Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt hebt die KfW die Zinssätze in den meisten Förderprogrammen ab dem 20. April 2011 an. Fördermittel aktuell berichtete über die vergangenen 5 Zinsrunden, zuletzt am 15. März 2011, am 11. Februar 2011 am 27. Januar 2011, am 17. Dezember 2010 sowie über den ersten Zinsschritt der KfW am 24. November 2010.
Ab dem 20.04.2011 gelten neue Zinskonditionen in den folgenden gewerblichen Programmen
Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand
- KfW-Gründerkredit – StartGeld (65)
- KfW-Gründerkredit – Universell (66)
- KfW-Unternehmerkredit, Programmteil A (37, 47)
- KfW-Unternehmerkredit, Programmteil B (48)
- ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)
Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand
- ERP-Kapital für Gründung (58)
- ERP-Innovationsprogramm (180-185, 190-195)
Finanzierung von Umweltinvestitionen
- ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (237, 247, 238, 248)
- KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282)
- BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
Die KfW folgt damit der LfA Förderbank, die bereits am 13. April 2011 die Konditionen erhöhte.
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Quelle: KfW
Warum wird diese 6. Zinserhöhung in einem halben Jahr so unkritisch hingenommen? Die EZB hat lediglich einmal die Zinsen erhöht.
Was hat das noch mit Förderung zu tun, wenn die Zinsen auf dem freien Kapitalmarkt inzwischen niedriger sind als bei der KfW?
Die Zinserhöhung der KfW hängt nicht ursächlich mit den Leitzinsen der EZB zusammen. Wichtiger sind die Refinanzierungskosten. Und die stiegen seit Mitte letzten Jahres um ca. 1 %. Das die KfW diese höheren Refinanzierungskosten weitergibt ist ihre Aufgabe. Die Subventionierung muss über die Politik, z.B. über Zinsverbilligungen durch das Wirtschaftsministerium für KMU erfolgen.
Ihre Frage zielt wahrscheinlich auch darauf ab, wie hoch ein „angemessener Gewinn“ einer Förderbank liegen soll. Zu dieser Frage gibt es wahrscheinlich je nach Interessenlage unterschiedliche Meinungen…