Schlagwort-Archiv: Innovation
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler

20% Investitionszuschuss für Wagniskapital


Vor dem Hintergrund, jungen innovativen Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern, sollen private Investoren – insbesondere Business Angels – motiviert werden, häufiger in solche Unternehmen zu investieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kapitalinvestitionen für junge innovative Unternehmen durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Die Investition muss mindestens 10.000 Euro pro Unternehmen betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der Investitionssumme (inkl. Agio).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen (Privatinvestoren), die Anteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.

Voraussetzungen des Unternehmens
Es muss sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln (weniger als 50 Mitarbeiter)
Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
jünger als zehn Jahre
Voraussetzungen des Investors
Der Anteilserwerb darf erst nach Antragstellung durch den Investor erfolgen
Zwischen Investor und Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden
Mindesthaltedauer: Haltungsfrist der Anteile für mindestens drei Jahre
Erstmalige Beteiligung am Unternehmen (keine Aufstockung von Anteilen)

Für Fragen steht Ihnen das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung zur Verfügung.

Quelle: BMWi

Öffentliche Beschaffungsstellen sollen verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme bestellen


Innovation im öffentlichen Beschaffungswesen durch neues Kompetenzzentrum

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Logo of the federal government of Germany: Federal Ministry of Economics and Technology (Photo credit: Wikipedia)

 

Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt nach Schätzungen bei etwa 300 Mrd. Euro im Jahr. Hierin liegt ein erhebliches Potenzial für Innovationen. Durch den Einkauf hochmoderner Produkte und neuer technischer Lösungen können staatliche Institutionen modernere Leistungen anbieten und sparen langfristig Kosten, vor allem Energiekosten. Gleichzeitig werden Unternehmen dazu angeregt, mehr Innovationen zu entwickeln. Wenn es ihnen gelingt, ihre innovativen Produkte an öffentliche Institutionen zu verkaufen, sind dies wichtige Referenzprojekte für weitere potenzielle Verkäufe. Damit leistet der Staat einen großen Beitrag, um Innovationen schnell zu verbreiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt daher Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen, damit diese verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme nachfragen.

Das BMWi hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, das vom Bundesverband Materialwirtschaft, Logistik und Einkauf e.V. (BME) durchgeführt wird. Das Kompetenzzentrum hat die Aufgabe, Beschaffungsstellen beim Erwerb von neuen Produkten, Dienstleistungen und Systemlösungen zu beraten. Neuerungen in den öffentlichen Institutionen werden über eine Internetplattform bekannt gemacht, um die schnelle Verbreitung zu stimulieren. Über einen virtuellen Marktplatz können Beschaffer und Anbieter von neuen Produkten und Leistungen miteinander kommunizieren. Auf zahlreichen, meist regionalen Veranstaltungen werden Beschaffer und Entscheidungsträger darüber informiert, wie Neuerungen kostengünstig eingeführt werden können. Das Kompetenzzentrum berät auch über die vorkommerzielle Auftragsvergabe, ein neues Instrument zur Entwicklung von Lösungen, an der sich mehrere Unternehmen im Wettbewerb zueinander beteiligen.

Zielsetzung des Aufbaus eines Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Mit dem Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll eine Sensibilisierung für dieses strategische Beschaffungsziel auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber herbeigeführt werden, um mittel- bis langfristig die Rolle der öffentlichen Hand als Impulsgeber und Nachfrager von Innovationen zu stärken.

