Bund fördert Elektroniksysteme und –automatische Funktionen für elektrisches Fahren

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf der Grundlage des Fachprogramms IKT 2020 – Forschung für Innovationen Vorhaben die innovative Technologien auf dem Gebiet der intelligenten, elektrisch angetriebenen Fahrzeuge erforschen und entwickeln.

Gefördert werden Forschungsvorhaben in den Schwerpunkten

Elektroniksysteme für die Elektromobilität und

automatische Funktionen für das effiziente elektrische Fahren.

Ziel ist es, innovative Entwicklungen zu einer zukünftigen Mobilität zu unterstützen, in der elektrifizierte Fahrzeuge eine wesentliche Rolle spielen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen

Unabhängige Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft müssen zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben in einem Verbundprojekt zusammenarbeiten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu beteiligen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen, Forschungs- und Entwicklungsaspekte der Schwerpunkte müssen erkennbar sein. Die Vorhaben sollen die Grundlage für weiterführende Innovationsprozesse legen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt

–für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,

–für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens 31. Januar 2015 einzureichen.

Quelle: BMBF

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