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Steuerliche Forschungszulage beantragen


Beantragen Sie jetzt die Bescheinigung zur steuerlichen Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsprojekte. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde der Maximalbetrag der Forschungszulage für die Jahre 2020 bis 2025 von T€ 500 auf T€ 1.000 erhöht.

Seit dem 01.01.20 gibt es einen weiteren Weg staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Neben Fördermitteln aus der Ressortforschung der Bundesministerien kann alternativ die steuerliche Forschungszulage (FZul) beantragt werden. Fördermittel aktuell hat für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.

Wer wird gefördert?

Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – werden unabhängig von Größe oder Branche gefördert. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 1 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.

Ab wann wird gefördert?

Es gibt keine Vorbeginnklausel wie in der Projektförderung üblich. Grundsätzlich können Projekte mit einem Beginn nach dem 1.1.2020 gefördert werden. Anträge auf Bescheinigungen können sowohl nachträglich als auch für zukünftige FuE-Projekte jederzeit gestellt werden. Steinbeis empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Bescheinigung, damit die Forschungszulage plan- und steuerbar wird.

Welche Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen?

Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Förderfähige FuE-Projekte müssen …
… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
… originär sein (schöpferisch),
… einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
… Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
… Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar).

Wie wird gefördert?

Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.


Zulagenansprüche ausschöpfen durch systematisches Vorgehen

Das Steinbeis Beratungszentrum sichert mit seinem strukturierten Vorgehen optimale Ergebnisse. Dabei hat sich für die Antragstellung in der Praxis folgendes schrittweises Vorgehen bewährt:

  1. Vorab-Check
    Wir prüfen Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorab und informieren Sie über die FZuG-Bedingungen und –fristen.
  2. Antrag auf F&E-Bescheinigung
    Wir nehmen Ihnen die gesamte Vorbereitung, die Antragstellung und die fristgerechte Einsendung Ihres Antrages auf F&E-Bescheinigung ab.
  3. Aufbau einer richtlinienkonformen Verwaltung
    Wir informieren Ihre Mitarbeiter über administrative Anforderungen und schulen sie darin, diese zu erfüllen.
  4. Einreichung des Antrages auf steuerliche Forschungszulage
    Sie leiten die positive F&E-Bescheinigung an Ihren Steuerberater zur Erlangung Ihrer Steuergutschrift weiter.

Informationen über die Einbindung der steuerlichen Forschungsförderung in ein systematisches Fördermittelmanagement finden Sie auch in einem Fachartikel des Transfer Magazins.


Sie möchten die Kompetenz eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?

Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und erheben strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung den, unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“
Quelle: http://www.zim-bmwi.de


Sie möchten für die Antragstellung die Kompetenzen eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?

Beantragen Sie jetzt die steuerliche Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Gerne prüfen wir vorab Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit.

Bitte beschreiben Sie hierzu Ihr Entwicklungsprojekt in wenigen Sätzen, wir melden uns umgehend.

INVEST 2.0 – Programmverbesserungen für Investoren und Start-ups


Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute den Startschuss für die Erweiterung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ gegeben. Künftig können Investoren unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.

Bundesminister Gabriel: „Der Ausbau von INVEST ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Start-ups zu verbessern. INVEST entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen haben wir mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms wollen wir dem deutschen Business Angel Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.

Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.

Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Quelle: BMWi

Verlustverrechnung jetzt bei Anteilseignerwechsel möglich


Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett heute den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland und hat eine große Bedeutung für unseren Wirtschafts- und Investitionsstandort.“

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt.

Quelle: BMWi

Obergrenze für INVEST wird auf T€ 500 verdoppelt


Durch „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt eindrucksvoll, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries dazu: „INVEST bringt innovative Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Programm hat dabei einen beachtlichen Hebel: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird. Das sind große Erfolge für diese noch junge Initiative.“

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Staatssekretär Machnig: „Bereits im Herbst diesen Jahres werden wir INVEST weiter ausbauen. Wir werden insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppeln und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführen.“

Unterstützung zu INVEST finden Sie hier.

Quelle: BMWi

BMWi fördert Mobilität der Zukunft


IMG_0933Das Forschungskonsortium ACM präsentierte am 02. Juni 2016 mit dem fertig entwickelten eFahrzeug im Maßstab 1:1 das finale Design des CITY eTAXI. Mit dem neu konzipierten Fahrzeugtypus positioniert sich das CITY eTAXI als Gegenpol zu den heutigen Entwicklungen im Bereich der Automobilwelt. Entgegen dem Trend, immer größere, schnellere und für den Innenstadtbereich überdimensionierte Fahrzeuge wie beispielsweise SUVs zu bauen, hat ACM ein einfaches Elektrofahrzeug auf vier Rädern für den urbanen Bereich entwickelt, das nicht nur als innerstädtisches eTAXI, sondern auch für viele andere gewerbliche Anwendungen wie eSHARING, eLOGISTIK und eTOURISMUS eingesetzt werden kann.

Das Projekt wird maßgeblich finanziert durch das Förderprogramms IKT für Elektromobilität III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Konsortium wird hierzu seit 2012 unterstützt durch das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, Elektromobilität wettbewerbsfähig, ressourcenschonend und umweltfreundlich zu gestalten und wurde im Sommer 2015 zum Leuchtturmprojekt der Bundesregierung gekürt. Ab 2017 geht ACM mit seinen drei technologischen Innovationen Fahrzeug, Akkuwechsel und IKT-Vernetzung in den Praxistest. Schauplatz des Feldtests ist die bayerische Landeshauptstadt München.

