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Verlustverrechnung jetzt bei Anteilseignerwechsel möglich


Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett heute den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland und hat eine große Bedeutung für unseren Wirtschafts- und Investitionsstandort.“

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt.

Quelle: BMWi

LfA fördert Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern


Angesichts des anstehenden Generationswechsels im bayerischen Mittelstand hat die LfA Förderbank Bayern die Förderung für Familienunternehmen verbessert. Vor allem Betriebsübergaben an die Folgegeneration werden erleichtert, da nun auch Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern förderfähig sind. Die Jungunternehmer können beim Kauf jetzt auf den äußerst günstigen Startkredit zugreifen: der Förderkredit zeichnet sich durch einen Zinssatz ab 1,00 Prozent aus, und das bei Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren.

Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

Darüber hinaus wird die Existenzgründerförderung erheblich ausgeweitet: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind künftig auch dann im Startkredit förderfähig, wenn bereits eine selbständige Existenz besteht. Zudem wird das Programm für die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben geöffnet, um so unternehmerisches Potential möglichst früh zu fördern. Ebenfalls erleichtert wird die Förderung von Verkehrsmitteln (z.B. Omnibusse, Taxen). Auch im Unternehmen genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge können nun über Förderkredite finanziert werden.

Aus dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm werden neben der Gründung selbständiger Existenzen in erster Linie die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert.

Quelle: LfA

Bundesregierung will die Obergrenze für den Investitionszuschuss Wagniskapital auf 500 T€ verdoppeln


Die Bundesregierung will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen.

Das Programm INVEST ermöglicht, dass sogenannte Business Angels 20 Prozent ihrer Investitionen erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Die Bundesregierung will die Obergrenze des investierten Kapitals für einen Investor von maximal 250.000 Euro auf 500.000 Euro pro Jahr verdoppeln. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten.

Innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung ausnehmen

Viele Business Angels, Gründer und Investoren halten ihre Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft, für die vom Gesetzgeber auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen vorgesehen ist, solange nicht an den Anteilseigner ausgeschüttet wird. Diese Möglichkeit wird von vielen Business Angels und Gründern als sehr wichtig angesehen. Während die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus sog. Streubesitzbeteiligungen unter 10% inzwischen weggefallen ist, gibt es den Wunsch aus dem Kreis der Bundesländer, die nach wie vor bestehende Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen ebenfalls zu streichen. Im unlängst veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes hat das BMF einen Vorschlag zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und für eine Steuerermäßigung unterbreitet. Der Koalitionsvertrag besagt diesbezüglich, dass die Bundesregierung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen soll. Dabei werden wir in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.

Quellen: BMF, BVK

BVK: „Die Politik muss ihren Worten Taten folgen lassen“


Deutsche Jungunternehmen brauchen Wagniskapital: Für die Gründung, das Wachstum, die Internationalisierung. Doch hierzulande fehlt es aufgrund mangelnder aufsichtsrechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen an genügend Venture Capital, um deutsche Start-ups ausreichend zu finanzieren. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat heute in Berlin einen Gesetzentwurf für ein Venture CapitalGesetz vorgelegt, in dem Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Stärkung von Venture Capital vorgestellt werden.
MASSNAHMEN FÜR JUNGE INNOVATIVE UNTERNEHMEN
Forschungsprämie: Die Forschungsprämie soll Unternehmen bei ihren Innovationsbemühungen fördern, auch wenn sie sich noch in einer Verlustphase befinden. Die Unternehmen erhalten unmittelbar mehr Mittel für die Forschung und Entwicklung. Dies soll insbesondere Unternehmen helfen, die keinen optimalen Zugang zu Finanzierungen haben.
Patentbox: Die sogenannte Patentbox soll Deutschland bei der Standortwahl innovativer Unternehmen Vorteile verschaffen. Erlöse aus der Verwertung von Intellectual Property werden günstiger besteuert. Der steuerliche Vorteil wird aber nur bei substanzieller wirtschaftlicher Aktivität in Deutschland gewährt.
Verlustvorträge: Verlustvorträge sollen europarechtskonform auch bei Anteilseignerwechseln erhalten bleiben (§8c KStG). Dies adressiert eine bestehende Benachteiligung gerade junger deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb. MASSNAHMEN FÜR VENTURE CAPITAL-FONDS
Gesetzliche Steuertransparenz: Zur Verbesserung der Standortbedingungen für Venture Capital-Fonds soll die steuerliche Transparenz von Fonds gesetzlich festgeschrieben werden (§18 InvStG). Dies führt zu keinen Steuermindereinnahmen, schafft aber größere Rechtssicherheit, gerade auch für ausländische Investoren.
Umsatzsteuerbefreiung: Zudem soll – wie in den übrigen EU-Ländern üblich – das Management von Fonds von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies erhöht die Attraktivität der Anlageklasse.
Praxistaugliches Aufsichtsrecht: Die Venture Capital-Branche hat einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen erhalten. Neue Regelungen bedürfen immer wieder der Überprüfung auf ihre Praxistauglichkeit. Es werden Vorschläge unterbreitet, die auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes Deutschland abzielen. Deutschland hat zum Beispiel mit der Definition des Spezial-AIF eine Regelung, die es im Ausland nicht gibt und die in der Praxis zu Diskussionen führt. MASSNAHMEN FÜR INVESTOREN
■ Roll-over: Investoren sollen über Anreize zu mehr Investitionen in Venture Capital motiviert werden. Ein Roll-over von Veräußerungsgewinnen im Falle einer Reinvestition soll die Investoren motivieren, weiter zu investieren.
Sonderabschreibungen: Sonderabschreibungen auf Investitionen sollen es attraktiver machen, in junge Unternehmen zu investieren. Investoren benötigen keine Geschenke, sondern ein zu Investitionen motivierendes Steuerregime. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerausfälle zu vermeiden und nur eine Verschiebung der Besteuerung zu bewirken.

Deutschland muss als Venture Capital Standort attraktiver werden, damit Investitionen in die Zukunft Deutschlands gesteigert werden. Die Große Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und im Koalitionsvertrag die Stärkung von Venture Capital festgeschrieben.

„Doch bislang sind den Worten keine Taten gefolgt. Im Koalitionsvertrag wird mehrfach die nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen betont, auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sprechen in ihren Reden regelmäßig davon. Die Unternehmen wie auch die Venture-Capital-Geber brauchen ein Venture-Capital-Gesetz, um mit den Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich nicht abzufallen“, sagt BVK-Vorstandssprecher Dr. Peter Güllmann. „Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Impulse für Innovation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesetzt“, so Güllmann weiter.

In den vergangenen drei Jahren wurden zwar rund 2 Mrd. Euro Venture Capital in junge Unternehmen investiert, aber im internationalen Vergleich hat Deutschland noch deutliche Defizite. In den USA wurde zum Beispiel im gleichen Zeitraum mit umgerechnet 64 Mrd. Euro mehr als das 30-fache investiert.

Quelle: BVK

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

Gabriel plant Börse für Start-ups


Gabriel: Deutschland muss als Börsenstandort für junge Wachstumsunternehmen wieder attraktiver werden

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat am 18. Dezember in Berlin im Bundeswirtschaftsministerium einen Kreis hochrangiger Vertreter von Start-ups, Venture Capital Gesellschaften, Investoren, Konsortialbanken, Anlegerschützern und der Deutschen Börse zu einem Round Table zusammengerufen. Ziel des Gesprächs war es, sich darüber auszutauschen, wie wieder mehr Börsengänge von wachstumsstarken Start-ups in Deutschland ermöglicht werden können.

