Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept den beschleunigten Umbau der Energieversorgung beschlossen. Die KfW Bankengruppe wird für die Energiewende in den nächsten fünf Jahren über 100 Mrd. EUR für Investitionen im Energiebereich in Deutschland zur Verfügung stellen.
Für die angestrebte Energiewende ist kurz- und mittelfristig mit einem erhöhten Investitionsbedarf zu rechnen. Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote nachhaltig unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 01.01.2012 entsprechend ausgebaut werden. Auch wenn noch nicht alle Einzelheiten feststehen, möchten wir Sie nachfolgend über einige wichtige Eckpunkte der geplanten Unterstützung der Energiewende informieren. Details zu den einzelnen Programmen werden voraussichtlich im Oktober vorliegen. Die geplanten Veränderungen:
KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang EUR 10 Mio. auf EUR 25 Mio. angehoben werden. Damit soll dem gestiegenen Finanzierungsbedarf u. a. beim sog. Repowering bestehender Anlagen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus werden Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als EUR 500 Mio. und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten. Bislang gelten für diesen Antragstellerkreis die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU. Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann ebenfalls einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten.
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 01.01.2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von EUR 10 Mio. soll ebenfalls deutlich erhöht werden. Die förderfähigen Maßnahmen und die Kriterien hinsichtlich der nachzuweisenden Effizienzverbesserungen bei Neu- und Ersatzinvestitionen sowie bei Investitionen im Gebäudebereich bleiben unverändert. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sollen ebenfalls in einem eigenen Programm gefördert werden. Hierfür soll der Regelhöchstbetrag von derzeit EUR 2 Mio. auf EUR 10Mio. angehoben werden. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriumsfür Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderwürdigkeit besitzt.
Attraktiv sind die Konditionen: Zum Beispiel beginnt das ERP- Umwelt- und Energieeffizienzprogramm im KU Fenster mit 5 Jahren Laufzeit bei einem Effektivzins 1,56 % (Stand 21. 9.2011).
Die Fördermittelberatung des Steinbeis-Beratungszentrums für Technologieförderung & Projektfinanzierung steht für Fragen zur Verfügung.
Quelle: KfW
Nun, Förderungen sind ja immer ein zweischneidiges Schwert. Aber ich denke, dass die Nachhaltigkeit einfach zur Trivialität werden muss, damit wir lebensfähig bleiben. Solche monetären Attraktoren stellen dafür natürlich eine gute Basis.