Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte die KfW zu Beginn des Jahres ein Förderprogramm zur Finanzierung von Sozialunternehmen ein. Im Rahmen des neuen Programms wird Beteiligungskapital für Sozialunternehmen bereit gestellt.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die mit einem unternehmerischen Ansatz und mit einem innovativen Geschäftsmodell gesellschaftliche Probleme (z. B. in den Bereichen Bildung, Familie, Umweltschutz, Armutsbekämpfung, Integration) lösen wollen. Dies muss Kerngeschäft des Sozialunternehmens sein. Ziel dieser Sozialunternehmen ist es, mit einem mittel- bis langfristig sich selbsttragenden Geschäftsmodell eine hohe soziale Rendite zu erzielen. Das antragstellende Sozialunternehmen muss zum Zeitpunkt der Beteiligung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KGaA, gGmbH, gAG) organisiert sein, seinen Betriebssitz in Deutschland haben und sich mehrheitlich im Eigentum natürlicher Personen und / oder juristischer Personen des Privatrechts befinden. Mit dem neuen Förderprogramm sollen Sozialunternehmen in der Wachstumsphase erreicht werden, deren Geschäftsmodell sich bereits in der Praxis bewährt hat und die nun expandieren möchten. Gründungen können nicht mitfinanziert werden.
Die KfW stellt für Wachstumsfinanzierungen gemeinsam mit einem Partnerinvestor (z. B. Fonds, Business Angels oder Stiftungen) das erforderliche Eigenkapital zur Verfügung (u. a. offene Beteiligung, stille Beteiligung, Gesellschafterdarlehen – auch Kombinationen dieser Beteiligungsformen). In diesem Co-Investoren-Modell kann das Engagement des Partnerinvestors von der KfW in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen im Einzelfall bis zu einem Betrag von 200.000 EUR ergänzt werden.
Der Steckbrief zum Programm
Sie sind ein kleines oder mittleres Sozialunternehmen. Ihr unternehmerischer Ansatz und Ihr innovatives Geschäftsmodell haben sich bereits in der Praxis bewährt. Sie möchten nun expandieren. Decken Sie Ihren Finanzierungsbedarf mit Beteiligungskapital eines Partnerinvestors und der KfW.
Ihr Nutzen
- partnerschaftliche Wachstumsfinanzierung
- unbefristete Beteiligung ohne Besicherung
- einfache Vertragsstruktur
Wer wird gefördert?
Sie sind als Kapitalgesellschaft organisiert und tragen mit Ihren innovativen Produkten oder Dienstleistungen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei, z. B. in den Bereichen Bildung, Familie, Umwelt, Armutsbekämpfung oder Integration. Ihr Geschäftsmodell trägt sich mittelundlangfristig selbst.
Was wird gefördert?
Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs Ihres innovativen Sozialunternehmens in der Wachstumsphase.
Zu welchen Bedingungen wird gefördert?
Die KfW beteiligt sich gemeinsam mit einem Partnerinvestor an Ihrem Unternehmen. Die Form und die Konditionen der Beteiligung orientieren sich an denen des Partnerinvestors. Die KfW wird nicht in der Geschäftsführung tätig. Partnerinvestor kann eine bei der KfW akkreditierte Beteiligungsgesellschaft, aber auch eine natürliche oder juristische Person, wie ein Business Angel oder eine Stiftung, sein.
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
Die KfW-Beteiligung kann bis zu 50 % des Gesamtbeteiligungsbetrags ausmachen. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro, der Mindestbetrag in der Regel bei 50.000 Euro. Ihren Antrag auf Beteiligung stellen Sie bei der KfW zusammen mit einer Erklärung Ihres Partnerinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung. Nicht gefördert werden Gründungen, Umschuldungen, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, in denen der Partnerinvestor nach der ersten Finanzierungsrunde mit KfW-Beteiligung mehr als 49 % der Anteile hält.
Quelle: KfW
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