Seit dem 15. Mai 2015 ist es möglich, neue Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu stellen. Grundlage ist die neue ZIM-Richtlinie. In Kürze, wenn die Bestellung der Projektträger abgeschlossen ist, werden die dann gültigen Adressen für die Antragsstellung veröffentlicht.
Anträge können bis zur endgültigen Bestellung der Projektträger direkt an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat VIC5 (ZIM)
Scharnhorststr. 34 – 37
10115 Berlin
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen am Laufenden.
Quelle: zim-bmwi.de
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