Haben Sie einen Investor, der an Ihre technologische Innovation glaubt? Dann ist es bis zum 31.12.2010 möglich, dass sich die KfW im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch bis zu 70% an der Koinvestition beteiligt, jedoch grundsätzlich nur zu gleichen Konditionen wie der Leadinvestor.
Die Beteiligung der KfW dient der subsidiären Finanzierung von Innovationsvorhaben. Die Begrenzung für ein Technologieunternehmen lag bisher bei 3.000.000 Euro und wurde jetzt für Zusagen, die bis zum 31.12.2010 erteilt werden, auf 6.000.000 Euro erhöht. Im Rahmen dieses Höchstbetrags können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Die erste und jede mögliche weitere KfW-Beteiligung im Rahmen des ERP-Startfonds kann bis zum 31.12.2010 max. bis zu 2.500.000 Euro (bisher 1.500.000 Euro), bei 70%-iger Beteiligung der KfW an der Koinvestition max. bis zu 1.750.000 Euro je Zwölfmonatszeitraum betragen.
Das Verhältnis Technologieunternehmen – Leadinvestor -KfW
FAQ zum ERP-Startfonds
Die einfache Finanzierung für junge Unternehmen
Der ERP-Startfonds bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie kleinen Technologieunternehmen Beteiligungskapital, mit dem die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen finanziert werden kann.
Voraussetzung für eine KfW-Investition ist, dass ein privater Beteiligungsgeber (Leadinvestor) sich zeitgleich mit der KfW engagiert und deren Anteil mitbetreut. Ob ein Unternehmen und der ERP-Startfonds zusammenpassen, wird im Rahmen einer detaillierten Beteiligungsprüfung festgestellt.
Wer finanziert wird
Der ERP-Startfonds finanziert kleine Technologieunternehmen (Kapitalgesellschaften) mit weniger als 50 Beschäftigten, die ihren Betriebssitz in Deutschland haben und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 10 Mio. EUR erreichen. Das Technologieunternehmen darf zum Zeitpunkt der ersten Beteiligung der KfW nicht älter als zehn Jahre sein.
Wie finanziert wird
Aus dem ERP-Startfonds wird Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt. Die KfW beteiligt sich neben einem weiteren Kapitalgeber (Leadinvestor) zu denselben Konditionen und mit denselben Verträgen wie dieser (pari passu). Die Know-how-Träger (Geschäftsführer, Grün-der, andere Schlüsselpersonen) müssen nach der ersten Beteiligung aus dem ERP-Startfonds mindestens 25 % der Firmenanteile halten.
Wofür Beteiligungskapital bereitgestellt wird
Die Beteiligung dient der Finanzierung innovativer Technologie-unternehmen. Ein innovatives Unternehmen zeichnet sich dadurch aus, dass es neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt und/oder in den Markt einführt, die auf eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten basieren.
Mit welchen Konditionen Sie rechnen können
Die KfW beteiligt sich grundsätzlich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen wie der Leadinvestor (pari passu). Dieser darf sich weder vom Unternehmen noch von dessen Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen Sicherheiten stellen lassen noch seine Beteiligung anderweitig absichern.
Höchstbetrag
Die KfW beteiligt sich aus dem ERP-Startfonds mit maximal 6 Mio. EUR an einem Technologieunternehmen, verteilt auf mehrere Finanzierungsrunden. An einer Finanzierungsrunde kann sich die KfW mit bis zu 2,5 Mio. EUR beteiligen. Die KfW hält ihre Beteiligung grundsätzlich so lange wie der Leadinvestor; es wird jedoch ein Exit innerhalb von zehn Jahren angestrebt.
Wer als Leadinvestor infrage kommt
Leadinvestoren können nationale oder internationale Beteiligungsgesellschaften sowie natürliche und juristische Personen sein, die privates Risikokapital investieren. Für gemeinsame Investments müssen sie bei der KfW akkreditiert werden. Der Leadinvestor begleitet – in der Regel als Gesellschafter – die Geschäftsführung und die Entwicklung des Technologieunternehmens und informiert die KfW hierüber. Zum Ausgleich seines Aufwandes kann er eine Vergütung erhalten.
Wie Sie Ihr Beteiligungsangebot abgeben
Vor Abschluss eines Beteiligungsvertrages bieten Leadinvestor und Technologieunternehmen gemeinsam in einem formalen Verfahren der KfW die Teilnahme an der Finanzierungsrunde an. Unbedingt zu beachten ist, dass der Beteiligungsvertrag zwischen Unternehmen und Leadinvestor noch nicht abgeschlossen worden sein darf, bevor der KfW eine Beteiligung angetragen wird. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme einer Beteiligung durch die KfW besteht nicht.
Quelle: kfw
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