Archiv | Betriebsmittel RSS-Feed für diesen Bereich

Neues KfW-Programm für die Einführung neuer Produkte


Innovation, Erweitern und Festigen

KfW-Unternehmerkredit Plus (044, 046): Produkteinführung zur Stärkung innovativer Unternehmen

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das neue Produkt zur Stärkung innovativer Unternehmen startet zum 01.12.2014.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

  • Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 % per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
  • Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens getätigt.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
  • Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
  • An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
  • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Die Bestätigung über das Erfüllen von mindestens einem der vorgenannten Kriterien erfolgt im Rahmen des beigefügten Formulars Anlage zur Prüfung „Innovative Unternehmen KfW-Unternehmerkredit Plus“.

Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.

Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden.

Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren erweitert die Produktpalette und eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Die durchleitenden Kreditinstitute werden durch eine obligatorische Haftungsfreistellung entsprechend der Regelungen im KfW-Unternehmerkredit in Höhe von 50 % von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird das Produkt von einer Garantie im Rahmen des „Risk Sharing Instrument (RSI)“ der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.

Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 EUR. Maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Mio. EUR möglich.

Im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine einmalige Darlehenszusage möglich. Auf Grund der Vorgaben aus dem Garantievertrag endet die Produktlaufzeit spätestens am 31.12.2015. Über eine mögliche Produktfortführung wird rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2015 informiert.

Voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November wird die KfW weitere Details zur Produkt- und Zinssatzgestaltung mitteilen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: KfW

Jetzt vergibt die KfW wieder Förderkredite ab 1 %


Ab dem 17.04.2014 senkt die KfW die Zinskonditionen in den gewerblichen Förderprogrammen weiter. Dadurch sind in vielen Programmen wieder Zinskonditionen ab 1 % möglich. Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Die Zinssenkungen gelten für folgende Förderprogramme:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

Neuer Innovationskredit in Bayern ab 0,85 %


Die LfA Förderbank Bayern hat für innovative Unternehmen und Freiberufler einen neuen Förderkredit aufgelegt. Der Universalkredit Innovativ bietet sehr günstige Zinssätze für die umfassende Finanzierung etwa von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Dabei übernimmt die staatliche Förderbank das Kreditrisiko zu 70 Prozent und erleichtert so kleinen und mittleren Unternehmen den Kreditzugang. Die Risikoübernahme wird durch eine Kooperation der LfA mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) ermöglicht.

„Der Förderkredit der LfA bringt frisches Geld für frische Ideen! Damit wollen wir dem Mittelstand in Bayern einen Impuls für mehr Innovationen geben, denn neue Ideen sind der Schlüssel zum Erfolg in hart umkämpften Märkten. Diese Finanzierungshilfe ist ein weiterer Bestandteil unserer aktuellen 3-i-Strategie für mehr Innovationen, Investitionen und internationale Wettbewerbsfähigkeit“, sagt Bayerns Wirtschaftsministerin und LfA-Verwaltungsratsvorsitzende Ilse Aigner.

„Die enorme Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen soll nicht am Geld scheitern. Ab sofort können innovative Firmen ihre Betriebsmittel und Investitionen ab 25.000 bis 3 Millionen Euro vollständig mit unserem zinsgünstigen Förderkredit finanzieren. Voraussetzung ist, dass die Betriebe in den Bereichen Innovation oder Forschung und Entwicklung besonders engagiert sind – eine technologische Begutachtung wird nicht gefordert, wir bieten ein schlankes Antragsverfahren“, erklärt LfA-Vorstandschef Dr. Otto Beierl.

Die Finanzierung wird durch eine Garantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Rahmen des „Risk Sharing Instrument“-Programmes (RSI) ermöglicht, das von der Europäischen Union getragen wird und zur Förderung innovativer und forschungsorientierter KMU und kleiner Mittelstandsfirmen aufgesetzt wurde. Ergänzend zum Universalkredit Innovativ bietet die LfA auch weiterhin den Technokredit speziell für Technologie-Innovationen an.

