Darlehen aus dem zum Jahresende auslaufenden KfW-Sonderprogramm können noch bis zum 31. Dezember 2010 (Eingangsdatum KfW) bei der KfW beantragt werden. Bedingung für die Kreditgewährung aus dem Sonderprogramm ist, dass die KfW die Kreditzusage bis spätestens 30. Juni 2011 erteilt. Bei Anträgen ab 1. November 2010 ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ vorliegt, der Zeitpunkt der Antragstellung.
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