Archiv | Betriebsmittel RSS-Feed für diesen Bereich

Wir aktualisieren unsere Nutzungsbedingungen


Am 5. Januar 2022 nehmen wir verschiedene Änderungen an unseren Nutzungsbedingungen vor. Diese Änderungen werden keine Auswirkungen auf Ihre Nutzung der Google-Dienste haben. Vielmehr sollen sie deutlicher machen, was Sie bei der Nutzung unserer Dienste von uns erwarten können und was wir von Ihnen erwarten.

Dieser Link bringt Sie zu den neuen Nutzungsbedingungen. Hier sehen Sie auf einen Blick, was diese Änderungen für Sie bedeuten:

  • Mehr Klarheit darüber, was Sie von Google erwarten können und was wir von Ihnen erwarten: Wir haben weitere Beispiele für die Verhaltensregeln hinzugefügt, deren Einhaltung wir von allen Nutzern für einen respektvollen Umgang miteinander erwarten.
  • Bessere Lesbarkeit: Auch wenn unsere Nutzungsbedingungen ein Rechtsdokument darstellen, bemühen wir uns immer, sie möglichst verständlich zu formulieren. Unter anderem haben wir einige Themen an eine neue Stelle verschoben, damit sie leichter zu finden sind.

Wenn Sie mit Family Link ein Google-Konto für andere Nutzer verwalten, nehmen Sie sich die Zeit und sprechen Sie mit ihnen über diese Änderungen.

Vielen Dank, dass Sie Google verwenden.

Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA, 94043, USA

Mit dieser E-Mail informieren wir Sie über wichtige Änderungen an den Nutzungsbedingungen von Google.

Fördermittelberatung


Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung unterstützt Unternehmen bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung von Fördermitteln. Unser Anspruch ist die Optimierung und das Ausschöpfen von Gestaltungsmöglichkeiten in Absprache mit dem Mandanten.

Unser strukturiertes Vorgehen sichert optimale Ergebnisse:

Systematisches Vorgehen

Mit dem Steinbeis Know-how kommen Sie zügig und sicher zur Bewilligung!

_mg_8246

Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung strukturiert die notwendigen Prozesse, erarbeitet die passenden Anträge und Konzepte und sorgt für den notwendigen Bewilligungsdruck. Die systematische Vorgehensweise und die Spezialisierung auf Fördermittel ermöglichen hohe Bewilligungsraten.

Sie interessieren sich für Fördermittel?

Bitte beschreiben Sie mir Ihr Vorhaben in wenigen Sätzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Herzliche Grüße

Ihr

Helmut Haimerl

Kontakt:

Wichtige Änderungen an den Richtlinien für Google-Kontospeicherplatz


Neue Richtlinien für inaktive Nutzer und Konten mit überschrittenem Speicherkontingent

‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌

Lieber Google-Nutzer,
wir möchten dich darüber informieren, dass wir vor Kurzem neue Speicherrichtlinien für Google-Konten angekündigt haben, die Gmail, Google Drive (einschließlich Dateien aus Google Docs, Google Tabellen, Google Präsentationen, Google Zeichnungen, Google Formulare und Jamboard) und/oder Google Photos nutzen. Damit gleichen wir unsere Richtlinien den allgemeinen Branchenpraktiken an. Da du in der Vergangenheit Dateien aus mindestens einem dieser Produkte in deinem Google-Kontospeicherplatz gesichert hast, möchten wir dich frühzeitig vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juni 2021 auf die neuen Richtlinien aufmerksam machen. Es folgt eine Zusammenfassung der neuen Richtlinien. Eine komplette Liste der Änderungen findest du in diesem Google One-Hilfeartikel. wir möchten dich darüber informieren, dass wir vor Kurzem neue Speicherrichtlinien für Google-Konten angekündigt haben, die Gmail, Google Drive (einschließlich Dateien aus Google Docs, Google Tabellen, Google Präsentationen, Google Zeichnungen, Google Formulare und Jamboard) und/oder Google Photos nutzen. Damit gleichen wir unsere Richtlinien den allgemeinen Branchenpraktiken an. Da du in der Vergangenheit Dateien aus mindestens einem dieser Produkte in deinem Google-Kontospeicherplatz gesichert hast, möchten wir dich frühzeitig vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juni 2021 auf die neuen Richtlinien aufmerksam machen. Es folgt eine Zusammenfassung der neuen Richtlinien. Eine komplette Liste der Änderungen findest du in diesem Google One-Hilfeartikel.
Zusammenfassung der neuen Richtlinien (gültig ab 1. Juni 2021):
Wenn du in Gmail, Drive oder Google Fotos 2 Jahre (24 Monate) lang inaktiv bist, können wir die Inhalte in den inaktiven Produkten löschen. Google One-Abonnenten, die ihr Speicherkontingent nicht überschritten haben und deren Konto einwandfrei geführt ist, sind von diesen neuen Richtlinien nicht betroffen. Wenn du in Gmail, Drive oder Google Fotos 2 Jahre (24 Monate) lang inaktiv bist, können wir die Inhalte in den inaktiven Produkten löschen. Google One-Abonnenten, die ihr Speicherkontingent nicht überschritten haben und deren Konto einwandfrei geführt ist, sind von diesen neuen Richtlinien nicht betroffen.
Wenn du dein Speicherplatzlimit 2 Jahre lang überschreitest, können wir deine Inhalte in Gmail, Drive und Google Fotos löschen.
Was das für dich bedeutet:
Du bist von diesen Änderungen nur betroffen, wenn du entweder 2 Jahre lang inaktiv warst oder 2 Jahre lang dein Speicherkontingent überschritten hast. Da diese Richtlinien ab 1. Juni 2021 gelten, werden wir frühestens am 1. Juni 2023 Maßnahmen ergreifen.
Wenn du ab dem 1. Juni 2021 entweder inaktiv bist oder dein Speicherkontingent überschreitest, benachrichtigen wir dich per E-Mail, bevor wir irgendwelche Inhalte löschen.
Selbst wenn deine Inhalte in einem dieser Dienste gelöscht werden, weil du inaktiv warst oder dein Speicherkontingent überschritten hast, kannst du dich weiterhin anmelden.
Hinweis: Die Richtlinien bezüglich Inaktivität und überschrittenem Speicherkontingent gelten nur für Privatnutzer der Google-Dienste. Die Richtlinien für Google Workspace, G Suite for Education und G Suite for Nonprofits bleiben vorerst unverändert. Administratoren finden Informationen zu den Speicherrichtlinien für ihre Abos in der Admin-Hilfe. Hinweis: Die Richtlinien bezüglich Inaktivität und überschrittenem Speicherkontingent gelten nur für Privatnutzer der Google-Dienste. Die Richtlinien für Google Workspace, G Suite for Education und G Suite for Nonprofits bleiben vorerst unverändert. Administratoren finden Informationen zu den Speicherrichtlinien für ihre Abos in der Admin-Hilfe.
Ein aktiver Nutzer bleiben
Auf dieser Hilfeseite erfährst du, wie du in den betroffenen Produkten aktiv bleibst. Auf dieser Hilfeseite erfährst du, wie du in den betroffenen Produkten aktiv bleibst.
Mit dem Kontoinaktivität-Manager kannst du einige Inhalte einfacher verwalten und eine vertrauenswürdige Person bestimmen, falls du dein Google-Konto längere Zeit nicht nutzt (3–18 Monate). Hinweis: Die neuen Richtlinien hinsichtlich der 2-jährigen Inaktivität gelten unabhängig von den Einstellungen im Kontoinaktivität-Manager. Weitere Informationen zu diesen Änderungen und Möglichkeiten, wie du dein Konto oder das eines Angehörigen verwalten kannst, findest du in der Hilfe. Mit dem Kontoinaktivität-Manager kannst du einige Inhalte einfacher verwalten und eine vertrauenswürdige Person bestimmen, falls du dein Google-Konto längere Zeit nicht nutzt (3–18 Monate). Hinweis: Die neuen Richtlinien hinsichtlich der 2-jährigen Inaktivität gelten unabhängig von den Einstellungen im Kontoinaktivität-Manager. Weitere Informationen zu diesen Änderungen und Möglichkeiten, wie du dein Konto oder das eines Angehörigen verwalten kannst, findest du in der Hilfe.
Deinen Speicherplatz verwalten
Informiere dich ausführlicher über die Richtlinien hinsichtlich der Überschreitung des Speicherkontingents und darüber, welche Dateien auf deinen Speicherplatz angerechnet werden. Informiere dich ausführlicher über die Richtlinien hinsichtlich der Überschreitung des Speicherkontingents und darüber, welche Dateien auf deinen Speicherplatz angerechnet werden.
Du kannst den kostenlosen Speichermanager in der Google One App und im Web nutzen, um dir anzusehen, wie du deinen Google-Kontospeicherplatz nutzt, und Speicherplatz in Gmail, Google Drive und Google Photos freizugeben. Du kannst den kostenlosen Speichermanager in der Google One App und im Web nutzen, um dir anzusehen, wie du deinen Google-Kontospeicherplatz nutzt, und Speicherplatz in Gmail, Google Drive und Google Photos freizugeben.
Danke, dass du unsere Dienste nutzt.
Dein Google-Team
© 2020 Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043
Mit dieser Servicemitteilung erhältst du wichtige Informationen zu deinem Google-Konto.

