Bundesregierung will die Obergrenze für den Investitionszuschuss Wagniskapital auf 500 T€ verdoppeln

Die Bundesregierung will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen.

Das Programm INVEST ermöglicht, dass sogenannte Business Angels 20 Prozent ihrer Investitionen erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Die Bundesregierung will die Obergrenze des investierten Kapitals für einen Investor von maximal 250.000 Euro auf 500.000 Euro pro Jahr verdoppeln. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten.

Innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung ausnehmen

Viele Business Angels, Gründer und Investoren halten ihre Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft, für die vom Gesetzgeber auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen vorgesehen ist, solange nicht an den Anteilseigner ausgeschüttet wird. Diese Möglichkeit wird von vielen Business Angels und Gründern als sehr wichtig angesehen. Während die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus sog. Streubesitzbeteiligungen unter 10% inzwischen weggefallen ist, gibt es den Wunsch aus dem Kreis der Bundesländer, die nach wie vor bestehende Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen ebenfalls zu streichen. Im unlängst veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes hat das BMF einen Vorschlag zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und für eine Steuerermäßigung unterbreitet. Der Koalitionsvertrag besagt diesbezüglich, dass die Bundesregierung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen soll. Dabei werden wir in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.

Quellen: BMF, BVK

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