Gabriel: „In Deutschland haben wir viele junge innovative Unternehmen, die das Potenzial haben, ein ‚Großer Player‘ zu werden. Doch oft bleiben diese Unternehmen hinter ihren Möglichkeiten zurück, weil es an der Finanzierung in der kapitalintensiven Wachstumsphase hapert. Börsengänge können hier eine Chance bieten, das nötige Kapital zu generieren, um weiter zu wachsen und international erfolgreich zu werden. Dabei möchte ich die Unternehmen unterstützen. Es ist mir daher wichtig, die Börse als bedeutende Finanzierungsquelle für junge Wachstumsunternehmen wiederzubeleben. Hierfür ist eine Kraftanstrengung aller Akteure erforderlich. Daher war es entscheidend, gestern alle Beteiligten, insbesondere auch die finanzierenden Banken und Investoren, an einen Tisch zu bringen. Das Gespräch hat die Bereitschaft aller Beteiligten deutlich unterstrichen, den Vorstoß zur Aktivierung von Börsengängen in Deutschland zu unterstützen und aktiv an einer konzertierten Lösung zu arbeiten.“

Bundesminister Gabriel wird im Sommer 2015 zu einem weiteren Round Table mit gleichem Teilnehmerkreis einladen. Bis dahin sollen verschiedene Arbeitsgruppen aus dem Teilnehmerkreis unter Koordinierung des Bundeswirtschaftsministeriums konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Arbeitsgruppen werden insbesondere auf den beim Round Table diskutierten Handlungsansätzen aufbauen; hierzu gehören etwa ein eigener Börsenindex für Wachstumsunternehmen und Erleichterungen bei den Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten beim erstmaligen Börsengang. Daneben soll die Deutsche Börse AG bei der von ihr angekündigten Einrichtung der geplanten vorbörslichen Plattform, die Unternehmen und potenzielle Investoren frühzeitig zusammenbringen soll, begleitet werden.

Quelle: BMWi

 

Neue Richtlinie verbessert „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“


Mit dem „Investitionszuschuss Wagniskapital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Anlässlich der aktuellen Richtlinienänderung wird die Maßnahme in „IN-VEST – Zuschuss für Wagniskapital“ umbenannt. Zudem wurden auf Basis der Erfahrungen aus dem ersten Jahr die Fördervoraussetzungen besser an die Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes angepasst.

Die geänderte Richtlinie für INVEST bringt zusätzliche Erleichterungen für Investoren und innovative Start-ups: Der Kreis der förderfähigen Investoren wird beispielsweise um sogenannte Business-Angel GmbHs erweitert, in denen sich bis zu vier Gesellschafter für gemeinsame Investitionen zusammengeschlossen haben. Zudem werden zusätzliche Kriterien eingeführt, durch die Unternehmen als innovativ und somit als förderwürdig eingestuft werden. Künftig zählen auch Unternehmen als innovativ, die Inhaber eines Patentes sind oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen haben.

Mit INVEST erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro am Eigenkapital eines jungen innovativen Unternehmens beteiligen, 20 Prozent der Beteiligungssumme als Zuschuss erstattet. Gleichzeitig werden mit INVEST kapitalsuchende Unternehmen unterstützt. Sie erhalten im Rahmen des Antragsprozesses ihre Förderfähigkeit für INVEST bestätigt. Damit können die Unternehmen bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Für die administrative Umsetzung von INVEST ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bereits im ersten Jahr konnte INVEST der Start-up- und Business Angel-Szene einen wichtigen Impuls geben: Über 350 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen wurden unterstützt. Mit Zuschüssen von insgesamt 5,3 Millionen Euro wurde Wagniskapital von über 25 Millionen Euro für junge innovative Unternehmen mobilisiert.

Damit INVEST voll umfänglich wirken kann, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien. Damit soll der Zuschuss einer steuerlichen Förderung von Business Angel-Investitionen wirtschaftlich gleichgestellt sein.

Quelle: BMWi

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