Vor dem Hintergrund, jungen innovativen Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern, sollen private Investoren – insbesondere Business Angels – motiviert werden, häufiger in solche Unternehmen zu investieren.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kapitalinvestitionen für junge innovative Unternehmen durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Die Investition muss mindestens 10.000 Euro pro Unternehmen betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der Investitionssumme (inkl. Agio).
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen (Privatinvestoren), die Anteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.
Voraussetzungen des Unternehmens
Es muss sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln (weniger als 50 Mitarbeiter)
Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
jünger als zehn Jahre
Voraussetzungen des Investors
Der Anteilserwerb darf erst nach Antragstellung durch den Investor erfolgen
Zwischen Investor und Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden
Mindesthaltedauer: Haltungsfrist der Anteile für mindestens drei Jahre
Erstmalige Beteiligung am Unternehmen (keine Aufstockung von Anteilen)
Für Fragen steht Ihnen das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung zur Verfügung.
Quelle: BMWi
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