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Öffentliche Beschaffungsstellen sollen verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme bestellen


Innovation im öffentlichen Beschaffungswesen durch neues Kompetenzzentrum

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Logo of the federal government of Germany: Federal Ministry of Economics and Technology (Photo credit: Wikipedia)

 

Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt nach Schätzungen bei etwa 300 Mrd. Euro im Jahr. Hierin liegt ein erhebliches Potenzial für Innovationen. Durch den Einkauf hochmoderner Produkte und neuer technischer Lösungen können staatliche Institutionen modernere Leistungen anbieten und sparen langfristig Kosten, vor allem Energiekosten. Gleichzeitig werden Unternehmen dazu angeregt, mehr Innovationen zu entwickeln. Wenn es ihnen gelingt, ihre innovativen Produkte an öffentliche Institutionen zu verkaufen, sind dies wichtige Referenzprojekte für weitere potenzielle Verkäufe. Damit leistet der Staat einen großen Beitrag, um Innovationen schnell zu verbreiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt daher Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen, damit diese verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme nachfragen.

Das BMWi hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, das vom Bundesverband Materialwirtschaft, Logistik und Einkauf e.V. (BME) durchgeführt wird. Das Kompetenzzentrum hat die Aufgabe, Beschaffungsstellen beim Erwerb von neuen Produkten, Dienstleistungen und Systemlösungen zu beraten. Neuerungen in den öffentlichen Institutionen werden über eine Internetplattform bekannt gemacht, um die schnelle Verbreitung zu stimulieren. Über einen virtuellen Marktplatz können Beschaffer und Anbieter von neuen Produkten und Leistungen miteinander kommunizieren. Auf zahlreichen, meist regionalen Veranstaltungen werden Beschaffer und Entscheidungsträger darüber informiert, wie Neuerungen kostengünstig eingeführt werden können. Das Kompetenzzentrum berät auch über die vorkommerzielle Auftragsvergabe, ein neues Instrument zur Entwicklung von Lösungen, an der sich mehrere Unternehmen im Wettbewerb zueinander beteiligen.

Zielsetzung des Aufbaus eines Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Mit dem Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll eine Sensibilisierung für dieses strategische Beschaffungsziel auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber herbeigeführt werden, um mittel- bis langfristig die Rolle der öffentlichen Hand als Impulsgeber und Nachfrager von Innovationen zu stärken.

Die Etablierung eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll daher darauf ausgelegt sein, nachhaltig für die Innovationsorientierung des öffentlichen Einkaufs zu sorgen. Sollen die Maßnahmen nicht nur ein “Strohfeuer” sein, sondern dauerhaft zur Etablierung einer Innovationskultur führen, muss folgendes Berücksichtigt werden:

  • Innovationsorientierung ist dauerhaft und mittelfristig im Handlungsraum öffentlicher Einkäufer zu verankern. Dies bedeutet, dass das Verständnis des öffentlichen Einkaufs zur strategischen Funktion im Sinne eines “technologischen Horchpostens” für die Beschaffungsmärkte aufzuwerten ist.
  • Gleichzeitig soll am Beispiel praktischer Erfahrungen gezeigt werden, wie innovationsorientierte Beschaffung bereits jetzt (d.h. relativ kurzfristig) tatsächlich und erfolgreich funktionieren kann. Nur durch erfolgreiche Beispiele wird erreicht, dass der o.g. mittelfristige Veränderungsprozess auch tatsächlich angestoßen wird.

Aufgabenstellung des Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Die Strukturen, der Kenntnisstand und die Bedürfnislage bei öffentlichen Auftraggebern als potenzielle Nachfrager von Innovationen stellen sich sehr unterschiedlich dar.

Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen und sukzessive bei der Überbrückung vorhandener Hemmnisse und Widerstände gezielt zu unterstützen, ist das Leistungsportfolio des Kompetenzzentrums auf vier Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Sensibilisierung für innovationsorientierte Beschaffung als strategisches Ziel

    Um innovationsortierte Beschaffung als strategisches Ziel zu positionieren und vorhandene Widerstände zu überbrücken, betreibt das Kompetenzzentrum verstärkt Informations- und Aufklärungsarbeit in Form von Veranstaltungen, Seminaren, Fachgruppen etc.

