Durchbruch bei Horizont 2020 erzielt: Fast Track to Innovation kommt ab 2015

Nach Monaten intensiver Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament, Rat und Kommission (Trilog) Ende Juni 2013 zu „Horizont 2020“, dem in 2014 startenden EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation abschließend verständigt. Nun ist der Weg frei für das finale Votum durch das EU-Parlament im zweiten Halbjahr 2013.

Im Vergleich zu den Vorläuferprogrammen hat sich das kommende mit 70 Milliarden Euro ausgestatte EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ zum Ziel gesetzt, in hohem Maße Innovationen zu stärken, damit einen aktiven Beitrag zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu leisten und Wachstum und Beschäftigung zu stärken.

Der DIHK hatte sich dafür stark gemacht, dass Förderprogramme und -instrumente unter dem Dach von „Horizont 2020“ auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten werden, mit dem Ziel die niedrige Unternehmensbeteiligung von nur noch 23 Prozent an der EU-Forschungsförderung zu erhöhen. Besonders wichtig für die Wirtschaft sind bei der Forschungsförderung ein Fokus auf Innovationsthemen mit hoher Marktrelevanz sowie ein schnelles, unbürokratischen Antrags- und Abwicklungsverfahren. Wesentliche, nun im Trilog beschlossene, Bausteine sind:

  • Fast Track to Innovation: Damit innovative Ideen schnell und unkompliziert gefördert werden können, wird im Jahr 2015 ein neues Bottom-Up-Instrument eingeführt. Hier können Unternehmen in Teams bis zu fünf Kooperationspartnern – ohne spezifische vorherige Ausschreibung – ihre eigenen Forschungsthemen vorschlagen, die besonders innovativ sind und eine zügige Markteinführung erwarten lassen. Die Förderentscheidung soll nach maximal sechs Monaten fallen. Bei grünem Licht können dann bis zu drei Millionen Euro aus Brüssel die Investitionen der Unternehmen ergänzen. Nach jetzigem Planungsstand sollen mindestens einhundert Projekte auf diese Weise auf die Überholspur geschickt werden.
  • KMU-Instrument: Es wird ein dezidiertes Bottom-up-Instrument für die Forschungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen eingeführt: Das „KMU-Instrument“ wird mit vier Prozent des Programmbudgets ausgestattet. Gemeinsam mit den übrigen Förderprogrammen in „Horizont 2020“ sollen insgesamt mindestens 20 Prozent der Fördermittel in innovative KMU fließen.
  • Beteiligungsregeln: Hier wurden wesentliche Vereinfachungen für die Teilnehmer erreicht. Besonders wichtig ist dabei die Verkürzung der Wartezeit bis zur Förderentscheidung auf nur 8 Monate. Aktuell müssen Antragsteller durchschnittlich ein ganzes Jahr bis zum endgültigen Bescheid warten. Beim Abrechnungsverfahren wird ausschließlich mit Pauschalen gearbeitet. Hier ist für direkte Kosten eine bis zu 100-prozentige Pauschale bei Forschungsvorhaben sowie 70-prozentige Pauschale für marktnahe Aktivitäten nebst 25-prozentigem Overheadzuschlag vorgesehen.

Quelle: DIHK

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