Die KfW fördert ab dem 01.10.2014 den Kauf von gewerblich genutzten Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie von biomethan- oder erdgasbetriebenen leichten Fahrzeugen. Auch die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff können Unternehmen mit dem KfW-Umweltprogramm finanzieren.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.
- Die Anschaffung emissionsarmer (auch biomethan- oder erdgasbetriebener) gewerblich genutzter leichter Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 sowie M1 und M 2 mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.840 kg, die unter die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 fallen und den Abgasstandard Euro 6 erfüllen,
- Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff.
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden gefördert:
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Public-Private-Partnership-Modelle
Das Wichtigste in Kürze:
- ab 1,26 % effektiver Jahreszins
- attraktive Förderung für Ihre Umweltschutzmaßnahmen im In- und Ausland
- für alle Unternehmen und Freiberufler
- langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
- mit Zinsvorteil für kleine Unternehmen
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Quelle: KfW
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Alternativen Antriebstechnologien gehört die Zukunft. Um die Entwicklung möglichst rasch voranzubringen, ist eine Anschubfinanzierung sehr sinnvoll. Ich bin überzeugt davon, dass schon in absehbarer Zeit die regenerativen Energien günstiger werden als die fossilen Energieträger.