  • Aufbau von Wissen und Erfahrungen bei innovativen Beschaffungen

    Um innovationsorientierte Beschaffung durchführen zu können, ist umfangreiches Wissen über diese Gebiete erforderlich. Dazu gehören einerseits Informationen zu technischen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und (vergabe-) rechtlichen Aspekten einer innovationsorientierten Beschaffung. Andererseits müssen Informationen darüber vorliegen, in welchen Waren- und Produktgruppen konkret innovative Lösungen eingekauft werden können. Dieses Wissen liegt derzeit nur dezentral und verstreut vor. Das Kompetenzzentrum sammelt diese dezentralen Informationen, bündelt sie und macht sie über eine Plattform einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig bietet die Plattform die Möglichkeit, in Form von Foren und Blogs konkrete Fragestellungen, Herausforderungen und Problemstellungen mit anderen Einkäufern der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sowie mit Anbietern von Innovationen, insbesondere aus dem mittelständischen Bereich, zu diskutieren.

  • Vermittlung von Handlungs- und Umsetzungskompetenz

    Das Wissen über Verfahren und Produkte innovationsorientierter Beschaffung ist jedoch nutzlos, wenn es nicht im nächsten Schritt in neuen Projekten bzw. Beschaffungsvorhaben eingesetzt wird. Deshalb ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Kompetenz-zentrums, diese Handlungs- und Umsetzungskompetenz bei möglichst vielen Beschaffungsstellen und potenziellen Bietern zu erreichen, die bislang nicht innovationsorientiert einkaufen. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen, Checklisten, Veranstaltungen, Vor-Ort-Beratungen etc.

  • Unterstützung beim Anstoßen von Pilotprojekten zur Beschaffung von nicht und noch nicht marktgängigen Innovationen

    Im Fall von Innovationen, die noch nicht entwickelt wurden, werden Beschaffungsstellen vom Kompetenzzentrum beraten, etwa bei der Durchführung von vorkommerziellen Auftragsvergaben. Darüber hinaus sollen Beschaffungsstellen im Rahmen von Pilotprojekten umfassend unterstützt werden. Im Falle von Innovationen, die bereits entwickelt, aber noch nicht marktreif produziert bzw. eingesetzt wurden, unterstützt das Kompetenzzentrum Beschaffungsstellen und Anbieter etwa beim Eruieren von Einsatz- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.

Quellen: BMWi, http://www.bme.de

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Rösler: BMWi-Förderprogramm ZIM weiterhin Spitze


Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in seinem Innovationsreport über die große Bedeutung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die weiterhin hohe Innovationsdynamik des Mittelstandes berichtet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: “Zum vierten Mal in Folge wird das ZIM-Programm des BMWi als “best practice” der Innovationsförderung lobend hervorgehoben. Dies begrüße ich sehr, denn nur mit einer starken Innovationstätigkeit können unsere mittelständischen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit in die Zukunft hinein sichern. Wenn wir dazu mit unserem ZIM-Programm einen Beitrag leisten können, ist das für uns zugleich Anerkennung und Ansporn für die Zukunft.”
Die an der Umfrage beteiligten rund 1000 Unternehmen und die Innovationsberater der Industrie- und Handelskammern zeigten sich insbesondere von der Themen- und Technologieoffenheit sowie den unbürokratischen Prozessen des ZIM-Programmes überzeugt. Auch die Öffnung für Unternehmen bis 500 Mitarbeiter wurde in dem Innovationsreport positiv eingeschätzt. Der DIHK regte weiter an, eine solch erfolgreiche technologie- und themenoffene Forschungsförderung auch auf europäischer Ebene einzuführen.

Das BMWi will zukünftig die mittelständischen Unternehmen noch besser bei der Markteinführung neuer Produkte unterstützen und lässt derzeit in einer Studie die Hemmnisse, die mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte oder Verfahren haben, identifizieren und Maßnahmen zu deren Beseitigung erarbeiten.

Im Innovationsreport des DIHK werden eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die das BMWi bereits weitgehend in seinem neuen Innovationskonzept berücksichtigt hat. So wird das BMWi unter anderem das Thema “Innovationsakzeptanz” in einer Veranstaltungsreihe behandeln, die Dialogprozesse mit Bürgern und Nutzern vorbereitet. In den Schulen will das BMWi auf die Möglichkeiten und Chancen von technischen Berufen hinweisen. Zudem sollen private Investoren einen neuen “Investitionszuschuss Wagniskapital” erhalten, wenn sie in junge Technologieunternehmen investieren, um deren Eigenkapital zu stärken.

