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Neuer Förderschwerpunkt des BMU: Materialeffizienz in der Produktion


Natürliche Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, sind wesentliche Produktionsfaktoren. Dabei ist die Nutzung von Rohstoffen über die gesamte Wertschöpfungskette – von der

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Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung – mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden.

Für die Unternehmen in Deutschland beträgt der Kostenanteil für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe durchschnittlich etwa 40 Prozent des Bruttoproduktionswertes. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt bis zu 20 Prozent der Materialkosten durch technische Modernisierung eingespart werden können.

Ein effizienterer Materialeinsatz in der Produktion ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen, zur Umweltentlastung, aber auch zur Wirtschaftlichkeit von Produktionsabläufen. Um Unternehmen bei der Investition in materialeffiziente Produktionsprozesse zu unterstützen, hat der Bundesumweltminister am 8. April 2013 den neuen Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm “Materialeffizienz in der Produktion verkündet. Gefördert werden innovative Projekte mit Demonstrationscharakter, die materialeffiziente Produktionsprozesse umsetzen, materialintensive Herstellungsverfahren substituieren sowie Rest- und Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe einsetzen.

Der Förderschwerpunkt berücksichtigt die Umwelteffekte der Rohstoffgewinnung jenseits der Betriebsgrenzen und verfolgt einen Ansatz, der sämtliche Verarbeitungs-, Herstellungs-, Lagerhaltungs- und Transportprozesse von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt als Ergebnis des Produktionsprozesses berücksichtigt und in die Bewertung der Projekte integriert.

Der Förderschwerpunkt “Materialeffizienz in der Produktion” richtet sich sowohl an kleine und mittelständische Unternehmen als auch an Großunternehmen aus folgenden Bereichen:

  • Industrien, die Steine und Erden als Rohstoffe haben,
  • Industrien, die Eisen und Stahl sowie Nichteisenmetalle herstellen und verarbeiten,
  • Industrien, die Naturstoffe verarbeiten (u. a. Papier, Leder, Nahrungsmittel) sowie
  • Industrien, die chemische Stoffe und Kunststoffe verarbeiten.

Die Förderung erfolgt entweder

  • mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

oder

  • mit einem Investitionszuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.

Die Art der beantragten Förderung ist anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben und die jeweilige Förderhöhe werden von der KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt. Grundlage für die Förderhöhe sind die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Ausgaben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können gehören: Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der Erweiterung und Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind, Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt sowie Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.

Die Projektskizze muss bis zum 30. September 2013 bei der KfW Bankengruppe eingegangen sein. Bis zum 31. Januar 2014 wird die Bewertung der Projektskizzen abgeschlossen und bei positivem Ergebnis die Aufforderung zur Antragstellung erfolgen.

Quelle: BMU

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Start des neuen KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 01.05.2013


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Die KfW startet zum 01.05.2013 ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.

Das Programm “Erneuerbare Energien – Speicher” wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Eckpunkte des Programms:

  • Für Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
  • Die KfW fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung von Anlagen mit einem Batteriespeichersystem, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
  • 100 % der Nettoinvestitionkosten werden finanziert
  • Kombination aus zinsgünstigem Darlehen der KfW und Tilgungszuschuss vom BMU
  • Tilgungszuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems
  • Antragstellung über Hausbank

Quellen: KfW, BMU

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KfW legt neues Beteiligungsprogramm für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) auf


FÖRDERZIEL

Die KfW stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben und Nachfolgeregelungen zur Verfügung. Die Beteiligung der KfW erfolgt stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor).

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Das Programm richtet sich an etablierte Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und ein nachhaltig ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen die bereits über ein haftungsfreigestelltes Förderprogramm der KfW finanziert sind.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt “Unternehmen in Schwierigkeiten”, Bestellnummer 600 000 0193.
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Eine reine Ablösung bisheriger Finanzinvestoren (sog. Secondary Transaktionen).
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren, die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung bereits an dem KMU beteiligt sind.
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungskapitalgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat.
  • Finanzierungen bei denen der Leadinvestor unter Einbeziehung der KfW-Beteiligung 50 % oder mehr der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte hält.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines Unternehmens für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben oder Nachfolgeregelungen

  • Eine Mitfinanzierung im Rahmen einer Nachfolgeregelung / Unternehmensübernahme (z. B. MBO oder MBI) oder eines Gesellschafterwechsels ist in der Regel nur unter folgenden Einschränkungen möglich: a) Verbindung mit einer Wachstums- und/oder Innovationsfinanzierung, b) Überwiegender Anteil der bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Eigenmittelbasis verbleiben im Unternehmen und c) Nachweis einer nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit.

BETEILIGUNG

  • Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein privater Leadinvestor parallel zur KfW an dem KMU beteiligt. Die KfW geht dabei Beteiligungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages und grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen (“pari passu“) wie der jeweilige Leadinvestor ein, wobei die “wirtschaftliche Gleichheit” von der KfW zu prüfen ist. Die KfW und der Leadinvestor bzw. dessen Management-Gesellschaft schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Einzelheiten der Investitionen regelt. In der Regel beteiligt sich die KfW nicht an der Geschäftsführung des KMU.
  • Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann die KfW unter anderem offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen sowie auch Kombinationen verschiedener Beteiligungsformen eingehen. Über die Zusammensetzung der Beteiligungsformen und der Beteiligungskonditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
  • Der Eigenanteil der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages darf nicht mit Hilfe von öffentlichen Mitteln rückgarantiert werden.

KREDITBETRAG

Die maximale Investitionshöhe der KfW ist für ein KMU auf 5 Mio. Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro.

LAUFZEIT

Die Dauer der Beteiligung der KfW richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

BEREITSTELLUNG

  • Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in anteilig gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
  • Vor Auszahlung muss die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde gesichert sein.

WER KANN ALS LEADINVESTOR AUFTRETEN?

  • Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
  • Die KfW prüft die Zulassung als Leadinvestor.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt bei der Erstellung des Konzeptes und der Anträge.

Quelle: KfW

Zinswende: KfW erhöht Konditionen in gewerblichen Programmen


Zinserhöhung in einigen KfW-/ERP-Förderprogrammen der KfW Bankengruppe.

Bereits am 30.11.2012 berichtete Fördermittel aktuell über die erste Anpassung der Konditionen für gewerbliche Programme. Die Hintergründe dieser Anpassung dürften in höheren Refinanzierungskosten und möglicherweise auch in der Abschöpfung der KfW-Gewinne durch die Bundesregierung liegen.

Ab dem 07.02.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden Programmen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (67)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (68)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
  • ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)

Mezzanines Kapital

  • KfW-Unternehmerkredit KMU-Fenster – Fremdkapitaltranche (48)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)

Trotz der aktuellen Zinserhöhung können sich immer noch viele Unternehmen mit Signalzinsen ab 1 % p.a. finanzieren. Unterstützung bei allen Fragen erhalten Sie beim Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Quelle: KfW

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Unternehmensinvestitionen steigen wieder im zweiten Halbjahr 2013


Das schwache wirtschaftliche Umfeld findet sein Spiegelbild in der deutschen Investitionstätigkeit, mit Ausnahme des privaten Wohnbaus. Die deutschen Unternehmensinvestitionen sind im dritten Quartal 2012 zum dritten Mal in Folge zurückgegangen (-1,4 % ggü. dem Vorquartal).

In der wichtigsten Komponente, den Ausrüstungsinvestitionen (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, usw.), liegt der Rückgang bei -7,3 % seit Jahresanfang. Auch der Wirtschaftsbau (Bürogebäude, Fabriken) schrumpfte im gleichen Zeitraum um 2,0 %.


Das neue Jahr wird in der zweiten Hälfte besser

Die konjunkturellen Auftriebskräfte setzen sich 2013 erst in der zweiten Jahreshälfte durch:

  • Die Weltwirtschaft, insbesondere China und die USA fassen 2013 Tritt. Frühindikatoren wie die Auftragseingänge für Investitionsgüter (aktuell 3,2 % über dem Vorquartalsdurchschnitt) und der Einkaufsmanagerindex legen eine Belebung der deutschen Exportwirtschaft im Verlaufdes nächsten Jahres nahe. Sobald sich die Kapazitätsauslastung (aktuell nur knapp 81 %) ihrem langjährigen Durchschnittswert (84 %) wieder nähert, nimmt auch die Investitionstätigkeit Fahrt auf.
  • Die Zinsen sind niedrig und der Kreditzugang insgesamt gut.
  • Die Energiewende schafft Investitionsanreize zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung.

Für das Gesamtjahr 2013 rechnen wir dennoch mit einem Minus von 2,0 % bei den Unternehmensinvestitionen. Unsere Prognose für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2013 fällt demgegenüber mit einer BIP-Zuwachsrate von 0,9 % deutlich positiver aus – vor allem getragen vom privaten Konsum und dem Wohnungsbau.

Die Risiken bleiben unverändert. An erster Stelle stehen die weiteren Entwicklungen in der Eurozone, die Fiskalpolitik in den USA und die Rohstoffpreisentwicklung.