Die Etablierung eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll daher darauf ausgelegt sein, nachhaltig für die Innovationsorientierung des öffentlichen Einkaufs zu sorgen. Sollen die Maßnahmen nicht nur ein “Strohfeuer” sein, sondern dauerhaft zur Etablierung einer Innovationskultur führen, muss folgendes Berücksichtigt werden:

  • Innovationsorientierung ist dauerhaft und mittelfristig im Handlungsraum öffentlicher Einkäufer zu verankern. Dies bedeutet, dass das Verständnis des öffentlichen Einkaufs zur strategischen Funktion im Sinne eines “technologischen Horchpostens” für die Beschaffungsmärkte aufzuwerten ist.
  • Gleichzeitig soll am Beispiel praktischer Erfahrungen gezeigt werden, wie innovationsorientierte Beschaffung bereits jetzt (d.h. relativ kurzfristig) tatsächlich und erfolgreich funktionieren kann. Nur durch erfolgreiche Beispiele wird erreicht, dass der o.g. mittelfristige Veränderungsprozess auch tatsächlich angestoßen wird.

Aufgabenstellung des Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Die Strukturen, der Kenntnisstand und die Bedürfnislage bei öffentlichen Auftraggebern als potenzielle Nachfrager von Innovationen stellen sich sehr unterschiedlich dar.

Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen und sukzessive bei der Überbrückung vorhandener Hemmnisse und Widerstände gezielt zu unterstützen, ist das Leistungsportfolio des Kompetenzzentrums auf vier Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Sensibilisierung für innovationsorientierte Beschaffung als strategisches Ziel

    Um innovationsortierte Beschaffung als strategisches Ziel zu positionieren und vorhandene Widerstände zu überbrücken, betreibt das Kompetenzzentrum verstärkt Informations- und Aufklärungsarbeit in Form von Veranstaltungen, Seminaren, Fachgruppen etc.

  • Aufbau von Wissen und Erfahrungen bei innovativen Beschaffungen

    Um innovationsorientierte Beschaffung durchführen zu können, ist umfangreiches Wissen über diese Gebiete erforderlich. Dazu gehören einerseits Informationen zu technischen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und (vergabe-) rechtlichen Aspekten einer innovationsorientierten Beschaffung. Andererseits müssen Informationen darüber vorliegen, in welchen Waren- und Produktgruppen konkret innovative Lösungen eingekauft werden können. Dieses Wissen liegt derzeit nur dezentral und verstreut vor. Das Kompetenzzentrum sammelt diese dezentralen Informationen, bündelt sie und macht sie über eine Plattform einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig bietet die Plattform die Möglichkeit, in Form von Foren und Blogs konkrete Fragestellungen, Herausforderungen und Problemstellungen mit anderen Einkäufern der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sowie mit Anbietern von Innovationen, insbesondere aus dem mittelständischen Bereich, zu diskutieren.

  • Vermittlung von Handlungs- und Umsetzungskompetenz

    Das Wissen über Verfahren und Produkte innovationsorientierter Beschaffung ist jedoch nutzlos, wenn es nicht im nächsten Schritt in neuen Projekten bzw. Beschaffungsvorhaben eingesetzt wird. Deshalb ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Kompetenz-zentrums, diese Handlungs- und Umsetzungskompetenz bei möglichst vielen Beschaffungsstellen und potenziellen Bietern zu erreichen, die bislang nicht innovationsorientiert einkaufen. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen, Checklisten, Veranstaltungen, Vor-Ort-Beratungen etc.

  • Unterstützung beim Anstoßen von Pilotprojekten zur Beschaffung von nicht und noch nicht marktgängigen Innovationen

    Im Fall von Innovationen, die noch nicht entwickelt wurden, werden Beschaffungsstellen vom Kompetenzzentrum beraten, etwa bei der Durchführung von vorkommerziellen Auftragsvergaben. Darüber hinaus sollen Beschaffungsstellen im Rahmen von Pilotprojekten umfassend unterstützt werden. Im Falle von Innovationen, die bereits entwickelt, aber noch nicht marktreif produziert bzw. eingesetzt wurden, unterstützt das Kompetenzzentrum Beschaffungsstellen und Anbieter etwa beim Eruieren von Einsatz- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.

Quellen: BMWi, http://www.bme.de

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KfW legt neues Beteiligungsprogramm für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) auf


FÖRDERZIEL

Die KfW stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben und Nachfolgeregelungen zur Verfügung. Die Beteiligung der KfW erfolgt stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor).

