Zinserhöhung in einigen KfW-/ERP-Förderprogrammen der KfW Bankengruppe.
Bereits am 30.11.2012 berichtete Fördermittel aktuell über die erste Anpassung der Konditionen für gewerbliche Programme. Die Hintergründe dieser Anpassung dürften in höheren Refinanzierungskosten und möglicherweise auch in der Abschöpfung der KfW-Gewinne durch die Bundesregierung liegen.
Ab dem 07.02.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden Programmen:
Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand
- ERP-Gründerkredit – StartGeld (67)
- ERP-Gründerkredit – Universell (68)
- KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
- ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)
Mezzanines Kapital
- KfW-Unternehmerkredit KMU-Fenster – Fremdkapitaltranche (48)
Finanzierung von Umweltinvestitionen
- BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
- KfW-Umweltprogramm (240, 241)
- KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
- KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
Trotz der aktuellen Zinserhöhung können sich immer noch viele Unternehmen mit Signalzinsen ab 1 % p.a. finanzieren. Unterstützung bei allen Fragen erhalten Sie beim Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.
Quelle: KfW
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