Schlagwort-Archiv: Mittelstand

Neuer Förderschwerpunkt des BMU: Materialeffizienz in der Produktion


Natürliche Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, sind wesentliche Produktionsfaktoren. Dabei ist die Nutzung von Rohstoffen über die gesamte Wertschöpfungskette – von der

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Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung – mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden.

Für die Unternehmen in Deutschland beträgt der Kostenanteil für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe durchschnittlich etwa 40 Prozent des Bruttoproduktionswertes. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt bis zu 20 Prozent der Materialkosten durch technische Modernisierung eingespart werden können.

Ein effizienterer Materialeinsatz in der Produktion ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen, zur Umweltentlastung, aber auch zur Wirtschaftlichkeit von Produktionsabläufen. Um Unternehmen bei der Investition in materialeffiziente Produktionsprozesse zu unterstützen, hat der Bundesumweltminister am 8. April 2013 den neuen Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm “Materialeffizienz in der Produktion verkündet. Gefördert werden innovative Projekte mit Demonstrationscharakter, die materialeffiziente Produktionsprozesse umsetzen, materialintensive Herstellungsverfahren substituieren sowie Rest- und Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe einsetzen.

Der Förderschwerpunkt berücksichtigt die Umwelteffekte der Rohstoffgewinnung jenseits der Betriebsgrenzen und verfolgt einen Ansatz, der sämtliche Verarbeitungs-, Herstellungs-, Lagerhaltungs- und Transportprozesse von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt als Ergebnis des Produktionsprozesses berücksichtigt und in die Bewertung der Projekte integriert.

Der Förderschwerpunkt “Materialeffizienz in der Produktion” richtet sich sowohl an kleine und mittelständische Unternehmen als auch an Großunternehmen aus folgenden Bereichen:

  • Industrien, die Steine und Erden als Rohstoffe haben,
  • Industrien, die Eisen und Stahl sowie Nichteisenmetalle herstellen und verarbeiten,
  • Industrien, die Naturstoffe verarbeiten (u. a. Papier, Leder, Nahrungsmittel) sowie
  • Industrien, die chemische Stoffe und Kunststoffe verarbeiten.

Die Förderung erfolgt entweder

  • mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben

oder

  • mit einem Investitionszuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.

Die Art der beantragten Förderung ist anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben und die jeweilige Förderhöhe werden von der KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt. Grundlage für die Förderhöhe sind die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Ausgaben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können gehören: Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der Erweiterung und Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind, Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt sowie Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.

Die Projektskizze muss bis zum 30. September 2013 bei der KfW Bankengruppe eingegangen sein. Bis zum 31. Januar 2014 wird die Bewertung der Projektskizzen abgeschlossen und bei positivem Ergebnis die Aufforderung zur Antragstellung erfolgen.

Quelle: BMU

Bayern fördert Investitionen im ländlichen Raum mit über 137 Millionen Euro ins Jahr 2013


 Mit 137 Millionen Euro geht das Bayerische Wirtschaftsministerium heuer an den Start, um Investitionen bayerischer Unternehmen zu fördern, die neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. “Wir nehmen den Schwung des erfolgreichen Jahres 2012 ungebremst mit ins Jahr 2013. Mit voller Kraft bringen wir weiterhin zielgerichtet und erfolgreich Arbeit zu den Menschen in Bayern”, freut sich Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und fügt hinzu: “Das Ziel der Vollbeschäftigung 2015 in ganz Bayern haben wir fest im Blick.”

Über 70 Prozent der Fördergelder gehen weiterhin in die drei ostbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken. Auch in diesem Jahr fließen 95 Prozent der Mittel in den ländlichen Raum.