Wir aktualisieren unsere Nutzungsbedingungen


Google
privacy_header_2x.png
Wir aktualisieren und vereinfachen unsere Nutzungsbedingungen. Die Änderungen treten am 31. März 2020 in Kraft und haben keine Auswirkungen auf Ihre Nutzung der Google-Dienste.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Zusammenfassung der Änderungen und den häufig gestellten Fragen. Hier ein erster Überblick darüber, welche Vorteile diese Aktualisierung für Sie hat:
Einfachere Lesbarkeit: Bei den Nutzungsbedingungen handelt es sich zwar weiterhin um ein rechtliches Dokument, aber wir haben uns große Mühe gegeben, die Nutzungsbedingungen insgesamt verständlicher zu formulieren. So haben wir etwa Definitionen und Links zu hilfreichen Informationen eingefügt.
Bessere Kommunikation: Wir stellen klar, in welchen Fällen wir unsere Dienste anpassen – beispielsweise, wann wir eine Funktion hinzufügen oder entfernen – und in welchen Fällen wir den Zugang eines Nutzers aussetzen oder beenden. Und wir werden mehr tun, um Sie zu benachrichtigen, falls eine Änderung sich negativ auf Ihre Nutzung der Dienste auswirken sollte.
Google Chrome, Google Chrome OS und Google Drive unterliegen jetzt ebenfalls den Nutzungsbedingungen: Unsere aktualisierten Nutzungsbedingungen gelten jetzt auch für Google Chrome, Google Chrome OS und Google Drive. Für diese Dienste gelten außerdem dienstspezifische Zusatzbedingungen und Richtlinien, die die Besonderheiten dieser Dienste erklären.
Keine Änderungen an unserer Datenschutzerklärung: An der Datenschutzerklärung von Google und dem Umgang mit Ihren Informationen hat sich nichts geändert. Zur Erinnerung: Sie können Ihre Datenschutzeinstellungen jederzeit in Ihrem Google-Konto prüfen und festlegen, wie Ihre Daten verwendet werden dürfen.
Wenn Sie der Erziehungsberechtigte eines Kindes sind, das das Mindestalter für die Verwaltung eines eigenen Google-Kontos noch nicht erreicht hat, und Sie Family Link verwenden, um seine Nutzung von Google-Diensten zu beaufsichtigen, sollten Sie diese Änderungen in Ruhe mit ihm durchgehen.
Sollten Sie mit unseren neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen weitere Informationen zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.
Danke, dass Sie die Dienste von Google nutzen.
Ihr Google-Team
Google
© 2020 Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA, 94043
Mit dieser E-Mail informieren wir Sie über wichtige Änderungen an den Nutzungsbedingungen von Google.

comparion verdoppelt privates Kapital


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für ein großvolumiges Instrument der Finanzierung von Wagniskapital. Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Bundesminister Gabriel: „Unsere Start-ups erhalten international viel Aufmerksamkeit, doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu unserer Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Wir müssen deshalb die Rahmenbedingungen verbessern und unseren Standort für Wagniskapital attraktiver machen. Das brauchen Unternehmen, um ihre innovativen Technologien auf den Markt zu bringen. Wir gehen deshalb mit unseren Partnern EIF und KfW neue Wege, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.“

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster zum Ko-Investitionsfonds coparion: „coparion unterstützt innovative Start-ups und junge Technologieunternehmen mit Venture Capital – marktnah, schnell und flexibel. In Zusammenarbeit mit allen Marktakteuren ‚verdoppelt‘ der Ko-Investitionsfonds privates Kapital. Das gibt einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Wagniskapitalmarktes und für die Stärkung des Gründungs- und Innovationsstandorts Deutschland.“

So funktioniert coparion:coparion

Zu ‚coparion‘:

Nachdem die KfW 2015 zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt.

Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat.

‚coparion‚ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Quelle: KfW

Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

%d Bloggern gefällt das: