Neue Risikokapitalbeihilfeleitlinien helfen „Tal des Todes“ überwinden

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für Beihilfen vorgelegt, mit denen die Mitgliedstaaten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Firmen mittlerer Kapitalisierung den Zugang zu Finanzierungen erleichtern können.

Bestimmte KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung, insbesondere innovative und wachstumsorientierte KMU in ihren frühen Entwicklungsphasen, haben unabhängig von der Qualität ihres wirtschaftlichen Potenzials Schwierigkeiten, sich Finanzmittel zu beschaffen. Staatliche Beihilfen können dabei helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen – nicht, indem sie bestehende Finanzierungsmöglichkeiten ersetzen, sondern dadurch, dass mittels gut konzipierter Finanzinstrumente und steuerlicher Maßnahmen zusätzliche Mittel für neue Vorhaben gewonnen werden.

Die Risikofinanzierungsleitlinien sind Teil der Strategie der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts, die auf die Förderung des Wachstums im Binnenmarkt abzielt. Dies soll durch wirksamere Beihilfemaßnahmen und eine Konzentration der Beihilfenkontrolle seitens der Kommission auf die Fälle mit den stärksten Auswirkungen auf den Wettbewerb erreicht werden. Die Leitlinien treten am 01.07.2014 in Kraft.

KMU sind nach wie vor in hohem Maße von der traditionellen Kreditvergabe abhängig, die durch die Refinanzierungsfähigkeit, die Risikobereitschaft und die angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken begrenzt wird. Durch die Finanzkrise hat sich das Problem noch ausgeweitet: Etwa einem Drittel der KMU ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, sich die benötigten Mittel zu beschaffen, so dass eine „Finanzierungslücke“ entstanden ist. Deshalb hat die Kommission einen einfachen, flexiblen und großzügigen beihilferechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Risikofinanzierungen für KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung geschaffen. Dies wird Unternehmen dabei helfen, die kritischsten Phasen ihres Lebenszyklus, das sogenannte „Tal des Todes“, das sie vor der Vermarktung neuer Produkte und Ideen durchschreiten müssen, zu überwinden.

Die neuen Leitlinien treten an die Stelle der 2006 erlassenen und im Dezember 2010 geänderten „Risikokapitalleitlinien“.

Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:

Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Die neuen Leitlinien haben einen radikal erweiterten Anwendungsbereich, der nun i) KMU, ii) kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und iii) innovative Unternehmen mittlerer Kapitalisierung umfasst. Für Beträge über 15 Mio. Euro pro Unternehmen sind in den Leitlinien Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgelegt, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. Euro pro Jahr und pro Unternehmen lag) mit der neuen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit werden.

Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln. Die Finanzintermediäre und Investmentfonds werden daher Unternehmen Finanzierungen in der Höhe und in der Form anbieten können, die ihrer Entwicklungsphase und dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, am besten entspricht.

Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren wird sichergestellt dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Allerdings beträgt die Mindestbeteiligung privater Investoren nun zwischen 10% und 60%, je nach Alter und Risiken des Unternehmens. Dadurch können Unternehmensgründungen von öffentlicher Seite stärker unterstützt werden, wenn die privaten Märkte für Unternehmensfinanzierungen weniger bereit sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase vor ihrem ersten kommerziellen Verkauf ist nur noch eine private Beteiligung von 10% vorgeschrieben.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel:

„Ich begrüße, dass mit den neuen Leitlinien nun ein moderner und breiterer Rahmen für die Förderung junger, innovativer Unternehmen in Deutschland und in der Europäischen Union geschaffen wird. Risikokapitalfinanzierung kann nicht nur deutliche Wachstumsimpulse setzen, sondern bietet häufig auch Arbeitsplätze für hoch qualifizierte Mitarbeiter.“

Quellen: EU, BMWi

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