Zeil: “Arbeitsplätze im ländlichen Raum sichern Bayerns Zukunft”

Auf Vorschlag des Wirtschaftsministers hat der Landtag im Doppelhaushalt 2013/14 die Mittel für die Regionalförderung um jährlich 20 Millionen Euro aufgestockt. Zehn Millionen Euro sind vorgesehen, um dem weiterhin hohen Bestand an Zuschussanträgen der Unternehmen begegnen zu können. Mit weiteren zehn Millionen Euro wird in den Gebieten, die vom demografischen Wandel besonders betroffen sind, die Mindestinvestitionsgrenze auf 200.000 Euro abgesenkt. Dabei handelt es sich um die bisherigen Vorranggebiete Demografie sowie ab sofort auch die Landkreise Miltenberg, Schweinfurt, Rottal-Inn und Passau sowie die Städte Passau und Schweinfurt. In diesen Fördergebieten werden bei förderwürdigen Vorhaben die beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersätze weitgehend ausgeschöpft, um zusätzliche Investitionsanreize zu setzen. So werden dort gezielt und verstärkt neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert. “Auf diese Weise wirken wir aktiv einer Abwanderung entgegen”, bekräftigt Zeil. Der Freistaat stellt hierfür im Rahmen seines Zukunftsprogramms ‚Aufbruch Bayern’ jetzt jährlich 45 Millionen Euro bereit.

Ab sofort ist die Förderung von Investitionen auch in den so genannten ‚Verdichtungsräumen’ des bisherigen Landesentwicklungsprogramms möglich. Lediglich der erweiterte Großraum München wird im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung weiterhin als wirtschaftsstarker Raum nicht berücksichtigt. “Wir wollen gezielt die wirtschaftlich schwächeren Regionen Bayerns voran bringen”, unterstreicht der Minister.

Quelle: Bayerisches Wirtschaftsministerium

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Start des neuen KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 01.05.2013


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Die KfW startet zum 01.05.2013 ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.

Das Programm “Erneuerbare Energien – Speicher” wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Eckpunkte des Programms:

  • Für Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
  • Die KfW fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung von Anlagen mit einem Batteriespeichersystem, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
  • 100 % der Nettoinvestitionkosten werden finanziert
  • Kombination aus zinsgünstigem Darlehen der KfW und Tilgungszuschuss vom BMU
  • Tilgungszuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems
  • Antragstellung über Hausbank

Quellen: KfW, BMU

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KfW legt neues Beteiligungsprogramm für Wachstum, Innovation und Nachfolge (WIN) auf


FÖRDERZIEL

Die KfW stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Beteiligungskapital zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben und Nachfolgeregelungen zur Verfügung. Die Beteiligung der KfW erfolgt stets zusammen mit einem weiteren Beteiligungsgeber (Leadinvestor).

WER KANN ANTRÄGE STELLEN?

Das Programm richtet sich an etablierte Kapitalgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 10 Jahren am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), in der Regel einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro und ein nachhaltig ausgeglichenes Betriebsergebnis aufweisen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
  • Börsennotierte Unternehmen
  • Unternehmen die bereits über ein haftungsfreigestelltes Förderprogramm der KfW finanziert sind.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt “Unternehmen in Schwierigkeiten”, Bestellnummer 600 000 0193.
  • Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben.
  • Eine reine Ablösung bisheriger Finanzinvestoren (sog. Secondary Transaktionen).
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren, die zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung bereits an dem KMU beteiligt sind.
  • Eine Kofinanzierung von Leadinvestoren mit mehrheitlich öffentlichen Gesellschaftern sowie Beteiligungskapitalgebern, deren Beteiligung einen Beihilfewert hat.
  • Finanzierungen bei denen der Leadinvestor unter Einbeziehung der KfW-Beteiligung 50 % oder mehr der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte hält.

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines Unternehmens für die Realisierung von Wachstums-, Innovationsvorhaben oder Nachfolgeregelungen

  • Eine Mitfinanzierung im Rahmen einer Nachfolgeregelung / Unternehmensübernahme (z. B. MBO oder MBI) oder eines Gesellschafterwechsels ist in der Regel nur unter folgenden Einschränkungen möglich: a) Verbindung mit einer Wachstums- und/oder Innovationsfinanzierung, b) Überwiegender Anteil der bereitgestellten Mittel zur Stärkung der Eigenmittelbasis verbleiben im Unternehmen und c) Nachweis einer nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit.