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Das Programm richtet sich an etablierte Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und ein nachhaltig ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen die bereits über ein haftungsfreigestelltes Förderprogramm der KfW finanziert sind.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt “Unternehmen in Schwierigkeiten”, Bestellnummer 600 000 0193.
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Eine reine Ablösung bisheriger Finanzinvestoren (sog. Secondary Transaktionen).
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren, die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung bereits an dem KMU beteiligt sind.
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungskapitalgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat.
  • Finanzierungen bei denen der Leadinvestor unter Einbeziehung der KfW-Beteiligung 50 % oder mehr der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte hält.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines Unternehmens für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben oder Nachfolgeregelungen

  • Eine Mitfinanzierung im Rahmen einer Nachfolgeregelung / Unternehmensübernahme (z. B. MBO oder MBI) oder eines Gesellschafterwechsels ist in der Regel nur unter folgenden Einschränkungen möglich: a) Verbindung mit einer Wachstums- und/oder Innovationsfinanzierung, b) Überwiegender Anteil der bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Eigenmittelbasis verbleiben im Unternehmen und c) Nachweis einer nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit.

BETEILIGUNG

  • Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein privater Leadinvestor parallel zur KfW an dem KMU beteiligt. Die KfW geht dabei Beteiligungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages und grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen (“pari passu“) wie der jeweilige Leadinvestor ein, wobei die “wirtschaftliche Gleichheit” von der KfW zu prüfen ist. Die KfW und der Leadinvestor bzw. dessen Management-Gesellschaft schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Einzelheiten der Investitionen regelt. In der Regel beteiligt sich die KfW nicht an der Geschäftsführung des KMU.
  • Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann die KfW unter anderem offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen sowie auch Kombinationen verschiedener Beteiligungsformen eingehen. Über die Zusammensetzung der Beteiligungsformen und der Beteiligungskonditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
  • Der Eigenanteil der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages darf nicht mit Hilfe von öffentlichen Mitteln rückgarantiert werden.

KREDITBETRAG

Die maximale Investitionshöhe der KfW ist für ein KMU auf 5 Mio. Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro.

LAUFZEIT

Die Dauer der Beteiligung der KfW richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

BEREITSTELLUNG

  • Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in anteilig gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
  • Vor Auszahlung muss die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde gesichert sein.

WER KANN ALS LEADINVESTOR AUFTRETEN?

  • Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
  • Die KfW prüft die Zulassung als Leadinvestor.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt bei der Erstellung des Konzeptes und der Anträge.

Quelle: KfW

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Rösler: BMWi-Förderprogramm ZIM weiterhin Spitze


Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in seinem Innovationsreport über die große Bedeutung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die weiterhin hohe Innovationsdynamik des Mittelstandes berichtet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: “Zum vierten Mal in Folge wird das ZIM-Programm des BMWi als “best practice” der Innovationsförderung lobend hervorgehoben. Dies begrüße ich sehr, denn nur mit einer starken Innovationstätigkeit können unsere mittelständischen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit in die Zukunft hinein sichern. Wenn wir dazu mit unserem ZIM-Programm einen Beitrag leisten können, ist das für uns zugleich Anerkennung und Ansporn für die Zukunft.”
Die an der Umfrage beteiligten rund 1000 Unternehmen und die Innovationsberater der Industrie- und Handelskammern zeigten sich insbesondere von der Themen- und Technologieoffenheit sowie den unbürokratischen Prozessen des ZIM-Programmes überzeugt. Auch die Öffnung für Unternehmen bis 500 Mitarbeiter wurde in dem Innovationsreport positiv eingeschätzt. Der DIHK regte weiter an, eine solch erfolgreiche technologie- und themenoffene Forschungsförderung auch auf europäischer Ebene einzuführen.

Das BMWi will zukünftig die mittelständischen Unternehmen noch besser bei der Markteinführung neuer Produkte unterstützen und lässt derzeit in einer Studie die Hemmnisse, die mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte oder Verfahren haben, identifizieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung erarbeiten.

Im Innovationsreport des DIHK werden eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die das BMWi bereits weitgehend in seinem neuen Innovationskonzept berücksichtigt hat. So wird das BMWi unter anderem das Thema “Innovationsakzeptanz” in einer Veranstaltungsreihe behandeln, die Dialogprozesse mit Bürgern und Nutzern vorbereitet. In den Schulen will das BMWi auf die Möglichkeiten und Chancen von technischen Berufen hinweisen. Zudem sollen private Investoren einen neuen “Investitionszuschuss Wagniskapital” erhalten, wenn sie in junge Technologieunternehmen investieren, um deren Eigenkapital zu stärken.

Quelle: BMWi

„Euro-Quity“ – neue Börse für kapitalsuchende Unternehmer, Gründer und investitionsbereite Kapitalgeber


Mit der bi-nationalen Internetplattform “EuroQuity”, die die KfW gemeinsam mit der französischen Förderbank OSEO betreibt, steht eine zusätzliche Quelle zur Kapitalbeschaffung zur Verfügung. Berater können die neue Internetplattform kostenfrei nutzen. Einzige Voraussetzung: Siemüssen ihren Sitz in Deutschland oder Frankreich haben. Für Investoren gilt diese geografische Einschränkung nicht – Kapital ist international.

Und so funktioniert die Internetplattform: Auf EuroQuity können sich Unternehmer, Gründerund Berater aller Branchen und Rechtsformen mit Videos, Bildern und Texten potenziellen Investoren präsentieren, und zwar auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Die Unternehmen suchen

Eigenkapital zur Wachstumsfinanzierung

Risikokapital zur Finanzierung einer Geschäftsidee

Kapital für eine Projektfinanzierung

Erfahrungsaustausch oder Technologie-Partnerschaften.

Für Unternehmer und Investoren ist EuroQuity ein neutrales Forum, auf dem sie sich präsentieren und über eine systemeigene E-Mail-Funktion miteinander kommunizieren können. Selbstverständlich können Unternehmen auch untereinander (etwa bei der Suche nach einer Technologie-Partnerschaft) oder mit einem Berater in Kontakt treten, der in ihrem Auftrag zum Beispiel mit potenziellen Investoren verhandelt. Registrierte Unternehmen können zudem Mitglied in einer “Gruppe” werden. Gebildet werden können solche Gruppen etwa von einem Branchen- oder Technologieverband, der für die Gruppenmitgliedschaft einheitliche Qualitätskriterien festlegt.

“Ein Unternehmer oder Gründer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich auf EuroQuity potenziellen Kapitalgebern präsentiert und umgekehrt. Entsprechend aussagekräftig, aktuell und vollständig sollten die eingestellten Informationen aller Teilnehmer sein”, rät Astrid Kricke, EuroQuity-Projektleiterin bei der KfW.

Für den Kapitalwunsch eines Unternehmens gibt es prinzipiell kein Limit. Allerdings entscheidet auch der potenzielle Investor frei, wie viel Kapital er in ein Unternehmen oder Projektvorhaben investieren möchte. Deshalb kann der Kapitalbedarf eines Unternehmens auch von mehreren Investoren gedeckt werden – sozusagen mit Risikobegrenzung für jeden Einzelnen von ihnen. Neben professionellen Kapitalgebern und Business Angels können sich auch private Investoren kostenfrei bei EuroQuity anmelden.

In Frankreich, wo EuroQuity bereits seit 2008 online ist und dortigen Unternehmen die Akquisition von bislang mehr als 165 Millionen Euro ermöglicht hat, haben – als Beispiel – in sechs Monaten fünf Investoren 160.000 Euro in eine französische Medizintechnikfirma investiert. Die Konditionen eines solchen Investments vereinbaren die Marktpartner stets direkt miteinander.