ACM_CITY-eTAXI_nightDabei basiert ACM auf einem völlig neuen Grundgedanken, wie wir zukünftig unsere Mobilität gestalten: Unter dem Motto „Less is More“ verlässt es die etablierten Pfade der Automobilindustrie. Das CITY eTAXI spielt in der Fahrzeugklasse der Leichtgewichte (L7e) und zielt auf die weltweit neu entstehende Nische urbaner und elektromobiler Leichtbaufahrzeuge im Feld zwischen Pkw und Zweiradfahrzeugen. Dazu macht das unverwechselbare Design mit drei Sitzen, dem sogenannten „Backpack“ als Kofferraum und durchgängigen Plexi-Glastüren das Vehikel zu einem wahren Raumwunder und schafft ein neues und einzigartiges Fahrerlebnis.

Quelle: ACM, Naumann Design

 

Neuer Ko-Investitionsfonds schließt Lücke bei Wachstumsfinanzierungen


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für einen neuen Wagniskapitalfonds. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

EIF-Vorstandsvorsitzender Gilibert zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität: „Die 500-Millionen-Euro-Wachstumsfazilität wird schnell wachsende Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte in Deutschland und Europa entscheidend unterstützen. Seit 2004 haben wir zusammen mit dem ERP-Sondervermögen in mehr als 50 deutsche und europäische Wagniskapitalfonds investiert. Durch diese Fondsinvestments wurden 5,2 Mrd. Euro für junge und wachsende innovative Unternehmen mobilisiert.“.

Zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität:

Gerade Finanzierungen für innovative Unternehmen, die erfolgreich sind und auf den nationalen und internationalen Märkten expandieren wollen, sind in Deutschland derzeit häufig noch Mangelware. Mit der Wachstumsfazilität können jetzt auch Unternehmen adressiert werden, die sich in der kapitalintensiven Wachstumsphase befinden. ERP-Sondervermögen und EIF führen damit ihre sehr erfolgreiche Zusammenarbeit fort und starten ein innovatives Instrument, das der deutschen Wachstumsfinanzierung starke Impulse geben kann. Die Fazilität, die ein Volumen von 500 Mio. Euro hat, wird erfolgreichen Wagniskapitalfonds und Fondsmanagern Mittel zur Verfügung stellen, um von ihnen gemanagte Ko-Investitionsfonds zu refinanzieren. Aus diesen erhalten einzelne innovative deutsche Wachstumsunternehmen dann bis zu 20 Mio. Euro. Privatwirtschaftliche Investitionen können so mindestens auf eine Milliarde Euro gedoppelt werden. Der Hebeleffekt ist erheblich.

So funktioniert die ERP/EIF-Wachstumsfazilität:  

ERP EIF-Wachstumsfazilität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitergehende Informationen:
Das ERP-SV stellt hierzu 330 Mio. Euro zur Verfügung, der EIF beteiligt sich mit 170 Mio. Euro. Ziel des neuen Instruments ist es insbesondere, Finanzierungsrunden für Wachstumsunternehmen zu ermöglichen, welche aktuell in Deutschland wegen fehlender finanzieller Mittel notwendige Wachstumsschritte unterlassen würden.

Diese Angebotslücke kann dazu führen, dass Unternehmen ihr Wachstum einschränken und Unternehmen mit besonders guten Erfolgs- und Wachstumsperspektiven in andere Märkte abwandern müssen oder dorthin verkauft werden. Die Fazilität eröffnet schnell wachsenden Unternehmen in effizienter Weise einen Zugang zu dringend benötigtem Wachstumskapital.

Das einzelne Unternehmensinvestment des Ko-Investitionsfonds wird typischerweise eine Größenordnung von bis zu 20 Mio. Euro haben. Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu). Hiermit verbunden ist ein erheblicher Hebeleffekt des Instruments. Sowohl das Gesamtvolumen der Maßnahme als auch der Adressatenkreis „Wachstumsunternehmen“, die Höhe des Einzelinvestments und die durch die Ko-Investitionsfondsstruktur besser verfügbaren Mittel unterstreichen den
innovativen Charakter des Instruments.

Quelle: KfW

150 Millionen € für energieeffiziente Gebäude und Quartiere


Gebäude und Städte sollen energieeffizienter und klimafreundlicher werden. Hierzu haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame Forschungsinitiative für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude und Quartiere gestartet. Im Fokus der Forschungsinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ stehen Technologien für mehr Energieeffizienz und Integration erneuerbarer Energien, um die Energiewende in Gebäuden und Städten voranzubringen. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich in der Größenordnung um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt werden. Die Projekte sollen zeigen wie durch Innovationen und intelligente Vernetzung energetisch hochwertige, lebenswerte Häuser und Quartiere entstehen können. Neben technologischen Aspekten sollen sie insbesondere auch gesellschaftspolitische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigen.

„75 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Städten. Wir brauchen ein sauberes und bezahlbares Energiesystem, das sich Gebäude, Fassaden und Dächer zu Nutze macht und den Menschen in den Städten direkt zu Gute kommt. Dazu kann die Forschung einen entscheidenden Beitrag leisten“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

Für die neue Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“ stellt die Bundesregierung 150 Millionen Euro im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms bereit. Die Projekte werden über eine Dauer von bis zu fünf Jahren gefördert.

Die zeitgleich veröffentlichte Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzt die Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“. Die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ stellt weitere 35 Millionen Euro für modellhafte Innovations- und Transformationsprojekte im Gebäudebereich bereit. Ziel der Modellvorhaben ist es, eine Vielzahl gebäuderelevanter Akteure zum Handeln anzuregen und dazu beizutragen, Hemmnisse auf dem Weg zu nahezu klimaneutralen Gebäudebeständen abzubauen.

Quelle: BMWi

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