BETEILIGUNG

  • Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein privater Leadinvestor parallel zur KfW an dem KMU beteiligt. Die KfW geht dabei Beteiligungen in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages und grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen (“pari passu“) wie der jeweilige Leadinvestor ein, wobei die “wirtschaftliche Gleichheit” von der KfW zu prüfen ist. Die KfW und der Leadinvestor bzw. dessen Management-Gesellschaft schließen einen Kooperationsvertrag ab, der die Einzelheiten der Investitionen regelt. In der Regel beteiligt sich die KfW nicht an der Geschäftsführung des KMU.
  • Die Beteiligungsform der KfW richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors.
  • Innerhalb des Höchstbetrages kann die KfW unter anderem offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen sowie auch Kombinationen verschiedener Beteiligungsformen eingehen. Über die Zusammensetzung der Beteiligungsformen und der Beteiligungskonditionen wird jeweils im Einzelfall entschieden.
  • Der Eigenanteil der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von mindestens 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrages darf nicht mit Hilfe von öffentlichen Mitteln rückgarantiert werden.

KREDITBETRAG

Die maximale Investitionshöhe der KfW ist für ein KMU auf 5 Mio. Euro begrenzt. Im Rahmen dieses Höchstbetrages können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Der Mindestbetrag liegt in der Regel bei 500.000 Euro.

LAUFZEIT

Die Dauer der Beteiligung der KfW richtet sich grundsätzlich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors.

BEREITSTELLUNG

  • Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in anteilig gleicher Höhe und zum gleichen Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
  • Vor Auszahlung muss die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde gesichert sein.

WER KANN ALS LEADINVESTOR AUFTRETEN?

  • Natürliche und juristische Personen, die Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
  • Die KfW prüft die Zulassung als Leadinvestor.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt bei der Erstellung des Konzeptes und der Anträge.

Quelle: KfW

Förderbank Bayern

Leasingförderung der LfA – Erstattung von 2,2 Prozent der Leasingraten


LfA Königinstraße 17

LfA Königinstraße 17 (Photo credit: Wikipedia)

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Bayern können jetzt eine besonders günstige Finanzierung in Anspruch nehmen, wenn sie betriebliche Neuanschaffungen über Leasing finanzieren. Das haben die GRENKE BANK AG und die LfA Förderbank Bayern in München vereinbart. Im Rahmen der Kooperation vergibt die LfA ein Globaldarlehen über 25 Millionen Euro an die GRENKE Bank. Diese setzt die Fördermittel als sogenannte Fördergutscheine ein und erstattet den Unternehmen einen Teil der Leasingraten.

Die Abwicklung ist einfach: Der Kunde erhält den Fördergutschein direkt bei der GRENKE Bank unter www.grenkebank.de/foerdergutschein-bayern. Er füllt diesen aus und reicht ihn dann zusammen mit dem Leasingantrag bei einer der GRENKELEASING Niederlassungen in Bayern ein oder wendet sich an einen GRENKE Vertragshändler. Förderberechtigt sind:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro mit Sitz in Bayern.
  • Es werden Leasing-Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 24 und höchstens 72 Monaten gefördert.

Für die Verträge werden 2,2 Prozent der Summe aller Leasingraten sofort zurückerstattet. Die LfA stellt zunächst 25 Mio. Euro bereit. Die Aktion läuft bis zum 30.06.2014.

„Der Vorteil aus unseren günstigen Refinanzierungsmitteln wird – wie bei all unseren Globaldarlehen – an die Endkunden weitergegeben und trägt damit zu günstigen Leasingkonditionen für kleine und mittlere Unternehmen bei“, sagte Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern.

