Am 18. Mai 2011 hat die Bundesregierung ein neues „Regierungsprogramm Elektromobilität“ verabschiedet, das die von staatlicher Seite geplanten Maßnahmen umfassend darstellt. Das Programm soll dazu beitragen, dass Deutschland dem Ziel näher kommt, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler:
„Zukunftstechnologien wie die Elektromobilität sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere Wirtschaft erfolgreich ist. Wir wollen bei der Elektromobilität weltweit eine Spitzenstellung einnehmen. Dabei gilt der Grundsatz: Markt und Wettbewerb sind die besten Treiber für Innovationen. Deshalb muss die Hauptverantwortung bei der Wirtschaft und den Unternehmen selbst liegen. Mit unserem neuen Regierungsprogramm setzen wir dafür die richtigen Rahmenbedingungen.“
Die heute vorgestellte Fördermaßnahme adressiert zwei zentrale Bereiche auf dem Weg zu konkurrenzfähigen Elektrofahrzeugen: (1) das intelligente Management der begrenzten elektrischen Energie in Plug-In-Hybrid- und reinen Elektrofahrzeugen sowie (2) Aspekte der funktionalen Sicherheit sowohl auf Bauelemente- als auch auf Systemebene.
Zuwendungszweck
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sollen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, durch entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im vorwettbewerblichen Bereich neue Konzepte für ein umfassendes Energiemanagement und für die funktionale Sicherheit von Bauelementen und Systemen zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen in entsprechende Demonstratoren einfließen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „IKT2020 – Forschung für Innovationen“ und schließt an die von BMBF 2010 veröffentlichte Förderbekanntmachung „Schlüsseltechnologien für die Elektromobilität (STROM)“ an. Ziel ist die möglichst zügige Entwicklung international führender Schlüsseltechnologien für Anwendungen im Bereich Elektromobilität. Zuwendungszweck ist dabei
- die Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,
- eine intensive Einbindung von KMU in die Forschungsprojekte als Unterstützung bei dem absehbaren Strukturwandel, vor allem im Bereich der Zulieferindustrie sowie
- die Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten im Rahmen der Forschungsprojekte, um einen Beitrag für die Verfügbarkeit hoch qualifizierter Mitarbeiter zu leisten.
Folgende Fragestellungen sollen deshalb in geeigneten FuE-Projekten aufgegriffen werden:
I. Innovatives Energie- und Thermomanagement in zukünftigen Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen
- Ganzheitliches, umfassendes Energiemanagement unter Nutzung von vorausschauenden Betriebsstrategien und verfügbaren Fahrzeug- und Fahrsituationsinformationen,
- Wirkungsgradoptimierung und effizienter Betrieb aller Verbraucher, Komponenten und Systeme,
- Integration und Regelung von Rekuperationssystemen und weiterer Energieerzeuger zur Erhöhung der nutzbaren Energiemenge,
- Ganzheitliches, umfassendes Thermomanagement unter Nutzung des Energiemanagements, Nutzung thermischer Rekuperation und Vorkonditionierung sowie innovative Methoden zur Wärme-/Kälte-Erzeugung bzw. -Speicherung.
II. Innovative Sicherheitskonzepte für zukünftige Elektro- und Hybridfahrzeuge
- Innovative Sicherheitskonzepte zur Erhöhung von EMV- und Hochvoltsicherheit auf Bauteil und Systemebene,
- Unfall- und Fehlbedienungssicherheit durch fahrzeuggebundene Assistenzsysteme,
- Erhöhung der funktionalen Sicherheit durch höhere Zuverlässigkeit und Robustheit auf der Bauteil- und Systemebene sowie Hochintegration,
- Erhöhung der Batteriesicherheit durch innovative, zuverlässige Zustandsanalyse, Regelung und Steuerung sowie Batteriesystemmanagement.
Nicht unterstützt werden sollen in diesem Bereich Aspekte der Karosserie- bzw. Crashsicherheit von Elektrofahrzeugen.
Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme stehen Anwendungen bei PKW. Fragestellungen bei Zweirädern oder Nutzfahrzeugen können bei besonders innovativen Projektansätzen ebenfalls unterstützt werden.
Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen erfordern. Einzelvorhaben werden nicht gefördert. Die Ergebnisse sind an Demonstratoren zu validieren. Aspekte der Normung und Standardisierung sind – wenn möglich – einzubeziehen.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. August 2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie über das BMBF oder bei Haimerl Consulting.
Quellen: BMWi, BMBF
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