Aktuell sind in Frankreich bei EuroQuity rd. 16.700 Nutzer angemeldet: Rund 7.000 Unternehmen und Gründer, 7.500 Investoren sowie fast 2.200 Berater. KfW-Projektleiterin Astrid Kricke hofft, “dass wir mit wachsendem Bekanntheitsgrad von EuroQuity in Deutschland zahlenmäßig bald zu unseren französischen Partnern werden aufschließen können”.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung finden Sie bereits hier.

Quelle: KfW

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Bundesregierung setzt auf Zukunftsinvestitionen


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Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildung und Forschung (Photo credit: Wikipedia)

Die Bundesregierung setzt auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung weiter konsequent auf Zukunftsinvestitionen. “Bildung und Forschung sind Schwerpunkte der Politik der Bundesregierung. Das zeigt sich erneut im Bundeshaushalt 2013″, erklärte Bundesministerin Annette Schavan. Der am 23. November beschlossene Haushalt 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) steigt gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Prozent auf insgesamt 13,7 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung hatte sich zu Beginn der Legislaturperiode das Ziel gesetzt, im Gesamthaushalt zusätzliche 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes sind nun von 2010 bis 2013 insgesamt sogar 13,3 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt worden.

Unter anderem werden die Mittel für Forschungsprojekte aufgestockt, die sich mit zentralen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, der demographischen Entwicklung, der Verbreitung von Volkskrankheiten, der Sicherstellung der Welternährung und der Endlichkeit fossiler Rohstoff- und Energiequellen befassen: Die Projektförderung unter dem Dach der Hightech-Strategie wird nun rund 2,3 Milliarden Euro erhalten – gegenüber 2009 ist das eine Steigerung von rund 24 Prozent, gegenüber 2005 sogar um rund 90 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:http://www.bmbf.de/de/96.php.

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

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ZIM-Programm ist weiter auf Erfolgskurs – 10.000 Unternehmen in der Förderung


Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das Flaggschiff der technologieoffenen Förderung für den innovativen Mittelstand in Deutschland. Es wird seit 2009 in den jährlichen Innovationsreporten des DIHK als Goldstandard unter den Förderprogrammen gewertet. Im Fokus der Projekte, die im Rahmen des ZIM gefördert werden, steht die Entwicklung moderner Produktionstechnologien. Deutlich zugenommen haben die Beiträge des Mittelstands zur technologischen Bewältigung der Energiewende und zur Elektromobilität.

Fördermittel nach Technologiefeldern i

Der Parlamentarische Staatssekretär und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher: “Der Mittelstand ist Innovationstreiber Nummer 1 in Deutschland. Das ZIM ist eine verlässliche Basis für die Innovationsanstrengungen der Unternehmen und greift thematisch alle aktuellen Hightech-Trends auf. Nunmehr hat das 10.000ste Unternehmen eine Förderzusage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhalten. Damit erzielt das ZIM eine großartige Breitenwirkung. Zwei Dinge sind für die Unternehmen besonders wichtig: Erstens, dass sie selbst Kurs und Inhalt der Projekte bestimmen, und zweitens die benutzerfreundliche Abwicklung des Programms.” 

Der Entwurf des Bundeshaushalts für 2013 sieht für das Programm mehr als 500 Mio. Euro vor. Seit 1. Juli 2012 ist es auch für inhaber- und familiengeführte Unternehmen bis 500 Beschäftigte geöffnet. Seit Aufnahme des Programms am 1. Juli 2008 wurden 27.750 Anträge gestellt, wovon für 19.265 Projekte 2,5 Mrd. Euro bewilligt werden konnten. Davon entfallen 14.500 Projekte auf mittelständische Unternehmen und 4.765 auf 340 Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen kooperieren. Die Jubiläumszusage ging an die Berliner Firma Burmester Audiosysteme GmbH.

Quelle: BMWi

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