Deutsche Jungunternehmen brauchen Wagniskapital: Für die Gründung, das Wachstum, die Internationalisierung. Doch hierzulande fehlt es aufgrund mangelnder aufsichtsrechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen an genügend Venture Capital, um deutsche Start-ups ausreichend zu finanzieren. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat heute in Berlin einen Gesetzentwurf für ein Venture CapitalGesetz vorgelegt, in dem Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Stärkung von Venture Capital vorgestellt werden.
MASSNAHMEN FÜR JUNGE INNOVATIVE UNTERNEHMEN
■ Forschungsprämie: Die Forschungsprämie soll Unternehmen bei ihren Innovationsbemühungen fördern, auch wenn sie sich noch in einer Verlustphase befinden. Die Unternehmen erhalten unmittelbar mehr Mittel für die Forschung und Entwicklung. Dies soll insbesondere Unternehmen helfen, die keinen optimalen Zugang zu Finanzierungen haben.
■ Patentbox: Die sogenannte Patentbox soll Deutschland bei der Standortwahl innovativer Unternehmen Vorteile verschaffen. Erlöse aus der Verwertung von Intellectual Property werden günstiger besteuert. Der steuerliche Vorteil wird aber nur bei substanzieller wirtschaftlicher Aktivität in Deutschland gewährt.
■ Verlustvorträge: Verlustvorträge sollen europarechtskonform auch bei Anteilseignerwechseln erhalten bleiben (§8c KStG). Dies adressiert eine bestehende Benachteiligung gerade junger deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb. MASSNAHMEN FÜR VENTURE CAPITAL-FONDS
■ Gesetzliche Steuertransparenz: Zur Verbesserung der Standortbedingungen für Venture Capital-Fonds soll die steuerliche Transparenz von Fonds gesetzlich festgeschrieben werden (§18 InvStG). Dies führt zu keinen Steuermindereinnahmen, schafft aber größere Rechtssicherheit, gerade auch für ausländische Investoren.
■ Umsatzsteuerbefreiung: Zudem soll – wie in den übrigen EU-Ländern üblich – das Management von Fonds von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies erhöht die Attraktivität der Anlageklasse.
■ Praxistaugliches Aufsichtsrecht: Die Venture Capital-Branche hat einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen erhalten. Neue Regelungen bedürfen immer wieder der Überprüfung auf ihre Praxistauglichkeit. Es werden Vorschläge unterbreitet, die auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes Deutschland abzielen. Deutschland hat zum Beispiel mit der Definition des Spezial-AIF eine Regelung, die es im Ausland nicht gibt und die in der Praxis zu Diskussionen führt. MASSNAHMEN FÜR INVESTOREN
■ Roll-over: Investoren sollen über Anreize zu mehr Investitionen in Venture Capital motiviert werden. Ein Roll-over von Veräußerungsgewinnen im Falle einer Reinvestition soll die Investoren motivieren, weiter zu investieren.
■ Sonderabschreibungen: Sonderabschreibungen auf Investitionen sollen es attraktiver machen, in junge Unternehmen zu investieren. Investoren benötigen keine Geschenke, sondern ein zu Investitionen motivierendes Steuerregime. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerausfälle zu vermeiden und nur eine Verschiebung der Besteuerung zu bewirken.
Deutschland muss als Venture Capital Standort attraktiver werden, damit Investitionen in die Zukunft Deutschlands gesteigert werden. Die Große Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und im Koalitionsvertrag die Stärkung von Venture Capital festgeschrieben.
„Doch bislang sind den Worten keine Taten gefolgt. Im Koalitionsvertrag wird mehrfach die nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen betont, auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sprechen in ihren Reden regelmäßig davon. Die Unternehmen wie auch die Venture-Capital-Geber brauchen ein Venture-Capital-Gesetz, um mit den Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich nicht abzufallen“, sagt BVK-Vorstandssprecher Dr. Peter Güllmann. „Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Impulse für Innovation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesetzt“, so Güllmann weiter.
In den vergangenen drei Jahren wurden zwar rund 2 Mrd. Euro Venture Capital in junge Unternehmen investiert, aber im internationalen Vergleich hat Deutschland noch deutliche Defizite. In den USA wurde zum Beispiel im gleichen Zeitraum mit umgerechnet 64 Mrd. Euro mehr als das 30-fache investiert.
Quelle: BVK
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