Neue Richtlinie verbessert „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Mit dem „Investitionszuschuss Wagniskapital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Anlässlich der aktuellen Richtlinienänderung wird die Maßnahme in „IN-VEST – Zuschuss für Wagniskapital“ umbenannt. Zudem wurden auf Basis der Erfahrungen aus dem ersten Jahr die Fördervoraussetzungen besser an die Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes angepasst.

Die geänderte Richtlinie für INVEST bringt zusätzliche Erleichterungen für Investoren und innovative Start-ups: Der Kreis der förderfähigen Investoren wird beispielsweise um sogenannte Business-Angel GmbHs erweitert, in denen sich bis zu vier Gesellschafter für gemeinsame Investitionen zusammengeschlossen haben. Zudem werden zusätzliche Kriterien eingeführt, durch die Unternehmen als innovativ und somit als förderwürdig eingestuft werden. Künftig zählen auch Unternehmen als innovativ, die Inhaber eines Patentes sind oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen haben.

Mit INVEST erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro am Eigenkapital eines jungen innovativen Unternehmens beteiligen, 20 Prozent der Beteiligungssumme als Zuschuss erstattet. Gleichzeitig werden mit INVEST kapitalsuchende Unternehmen unterstützt. Sie erhalten im Rahmen des Antragsprozesses ihre Förderfähigkeit für INVEST bestätigt. Damit können die Unternehmen bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Für die administrative Umsetzung von INVEST ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bereits im ersten Jahr konnte INVEST der Start-up- und Business Angel-Szene einen wichtigen Impuls geben: Über 350 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen wurden unterstützt. Mit Zuschüssen von insgesamt 5,3 Millionen Euro wurde Wagniskapital von über 25 Millionen Euro für junge innovative Unternehmen mobilisiert.

Damit INVEST voll umfänglich wirken kann, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien. Damit soll der Zuschuss einer steuerlichen Förderung von Business Angel-Investitionen wirtschaftlich gleichgestellt sein.

Quelle: BMWi

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