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Steuerliche Forschungszulage beantragen
Beantragen Sie jetzt die Bescheinigung zur steuerlichen Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsprojekte. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde der Maximalbetrag der Forschungszulage für die Jahre 2020 bis 2025 von T€ 500 auf T€ 1.000 erhöht.
Seit dem 01.01.20 gibt es einen weiteren Weg staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Neben Fördermitteln aus der Ressortforschung der Bundesministerien kann alternativ die steuerliche Forschungszulage (FZul) beantragt werden. Fördermittel aktuell hat für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

Was ist die steuerliche Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.
Wer wird gefördert?
Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – werden unabhängig von Größe oder Branche gefördert. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 1 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.
Ab wann wird gefördert?
Es gibt keine Vorbeginnklausel wie in der Projektförderung üblich. Grundsätzlich können Projekte mit einem Beginn nach dem 1.1.2020 gefördert werden. Anträge auf Bescheinigungen können sowohl nachträglich als auch für zukünftige FuE-Projekte jederzeit gestellt werden. Steinbeis empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Bescheinigung, damit die Forschungszulage plan- und steuerbar wird.
Welche Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen?
Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Förderfähige FuE-Projekte müssen …
… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
… originär sein (schöpferisch),
… einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
… Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
… Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar).
Wie wird gefördert?
Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.
Zulagenansprüche ausschöpfen durch systematisches Vorgehen
Das Steinbeis Beratungszentrum sichert mit seinem strukturierten Vorgehen optimale Ergebnisse. Dabei hat sich für die Antragstellung in der Praxis folgendes schrittweises Vorgehen bewährt:
- Vorab-Check
Wir prüfen Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorab und informieren Sie über die FZuG-Bedingungen und –fristen. - Antrag auf F&E-Bescheinigung
Wir nehmen Ihnen die gesamte Vorbereitung, die Antragstellung und die fristgerechte Einsendung Ihres Antrages auf F&E-Bescheinigung ab. - Aufbau einer richtlinienkonformen Verwaltung
Wir informieren Ihre Mitarbeiter über administrative Anforderungen und schulen sie darin, diese zu erfüllen. - Einreichung des Antrages auf steuerliche Forschungszulage
Sie leiten die positive F&E-Bescheinigung an Ihren Steuerberater zur Erlangung Ihrer Steuergutschrift weiter.

Informationen über die Einbindung der steuerlichen Forschungsförderung in ein systematisches Fördermittelmanagement finden Sie auch in einem Fachartikel des Transfer Magazins.
Sie möchten die Kompetenz eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?
Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:
- Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden
- Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und erheben strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte
- Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.
Nutzen Sie unsere Erfahrung den, unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“
Quelle: http://www.zim-bmwi.de
Sie möchten für die Antragstellung die Kompetenzen eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?
Beantragen Sie jetzt die steuerliche Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Gerne prüfen wir vorab Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit.
Bitte beschreiben Sie hierzu Ihr Entwicklungsprojekt in wenigen Sätzen, wir melden uns umgehend.
Fördermittelberatung
Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt Unternehmen bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung von Fördermitteln. Unser Anspruch ist die Optimierung und das Ausschöpfen von Gestaltungsmöglichkeiten in Absprache mit dem Mandanten.
Unser strukturiertes Vorgehen sichert optimale Ergebnisse:

Mit dem Steinbeis Know-how kommen Sie zügig und sicher zur Bewilligung!

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung strukturiert die notwendigen Prozesse, erarbeitet die passenden Anträge und Konzepte und sorgt für den notwendigen Bewilligungsdruck. Die systematische Vorgehensweise und die Spezialisierung auf Fördermittel ermöglichen hohe Bewilligungsraten.
Sie interessieren sich für Fördermittel?
Bitte beschreiben Sie mir Ihr Vorhaben in wenigen Sätzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Herzliche Grüße
Ihr
Helmut Haimerl
Kontakt:
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INVEST 2.0 – Programmverbesserungen für Investoren und Start-ups
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute den Startschuss für die Erweiterung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ gegeben. Künftig können Investoren unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.
Bundesminister Gabriel: „Der Ausbau von INVEST ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Start-ups zu verbessern. INVEST entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen haben wir mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms wollen wir dem deutschen Business Angel Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern mit Rat und Tat zur Seite stehen.“
Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.
Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.
Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.
Quelle: BMWi

Digitalbonus – Bayern bezuschusst IT-Maßnahmen
Der Freistaat startet das einzigartige Förderprogramm DIGITALBONUS. Bayern bestätigt damit erneut seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft. Das Förderprogramm umfasst 80 Millionen Euro und läuft ca. vier Jahren.
Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die Zukunft liegt auch für kleine und mittelständische Unternehmen in der Digitalisierung, denn der Geschäftserfolg von Unternehmen steigt mit dem Digitalisierungsgrad. Andererseits stellen die mit der Digitalisierung verbundenen Investitionen gerade diese Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Mit dem DIGITALBONUS unterstützen wir insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Wandel hin zur Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Digital werden sie sich auch in Zukunft erfolgreich im internationalen Wettbewerb behaupten können!“
Die drei Varianten des Förderprogramms:
- DITGITALBONUS STANDARD: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
- DIGITALBONUS PLUS: Für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann eine Unterstützung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
- DIGITALKREDIT: Die LfA Förderbank Bayern bietet zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem DIGITALBONUS kombiniert werden können.
Ministerin Aigner: „Durch die verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten von Zuschuss und Darlehen können wir passgenau sowohl kleinere Vorhaben etwa im Handwerk als auch ambitionierte Industrie 4.0-Projekte unterstützen.“
Quelle: CSU