Quelle: LfA

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

Nach Zinssenkung wieder KfW-Förderkredite ab 1 % Zinsen


Zinssenkung in vielen KfW-Förderprodukten. Insbesondere die zinsverbilligten ERP-Kredite beginnen jetzt wieder bei Zinskonditionen ab 1 %. Ab dem 31.10.2013 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

Start des neuen KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 01.05.2013


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt (Photo credit: Wikipedia)

Die KfW startet zum 01.05.2013 ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.

Das Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Eckpunkte des Programms:

  • Für Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
  • Die KfW fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung von Anlagen mit einem Batteriespeichersystem, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
  • 100 % der Nettoinvestitionkosten werden finanziert
  • Kombination aus zinsgünstigem Darlehen der KfW und Tilgungszuschuss vom BMU
  • Tilgungszuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems
  • Antragstellung über Hausbank

Quellen: KfW, BMU

Öffentliche Beschaffungsstellen sollen verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme bestellen


Innovation im öffentlichen Beschaffungswesen durch neues Kompetenzzentrum

Logo of the federal government of Germany: Fed...

Logo of the federal government of Germany: Federal Ministry of Economics and Technology (Photo credit: Wikipedia)

 

Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand liegt nach Schätzungen bei etwa 300 Mrd. Euro im Jahr. Hierin liegt ein erhebliches Potenzial für Innovationen. Durch den Einkauf hochmoderner Produkte und neuer technischer Lösungen können staatliche Institutionen modernere Leistungen anbieten und sparen langfristig Kosten, vor allem Energiekosten. Gleichzeitig werden Unternehmen dazu angeregt, mehr Innovationen zu entwickeln. Wenn es ihnen gelingt, ihre innovativen Produkte an öffentliche Institutionen zu verkaufen, sind dies wichtige Referenzprojekte für weitere potenzielle Verkäufe. Damit leistet der Staat einen großen Beitrag, um Innovationen schnell zu verbreiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) setzt daher Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen, damit diese verstärkt neue Produkte, Dienstleistungen und IT-Systeme nachfragen.

Das BMWi hat ein Kompetenzzentrum eingerichtet, das vom Bundesverband Materialwirtschaft, Logistik und Einkauf e.V. (BME) durchgeführt wird. Das Kompetenzzentrum hat die Aufgabe, Beschaffungsstellen beim Erwerb von neuen Produkten, Dienstleistungen und Systemlösungen zu beraten. Neuerungen in den öffentlichen Institutionen werden über eine Internetplattform bekannt gemacht, um die schnelle Verbreitung zu stimulieren. Über einen virtuellen Marktplatz können Beschaffer und Anbieter von neuen Produkten und Leistungen miteinander kommunizieren. Auf zahlreichen, meist regionalen Veranstaltungen werden Beschaffer und Entscheidungsträger darüber informiert, wie Neuerungen kostengünstig eingeführt werden können. Das Kompetenzzentrum berät auch über die vorkommerzielle Auftragsvergabe, ein neues Instrument zur Entwicklung von Lösungen, an der sich mehrere Unternehmen im Wettbewerb zueinander beteiligen.

Zielsetzung des Aufbaus eines Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Mit dem Aufbau und Betrieb eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll eine Sensibilisierung für dieses strategische Beschaffungsziel auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber herbeigeführt werden, um mittel- bis langfristig die Rolle der öffentlichen Hand als Impulsgeber und Nachfrager von Innovationen zu stärken.