Quelle: KfW

„Euro-Quity“ – neue Börse für kapitalsuchende Unternehmer, Gründer und investitionsbereite Kapitalgeber


Mit der bi-nationalen Internetplattform “EuroQuity”, die die KfW gemeinsam mit der französischen Förderbank OSEO betreibt, steht eine zusätzliche Quelle zur Kapitalbeschaffung zur Verfügung. Berater können die neue Internetplattform kostenfrei nutzen. Einzige Voraussetzung: Siemüssen ihren Sitz in Deutschland oder Frankreich haben. Für Investoren gilt diese geografische Einschränkung nicht – Kapital ist international.

Und so funktioniert die Internetplattform: Auf EuroQuity können sich Unternehmer, Gründerund Berater aller Branchen und Rechtsformen mit Videos, Bildern und Texten potenziellen Investoren präsentieren, und zwar auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Die Unternehmen suchen

Eigenkapital zur Wachstumsfinanzierung

Risikokapital zur Finanzierung einer Geschäftsidee

Kapital für eine Projektfinanzierung

Erfahrungsaustausch oder Technologie-Partnerschaften.

Für Unternehmer und Investoren ist EuroQuity ein neutrales Forum, auf dem sie sich präsentieren und über eine systemeigene E-Mail-Funktion miteinander kommunizieren können. Selbstverständlich können Unternehmen auch untereinander (etwa bei der Suche nach einer Technologie-Partnerschaft) oder mit einem Berater in Kontakt treten, der in ihrem Auftrag zum Beispiel mit potenziellen Investoren verhandelt. Registrierte Unternehmen können zudem Mitglied in einer “Gruppe” werden. Gebildet werden können solche Gruppen etwa von einem Branchen- oder Technologieverband, der für die Gruppenmitgliedschaft einheitliche Qualitätskriterien festlegt.

“Ein Unternehmer oder Gründer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich auf EuroQuity potenziellen Kapitalgebern präsentiert und umgekehrt. Entsprechend aussagekräftig, aktuell und vollständig sollten die eingestellten Informationen aller Teilnehmer sein”, rät Astrid Kricke, EuroQuity-Projektleiterin bei der KfW.

Für den Kapitalwunsch eines Unternehmens gibt es prinzipiell kein Limit. Allerdings entscheidet auch der potenzielle Investor frei, wie viel Kapital er in ein Unternehmen oder Projektvorhaben investieren möchte. Deshalb kann der Kapitalbedarf eines Unternehmens auch von mehreren Investoren gedeckt werden – sozusagen mit Risikobegrenzung für jeden Einzelnen von ihnen. Neben professionellen Kapitalgebern und Business Angels können sich auch private Investoren kostenfrei bei EuroQuity anmelden.

In Frankreich, wo EuroQuity bereits seit 2008 online ist und dortigen Unternehmen die Akquisition von bislang mehr als 165 Millionen Euro ermöglicht hat, haben – als Beispiel – in sechs Monaten fünf Investoren 160.000 Euro in eine französische Medizintechnikfirma investiert. Die Konditionen eines solchen Investments vereinbaren die Marktpartner stets direkt miteinander.

Aktuell sind in Frankreich bei EuroQuity rd. 16.700 Nutzer angemeldet: Rund 7.000 Unternehmen und Gründer, 7.500 Investoren sowie fast 2.200 Berater. KfW-Projektleiterin Astrid Kricke hofft, “dass wir mit wachsendem Bekanntheitsgrad von EuroQuity in Deutschland zahlenmäßig bald zu unseren französischen Partnern werden aufschließen können”.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung finden Sie bereits hier.

Quelle: KfW

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Macht das Sinn? KfW erhöht Zinsen für Unternehmen und senkt sie für private Immobilienkredite


Zinserhöhung und gleichzeitige Zinssenkung in den Förderprogrammen der KfW Bankengruppe

English: Westarkade in Frankfurt am Main, Germ...

English: Westarkade in Frankfurt am Main, Germany Deutsch: Westarkade der KfW Bankengruppe in Frankfurt am Main (Photo credit: Wikipedia)

Ab dem 30.11.2012 erhöht die KfW die Zinskonditionen in folgenden gewerblichen Programmen:

  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
  • KfW-Unternehmerkredit KMU-Fenster – Fremdkapitaltranche (48)
  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 274)

Gleichzeitig werden die Zinskondition für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen im Programm KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134) gesenkt.

Mir stellen sich die Fragen:

  • Haben sich die Refinanzierungskosten der KfW verändert?
  • Welchen Sinn macht diese Politik vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage?
  • Wirkt sich hier schon die Abschöpfung der KfW-Gewinne durch die Bundesregierung aus?

Trotz der Kritik an dieser Entscheidung können sich viele Unternehmen mit Signalzinsen ab 1 % p.a. finanzieren. Unterstützung bei allen Fragen erhalten Sie beim Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Quelle: KfW

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