Quelle: BMWi

„Euro-Quity“ – neue Börse für kapitalsuchende Unternehmer, Gründer und investitionsbereite Kapitalgeber


Mit der bi-nationalen Internetplattform “EuroQuity”, die die KfW gemeinsam mit der französischen Förderbank OSEO betreibt, steht eine zusätzliche Quelle zur Kapitalbeschaffung zur Verfügung. Berater können die neue Internetplattform kostenfrei nutzen. Einzige Voraussetzung: Siemüssen ihren Sitz in Deutschland oder Frankreich haben. Für Investoren gilt diese geografische Einschränkung nicht – Kapital ist international.

Und so funktioniert die Internetplattform: Auf EuroQuity können sich Unternehmer, Gründerund Berater aller Branchen und Rechtsformen mit Videos, Bildern und Texten potenziellen Investoren präsentieren, und zwar auf Deutsch, Französisch oder Englisch. Die Unternehmen suchen

Eigenkapital zur Wachstumsfinanzierung

Risikokapital zur Finanzierung einer Geschäftsidee

Kapital für eine Projektfinanzierung

Erfahrungsaustausch oder Technologie-Partnerschaften.

Für Unternehmer und Investoren ist EuroQuity ein neutrales Forum, auf dem sie sich präsentieren und über eine systemeigene E-Mail-Funktion miteinander kommunizieren können. Selbstverständlich können Unternehmen auch untereinander (etwa bei der Suche nach einer Technologie-Partnerschaft) oder mit einem Berater in Kontakt treten, der in ihrem Auftrag zum Beispiel mit potenziellen Investoren verhandelt. Registrierte Unternehmen können zudem Mitglied in einer “Gruppe” werden. Gebildet werden können solche Gruppen etwa von einem Branchen- oder Technologieverband, der für die Gruppenmitgliedschaft einheitliche Qualitätskriterien festlegt.

“Ein Unternehmer oder Gründer sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich auf EuroQuity potenziellen Kapitalgebern präsentiert und umgekehrt. Entsprechend aussagekräftig, aktuell und vollständig sollten die eingestellten Informationen aller Teilnehmer sein”, rät Astrid Kricke, EuroQuity-Projektleiterin bei der KfW.

Für den Kapitalwunsch eines Unternehmens gibt es prinzipiell kein Limit. Allerdings entscheidet auch der potenzielle Investor frei, wie viel Kapital er in ein Unternehmen oder Projektvorhaben investieren möchte. Deshalb kann der Kapitalbedarf eines Unternehmens auch von mehreren Investoren gedeckt werden – sozusagen mit Risikobegrenzung für jeden Einzelnen von ihnen. Neben professionellen Kapitalgebern und Business Angels können sich auch private Investoren kostenfrei bei EuroQuity anmelden.

In Frankreich, wo EuroQuity bereits seit 2008 online ist und dortigen Unternehmen die Akquisition von bislang mehr als 165 Millionen Euro ermöglicht hat, haben – als Beispiel – in sechs Monaten fünf Investoren 160.000 Euro in eine französische Medizintechnikfirma investiert. Die Konditionen eines solchen Investments vereinbaren die Marktpartner stets direkt miteinander.

Aktuell sind in Frankreich bei EuroQuity rd. 16.700 Nutzer angemeldet: Rund 7.000 Unternehmen und Gründer, 7.500 Investoren sowie fast 2.200 Berater. KfW-Projektleiterin Astrid Kricke hofft, “dass wir mit wachsendem Bekanntheitsgrad von EuroQuity in Deutschland zahlenmäßig bald zu unseren französischen Partnern werden aufschließen können”.

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung finden Sie bereits hier.

Quelle: KfW

Schavan

Bundesregierung setzt auf Zukunftsinvestitionen


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Deutsch: Logo des Bundesministerium für Bildung und Forschung (Photo credit: Wikipedia)

Die Bundesregierung setzt auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung weiter konsequent auf Zukunftsinvestitionen. “Bildung und Forschung sind Schwerpunkte der Politik der Bundesregierung. Das zeigt sich erneut im Bundeshaushalt 2013″, erklärte Bundesministerin Annette Schavan. Der am 23. November beschlossene Haushalt 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) steigt gegenüber dem Vorjahr um 6,2 Prozent auf insgesamt 13,7 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung hatte sich zu Beginn der Legislaturperiode das Ziel gesetzt, im Gesamthaushalt zusätzliche 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung zu stellen. Mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes sind nun von 2010 bis 2013 insgesamt sogar 13,3 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt worden.

Unter anderem werden die Mittel für Forschungsprojekte aufgestockt, die sich mit zentralen gesellschaftlichen und globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, der demographischen Entwicklung, der Verbreitung von Volkskrankheiten, der Sicherstellung der Welternährung und der Endlichkeit fossiler Rohstoff- und Energiequellen befassen: Die Projektförderung unter dem Dach der Hightech-Strategie wird nun rund 2,3 Milliarden Euro erhalten – gegenüber 2009 ist das eine Steigerung von rund 24 Prozent, gegenüber 2005 sogar um rund 90 Prozent.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:http://www.bmbf.de/de/96.php.

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Öffentliche Förderprogramme gehen am Bedarf des Mittelstands vorbei


Die große Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland nimmt keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch: Nur annähernd jedes fünfte Unternehmen bezog in den vergangenen drei Jahren solche Mittel. Dies ergab das KMU-Fördermittelbarometer 2012, eine Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Dafür wurden in verschiedenen Branchen 1.000 mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt.

Die wichtigsten Ergebnisse in Kürze:

  • 83 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen  lassen Fördermittel liegen
  • Kosten-Nutzen-Verhältnis ist für kleine Unternehmen oft unzureichend
  • Mitnahmeeffekte sind sehr hoch bei größeren Unternehmen
  • Bei Effizienz der Programme besteht Optimierungsbedarf
  • KMU sehen technologischen und demografischen Wandel als bestimmende Trends der Zukunft

Im Vergleich zu 2011 hat das Interesse an solchen Fördermitteln noch einmal abgenommen. Viele KMU haben offenbar gar keinen Bedarf an den von der öffentlichen Hand angebotenen Förderprogrammen: Gut zwei Drittel der von Ernst & Young befragten Unternehmen geben an, diese Mittel nicht zu benötigen. Zudem kritisieren 15 Prozent der befragten KMU, der zeitliche und administrative Aufwand sei zu hoch, um Mittel zu beantragen, auch weil sie von der öffentlichen Hand beim Stellen der Anträge zu wenig unterstützt werden.

KMU wollen keine Neuausrichtung der Förderpolitik
Trotz des Ärgers über administrative Hürden und des geringen Bedarfs an Fördermitteln halten die Unternehmen es nicht für notwendig, die Förderpolitik neu auszurichten. „Die von uns befragten Unternehmen wollen stattdessen, dass die Politiker in den Sachthemen neue Impulse setzen. Das betrifft besonders staatliche Investitionen in Bildung und Forschung. Dennoch kann mehr Service auf Seiten des Staats den Förderzuspruch der Unternehmen erhöhen,“ sagt Sven Pirsig, Autor der Ernst & Young-Studie.

Unternehmen, die Fördermittel beziehen, nutzen diese meist in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen oder Zulagen und hauptsächlich, um Expansionsvorhaben zu finanzieren (35 Prozent). Zudem fließen die öffentlichen Mittel sowohl in die Aus- und Weiterbildung beziehungsweise Qualifizierung als auch in Forschung und Entwicklung (jeweils 19 Prozent).

Mitnahmeeffekte bleiben bei größeren Unternehmen hoch
Gerade größere Unternehmen nutzen das Geld aus Fördermitteln gerne, um ohnehin geplante Maßnahmen zu finanzieren. Wie im Vorjahr wären 2012 gut drei Viertel aller geförderten Maßnahmen auch ohne öffentliche Mittel umgesetzt worden. „Dieser Mitnahmeeffekt zeigt, dass bei der Effizienz der Mittelvergabe noch Luft nach oben besteht“, sagt Kai Baetge, verantwortlicher Partner im Bereich RISK bei Ernst & Young.

Zudem fördert die Studie einen Zusammenhang zwischen Mitnahmeeffekt und Unternehmensgröße zutage: Je größer das Unternehmen, desto eher wären geförderte Maßnahmen auch ohne staatliche Mittel realisiert worden. Ohne Fördermittel hätte ein Drittel der kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern nötige Maßnahmen länger zurückstellen müssen. Bei den Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeiten hätten nur 15 Prozent nötige Schritte verzögert.

Kleine Unternehmen benötigen Fördermittel am dringendsten
Das heißt aber auch, dass insbesondere kleine Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten häufiger auf Fördermittel angewiesen sind, um nötige Maßnahmen in die Tat umsetzen zu können. Dabei nutzen jedoch nur 13 Prozent dieser Kleinstunternehmen öffentliche Fördergelder. „Die kleinen Firmen brauchen das Geld dringender als die großen, schaffen es jedoch seltener, auch tatsächlich gefördert zu werden. Ein paradoxer Gegensatz, doch häufig fehlen die administrativen Mittel und die Informationen von staatlicher Seite“, sagt Pirsig.

Demografie und Technologie prägen deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren
Der technologische und demografische Wandel ist für 83 Prozent der befragten Unternehmen der entscheidende Trend für die künftige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Entsprechend verorten die KMU den größten wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf bei den Investitionen in Forschung und Bildung.  „Überraschenderweise bewerten die Mittelständler Themen wie Migration – wozu auch der Zuzug von Fachkräften zählt – und Klimawandel für die nächsten fünf Jahre nicht als zentrale Einflussfaktoren auf die Wirtschaft. Dagegen scheinen die befragten Firmen auf die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft und ihren Vorsprung an Know-how zu setzen“, so Pirsig.

In den kommenden Jahren kürzt die Europäische Union ihre Fördergelder. Das stellt sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen in Deutschland vor zusätzliche Herausforderungen. „Deshalb ist es in der kommenden Förderperiode zwischen 2014 und 2020 besonders wichtig sicherzustellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Quelle: Ernst & Young

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler

Rösler und Ramsauer geben Startschuss für “Schaufenster Elektromobilität”


Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Bildung und Forschung (BMBF) unterstützen regionale Demonstrations- und Pilotvorhaben, in denen die innovativsten Elemente der Elektromobilität gebündelt und international sichtbar gemacht werden.

Gefördert werden innovative Projekte, die einen systemischen Ansatz verfolgen sowie sicherstellen und die Rückschlüsse auf die Massentauglichkeit der angewendeten Elektromobilitätslösungen ermöglichen.

Ziel ist es, der innovativen Elektromobilitätstechnologie in Deutschland branchenübergreifend Schaufenster zu bieten.Bundesminister Rösler:

” Beim Schaufenster-Programm bündeln die Ressorts ihre Kompetenzen und Fördermittel, um innovative Konzepte aus den verschiedensten Bereichen – von Hochleistungsbatterien bis zum intelligenten Stromnetz – zusammenzuführen. Die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen ist mir dabei ein besonderes Anliegen.”

Für das Gesamtprogramm stellt der Bund Fördermittel in Höhe von 180 Mio. Euro bereit. Die Demonstrations- und Pilotvorhaben sollen zu einem Großteil von den teilnehmenden Unternehmen mitfinanziert werden, so dass von dem Einsatz der Fördermittel eine erhebliche Hebelwirkung ausgeht.

Bewerben können sich Konsortien aus Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen, die zusammen mit den jeweiligen Ländern, Städten und Gemeinden ein Gesamtkonzept entlang der gesamten Wertschöpfungskette entwickeln. Alle Akteure können nur in Zusammenarbeit mit einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts am Wettbewerbsverfahren teilnehmen. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der Einschätzung einer Jury aus unabhängigen Experten ihre Entscheidung voraussichtlich im März 2012 treffen.

Mit der Umsetzung der bundesweiten Schaufenster Elektromobilität greift die Bundesregierung eine Empfehlung der Nationalen Plattform Elektromobilität auf. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von drei Jahren angelegt.

Quelle: PM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

Regierungsprogramm Elektromobilität “Energieeffiziente und sichere Elektromobilität”


Image via Wikipedia

Am 18. Mai 2011 hat die Bundesregierung ein neues “Regierungsprogramm Elektromobilität” verabschiedet, das die von staatlicher Seite geplanten Maßnahmen umfassend darstellt. Das Programm soll dazu beitragen, dass Deutschland dem Ziel näher kommt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler:

“Zukunftstechnologien wie die Elektromobilität sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft erfolgreich ist. Wir wollen bei der Elektromobilität weltweit eine Spitzenstellung einnehmen. Dabei gilt der Grundsatz: Markt und Wettbewerb sind die besten Treiber für Innovationen. Deshalb muss die Hauptverantwortung bei der Wirtschaft und den Unternehmen selbst liegen. Mit unserem neuen Regierungsprogramm setzen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen.”

Die heute vorgestellte Fördermaßnahme adressiert zwei zentrale Bereiche auf dem Weg zu konkurrenzfähigen Elektrofahrzeugen: (1) das intelligente Management der begrenzten elektrischen Energie in Plug-In-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen sowie (2) Aspekte der funktionalen Sicherheit sowohl auf Bauelemente- als auch auf Systemebene.

Zuwendungszweck

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, durch entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im vorwettbewerblichen Bereich neue Konzepte für ein umfassendes Energiemanagement und für die funktionale Sicherheit von Bauelementen und Systemen zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen in entsprechende Demonstratoren einfließen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms “IKT2020 – Forschung für Innovationen” und schließt an die von BMBF 2010 veröffentlichte Förderbekanntmachung “Schlüsseltechnologien für die Elektromobilität (STROM)” an. Ziel ist die möglichst zügige Entwicklung international führender Schlüsseltechnologien für Anwendungen im Bereich Elektromobilität. Zuwendungszweck ist dabei

  • die Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
  • eine intensive Einbindung von KMU in die Forschungsprojekte als Unterstützung bei dem absehbaren Strukturwandel, vor allem im Bereich der Zulieferindustrie sowie
  • die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten im Rahmen der Forschungsprojekte, um einen Beitrag für die Verfügbarkeit hoch qualifizierter Mitarbeiter zu leisten.

Folgende Fragestellungen sollen deshalb in geeigneten FuE-Projekten aufgegriffen werden:

I. Innovatives Energie- und Thermomanagement in zukünftigen Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen

  1. Ganzheitliches, umfassendes Energiemanagement unter Nutzung von vorausschauenden Betriebsstrategien und verfügbaren Fahrzeug- und Fahrsituationsinformationen,
  2. Wirkungsgradoptimierung und effizienter Betrieb aller Verbraucher, Komponenten und Systeme,
  3. Integration und Regelung von Rekuperationssystemen und weiterer Energieerzeuger zur Erhöhung der nutzbaren Energiemenge,
  4. Ganzheitliches, umfassendes Thermomanagement unter Nutzung des Energiemanagements, Nutzung thermischer Rekuperation und Vorkonditionierung sowie innovative Methoden zur Wärme-/Kälte-Erzeugung bzw. -Speicherung.

II. Innovative Sicherheitskonzepte für zukünftige Elektro- und Hybridfahrzeuge

  1. Innovative Sicherheitskonzepte zur Erhöhung von EMV- und Hochvoltsicherheit auf Bauteil und Systemebene,
  2. Unfall- und Fehlbedienungssicherheit durch fahrzeuggebundene Assistenzsysteme,
  3. Erhöhung der funktionalen Sicherheit durch höhere Zuverlässigkeit und Robustheit auf der Bauteil- und Systemebene sowie Hochintegration,
  4. Erhöhung der Batteriesicherheit durch innovative, zuverlässige Zustandsanalyse, Regelung und Steuerung sowie Batteriesystemmanagement.

Nicht unterstützt werden sollen in diesem Bereich Aspekte der Karosserie- bzw. Crashsicherheit von Elektrofahrzeugen.

Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme stehen Anwendungen bei PKW. Fragestellungen bei Zweirädern oder Nutzfahrzeugen können bei besonders innovativen Projektansätzen ebenfalls unterstützt werden.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erfordern. Einzelvorhaben werden nicht gefördert. Die Ergebnisse sind an Demonstratoren zu validieren. Aspekte der Normung und Standardisierung sind – wenn möglich – einzubeziehen.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. August 2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie über das BMBF oder bei Haimerl Consulting.

Quellen: BMWi, BMBF



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