Die Etablierung eines Kompetenzzentrums für innovationsorientierte Beschaffung soll daher darauf ausgelegt sein, nachhaltig für die Innovationsorientierung des öffentlichen Einkaufs zu sorgen. Sollen die Maßnahmen nicht nur ein „Strohfeuer“ sein, sondern dauerhaft zur Etablierung einer Innovationskultur führen, muss folgendes Berücksichtigt werden:

  • Innovationsorientierung ist dauerhaft und mittelfristig im Handlungsraum öffentlicher Einkäufer zu verankern. Dies bedeutet, dass das Verständnis des öffentlichen Einkaufs zur strategischen Funktion im Sinne eines „technologischen Horchpostens“ für die Beschaffungsmärkte aufzuwerten ist.
  • Gleichzeitig soll am Beispiel praktischer Erfahrungen gezeigt werden, wie innovationsorientierte Beschaffung bereits jetzt (d.h. relativ kurzfristig) tatsächlich und erfolgreich funktionieren kann. Nur durch erfolgreiche Beispiele wird erreicht, dass der o.g. mittelfristige Veränderungsprozess auch tatsächlich angestoßen wird.

Aufgabenstellung des Kompetenzzentrums für innovative Beschaffung

Die Strukturen, der Kenntnisstand und die Bedürfnislage bei öffentlichen Auftraggebern als potenzielle Nachfrager von Innovationen stellen sich sehr unterschiedlich dar.

Um diese unterschiedlichen Zielgruppen zu erreichen und sukzessive bei der Überbrückung vorhandener Hemmnisse und Widerstände gezielt zu unterstützen, ist das Leistungsportfolio des Kompetenzzentrums auf vier Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Sensibilisierung für innovationsorientierte Beschaffung als strategisches Ziel

    Um innovationsortierte Beschaffung als strategisches Ziel zu positionieren und vorhandene Widerstände zu überbrücken, betreibt das Kompetenzzentrum verstärkt Informations- und Aufklärungsarbeit in Form von Veranstaltungen, Seminaren, Fachgruppen etc.

  • Aufbau von Wissen und Erfahrungen bei innovativen Beschaffungen

    Um innovationsorientierte Beschaffung durchführen zu können, ist umfangreiches Wissen über diese Gebiete erforderlich. Dazu gehören einerseits Informationen zu technischen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und (vergabe-) rechtlichen Aspekten einer innovationsorientierten Beschaffung. Andererseits müssen Informationen darüber vorliegen, in welchen Waren- und Produktgruppen konkret innovative Lösungen eingekauft werden können. Dieses Wissen liegt derzeit nur dezentral und verstreut vor. Das Kompetenzzentrum sammelt diese dezentralen Informationen, bündelt sie und macht sie über eine Plattform einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Gleichzeitig bietet die Plattform die Möglichkeit, in Form von Foren und Blogs konkrete Fragestellungen, Herausforderungen und Problemstellungen mit anderen Einkäufern der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sowie mit Anbietern von Innovationen, insbesondere aus dem mittelständischen Bereich, zu diskutieren.

  • Vermittlung von Handlungs- und Umsetzungskompetenz

    Das Wissen über Verfahren und Produkte innovationsorientierter Beschaffung ist jedoch nutzlos, wenn es nicht im nächsten Schritt in neuen Projekten bzw. Beschaffungsvorhaben eingesetzt wird. Deshalb ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Kompetenz-zentrums, diese Handlungs- und Umsetzungskompetenz bei möglichst vielen Beschaffungsstellen und potenziellen Bietern zu erreichen, die bislang nicht innovationsorientiert einkaufen. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen, Umsetzungshilfen, Checklisten, Veranstaltungen, Vor-Ort-Beratungen etc.

  • Unterstützung beim Anstoßen von Pilotprojekten zur Beschaffung von nicht und noch nicht marktgängigen Innovationen

    Im Fall von Innovationen, die noch nicht entwickelt wurden, werden Beschaffungsstellen vom Kompetenzzentrum beraten, etwa bei der Durchführung von vorkommerziellen Auftragsvergaben. Darüber hinaus sollen Beschaffungsstellen im Rahmen von Pilotprojekten umfassend unterstützt werden. Im Falle von Innovationen, die bereits entwickelt, aber noch nicht marktreif produziert bzw. eingesetzt wurden, unterstützt das Kompetenzzentrum Beschaffungsstellen und Anbieter etwa beim Eruieren von Einsatz- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten.

Quellen: BMWi, http://www.bme.de

%d Bloggern gefällt das: