Zum 1. April dieses Jahres strukturiert die KfW ihre Gründungsfinanzierung neu. Die wichtigsten Änderungen:
- In der StartGeld-Variante des neuen KfW-Gründerkredits verdoppelt sich der Kredithöchstbetrag auf 100.000 Euro. Zusätzlich erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent.
- Im neuen KfW-Gründerkredit gibt es die Variante „Universell“ mit einem Kredithöchstbetrag von zehn Millionen Euro pro Vorhaben (ohne Haftungsfreistellung).
Das Besondere: Ein Gründer kann die StartGeld-Variante zweimal beantragen, sofern der kumulierte Zusagebetrag 100.000 Euro nicht übersteigt. Innerhalb dieses Rahmens können auch Betriebsmittel mit maximal insgesamt 30.000 Euro finanziert werden. Auf diese Weise gewinnen Gründer nach erfolgter Unternehmensgründung zusätzliche finanzielle Flexibilität. Mehr zum Thema robuste Gründungsfinanzierung in der Präsentation:
Beide Programmvarianten im KfW-Gründerkredit können von Existenzgründern, Freiberuflern und kleinen Unternehmen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.
Nutzen Sie die immer noch günstigen Konditionen für eine langfristige robuste Finanzierung. Die Förderberatung durch Haimerl Consulting unterstützt Sie wirkungsvoll.
Quelle: KfW
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