Steuerliche Forschungszulage beantragen

Beantragen Sie jetzt die Bescheinigung zur steuerlichen Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsprojekte. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde der Maximalbetrag der Forschungszulage für die Jahre 2020 bis 2025 von T€ 500 auf T€ 1.000 erhöht.

Seit dem 01.01.20 gibt es einen weiteren Weg staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Neben Fördermitteln aus der Ressortforschung der Bundesministerien kann alternativ die steuerliche Forschungszulage (FZul) beantragt werden. Fördermittel aktuell hat für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.

Wer wird gefördert?

Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – werden unabhängig von Größe oder Branche gefördert. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 1 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.

Ab wann wird gefördert?

Es gibt keine Vorbeginnklausel wie in der Projektförderung üblich. Grundsätzlich können Projekte mit einem Beginn nach dem 1.1.2020 gefördert werden. Anträge auf Bescheinigungen können sowohl nachträglich als auch für zukünftige FuE-Projekte jederzeit gestellt werden. Steinbeis empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Bescheinigung, damit die Forschungszulage plan- und steuerbar wird.

Welche Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen?

Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Förderfähige FuE-Projekte müssen …
… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
… originär sein (schöpferisch),
… einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
… Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
… Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar).

Wie wird gefördert?

Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.


Zulagenansprüche ausschöpfen durch systematisches Vorgehen

Das Steinbeis Beratungszentrum sichert mit seinem strukturierten Vorgehen optimale Ergebnisse. Dabei hat sich für die Antragstellung in der Praxis folgendes schrittweises Vorgehen bewährt:

  1. Vorab-Check
    Wir prüfen Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorab und informieren Sie über die FZuG-Bedingungen und –fristen.
  2. Antrag auf F&E-Bescheinigung
    Wir nehmen Ihnen die gesamte Vorbereitung, die Antragstellung und die fristgerechte Einsendung Ihres Antrages auf F&E-Bescheinigung ab.
  3. Aufbau einer richtlinienkonformen Verwaltung
    Wir informieren Ihre Mitarbeiter über administrative Anforderungen und schulen sie darin, diese zu erfüllen.
  4. Einreichung des Antrages auf steuerliche Forschungszulage
    Sie leiten die positive F&E-Bescheinigung an Ihren Steuerberater zur Erlangung Ihrer Steuergutschrift weiter.

Informationen über die Einbindung der steuerlichen Forschungsförderung in ein systematisches Fördermittelmanagement finden Sie auch in einem Fachartikel des Transfer Magazins.


Sie möchten die Kompetenz eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?

Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und erheben strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung den, unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“
Quelle: http://www.zim-bmwi.de


Sie möchten für die Antragstellung die Kompetenzen eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?

Beantragen Sie jetzt die steuerliche Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Gerne prüfen wir vorab Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit.

Bitte beschreiben Sie hierzu Ihr Entwicklungsprojekt in wenigen Sätzen, wir melden uns umgehend.

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