90 Mio. Euro)
  • “Auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen” (305 Mio. Euro)
  • “Nachhaltige Mobilität” (2,19 Mrd. Euro)
  • Internetbasierte Dienste für die Wirtschaft” (300 Mio. Euro)
  • Industrie 4.0″ (200 Mio. Euro)
  • “Sichere Identitäten” (60 Mio. Euro)

Für die Umsetzung der Zukunftsprojekte sollen über das HTS-Beratungsgremium “Forschungsunion “Wirtschaft-Wissenschaft” hinaus auch weitere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen werden. Im Laufe dieses Jahres sollen daher erste Umsetzungsforen veranstaltet werden, um diese Zusammenarbeit zu stärken.

Weitere Informationen: Aktionsplan für die Hightech-Strategie

Quelle: BMBF

Ab sofort Antragstellung für das Mini-KWK-Programm möglich


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Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden. Gefördert werden neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW, die in Bestandsbauten installiert sind.

Der Investitionszuschuss ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW erhalten beispielsweise 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW erhalten 3.450 Euro. Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen im Rahmen eines Wartungsvertrages betreut werden.

Es gelten anspruchsvolle Effizienzanforderungen: Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15% und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Damit müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertroffen werden. Weiterhin müssen in der KWK-Anlage ein Wärmespeicher mit einem Mindestenergiegehalt, eine Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie ein Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs für Anlagen ab 3 kW vorhanden sein.

Förderfähig sind alle KWK-Anlagen, die auf der “Liste der förderfähigen Anlagen” des BAFA enthalten sind. Die Liste ist auf der Internetseite des BAFA veröffentlicht und wird kontinuierlich aktualisiert. Aufträge an Lieferanten dürfen allerdings erst nach Bestätigung des Antragseingangs durch das BAFA erteilt werden. Andernfalls kann die KWK-Anlage nicht gefördert werden. Den Richtlinientext, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter http://www.bafa.de – Energie – Kraft-Wärme-Kopplung – Mini-KWK-Zuschuss.

Das Förderprogramm ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Hinweis:

Das BAFA erteilt ebenfalls die Zulassung von KWK-Anlagen für die Stromvergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich. Nähere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Quelle: BAFA vom 2. April 2012 

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