„Wir sind ein breit diversifizierter Anbieter für die Finanzierungserfordernisse – insbesondere von Kleinunternehmen und Freiberuflern. Deshalb freuen wir uns, dass durch die vereinbarte Kooperation nunmehr auch im Rahmen von Leasingverträgen Zugang zu Fördermitteln der LfA in Bayern besteht“, erläuterte Jörg Eicker, Vorstand der GRENKE BANK AG.

Das Steinbeis Beratungszentrum berichtete in der Vergangenheit über die Nachteile einer Leasingfinanzierung gegenüber einer mit Fördermitteln. Die hier vorgelegte Lösung macht einen Teil dieser Nachteile wieder wett und ist eine attraktive Ergänzung zum Förderangebot der LfA.

Hier finden Sie den Fördergutschein und die genaue Beschreibung des Ablaufes. Viel Erfolg!

Quelle: LfA

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Rösler: BMWi-Förderprogramm ZIM weiterhin Spitze


Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in seinem Innovationsreport über die große Bedeutung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die weiterhin hohe Innovationsdynamik des Mittelstandes berichtet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: “Zum vierten Mal in Folge wird das ZIM-Programm des BMWi als “best practice” der Innovationsförderung lobend hervorgehoben. Dies begrüße ich sehr, denn nur mit einer starken Innovationstätigkeit können unsere mittelständischen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit in die Zukunft hinein sichern. Wenn wir dazu mit unserem ZIM-Programm einen Beitrag leisten können, ist das für uns zugleich Anerkennung und Ansporn für die Zukunft.”
Die an der Umfrage beteiligten rund 1000 Unternehmen und die Innovationsberater der Industrie- und Handelskammern zeigten sich insbesondere von der Themen- und Technologieoffenheit sowie den unbürokratischen Prozessen des ZIM-Programmes überzeugt. Auch die Öffnung für Unternehmen bis 500 Mitarbeiter wurde in dem Innovationsreport positiv eingeschätzt. Der DIHK regte weiter an, eine solch erfolgreiche technologie- und themenoffene Forschungsförderung auch auf europäischer Ebene einzuführen.

Das BMWi will zukünftig die mittelständischen Unternehmen noch besser bei der Markteinführung neuer Produkte unterstützen und lässt derzeit in einer Studie die Hemmnisse, die mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte oder Verfahren haben, identifizieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung erarbeiten.

Im Innovationsreport des DIHK werden eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die das BMWi bereits weitgehend in seinem neuen Innovationskonzept berücksichtigt hat. So wird das BMWi unter anderem das Thema “Innovationsakzeptanz” in einer Veranstaltungsreihe behandeln, die Dialogprozesse mit Bürgern und Nutzern vorbereitet. In den Schulen will das BMWi auf die Möglichkeiten und Chancen von technischen Berufen hinweisen. Zudem sollen private Investoren einen neuen “Investitionszuschuss Wagniskapital” erhalten, wenn sie in junge Technologieunternehmen investieren, um deren Eigenkapital zu stärken.

Quelle: BMWi

Zinswende: KfW erhöht Konditionen in gewerblichen Programmen


Zinserhöhung in einigen KfW-/ERP-Förderprogrammen der KfW Bankengruppe.

Bereits am 30.11.2012 berichtete Fördermittel aktuell über die erste Anpassung der Konditionen für gewerbliche Programme. Die Hintergründe dieser Anpassung dürften in höheren Refinanzierungskosten und möglicherweise auch in der Abschöpfung der KfW-Gewinne durch die Bundesregierung liegen.

Ab dem 07.02.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden Programmen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (67)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (68)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
  • ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)

Mezzanines Kapital

  • KfW-Unternehmerkredit KMU-Fenster – Fremdkapitaltranche (48)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)

Trotz der aktuellen Zinserhöhung können sich immer noch viele Unternehmen mit Signalzinsen ab 1 % p.a. finanzieren. Unterstützung bei allen Fragen erhalten Sie beim Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Quelle: KfW

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