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Digitalbonus – Bayern bezuschusst IT-Maßnahmen


Der Freistaat startet das einzigartige Förderprogramm DIGITALBONUS. Bayern bestätigt damit erneut seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der mittelständischen Wirtschaft. Das Förderprogramm umfasst 80 Millionen Euro und läuft ca. vier Jahren.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Die Zukunft liegt auch für kleine und mittelständische Unternehmen in der Digitalisierung, denn der Geschäftserfolg von Unternehmen steigt mit dem Digitalisierungsgrad. Andererseits stellen die mit der Digitalisierung verbundenen Investitionen gerade diese Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Mit dem DIGITALBONUS unterstützen wir insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Wandel hin zur Digitalisierung ihres Geschäftsmodells. Digital werden sie sich auch in Zukunft erfolgreich im internationalen Wettbewerb behaupten können!“

Die drei Varianten des Förderprogramms:

  • DITGITALBONUS STANDARD: Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit.
  • DIGITALBONUS PLUS: Für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt kann eine Unterstützung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
  • DIGITALKREDIT: Die LfA Förderbank Bayern bietet zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem DIGITALBONUS kombiniert werden können.

Ministerin Aigner: „Durch die verschiedenen Varianten und Kombinationsmöglichkeiten von Zuschuss und Darlehen können wir passgenau sowohl kleinere Vorhaben etwa im Handwerk als auch ambitionierte Industrie 4.0-Projekte unterstützen.“

Quelle: CSU

Verlustverrechnung jetzt bei Anteilseignerwechsel möglich


Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett heute den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland und hat eine große Bedeutung für unseren Wirtschafts- und Investitionsstandort.“

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt.

Quelle: BMWi

15,8 Mrd. € – Rekord bei FuE-Ausgaben des Bundes


In Deutschland sind erstmals mehr als 600.000 Menschen in Forschung und Entwicklung (FuE) tätig. Allein zwischen 2005 und 2014 hat die Zahl neuer FuE-Arbeitsplätze um fast ein Drittel zugenommen. Dies geht aus dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 hervor, den das Bundeskabinett Mitte Mai 2016 beschlossen hat.
Niemals zuvor wurde demnach in Deutschland so viel in Forschung und Entwicklung investiert wie heute. Staat, Wirtschaft und Wissenschaft haben ihre Ausgaben für FuE in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. 2014 erreichten sie den Rekordwert von fast 84 Milliarden Euro. Gut zwei Drittel davon investiert die Wirtschaft, mit 57 Milliarden Euro im Jahr 2014 haben ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Bundesregierung setzt finanzielle Prioritäten für Forschung und Innovation. Die Bundesausgaben für FuE beliefen sich im Jahr 2014 auf 14,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2005 waren es neun Milliarden Euro, der Zuwachs seitdem beträgt rund 60 Prozent. Im Jahr 2016 belaufen sich die FuE-Ausgaben gemäß den Haushaltsplanungen auf den Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro.
30 Prozent aller FuE-Ausgaben in der Europäischen Union tätigt Deutschland; fünf der zehn innovativsten Unternehmen Europas kommen aus Deutschland. Deutschland ist damit das Schwergewicht bei Forschung und Entwicklung in der EU. Auch weltweit gehört Deutschland zu den Innovationsführern. Dies belegt zum Beispiel der neue Spitzenwert bei der Exzellenzrate wissenschaftlicher Publikationen: Jede sechste wissenschaftliche Veröffentlichung aus Deutschland ge-hört zu den international am häufigsten zitierten Arbeiten. Auch beim Export forschungsintensiver Waren konnte sich Deutschland steigern und befindet sich weltweit wieder an zweiter Stelle vor den USA und hinter China.
Der alle zwei Jahre erscheinende Bundesbericht Forschung und Innovation stellt die Prioritäten, Ziele und Strukturen der Forschungs- und Innovationspolitik Deutschlands dar und stellt das deutsche Forschungs- und Innovationssystem auch in den internationalen Kontext.

Quelle: BMBF

Neuer Ko-Investitionsfonds schließt Lücke bei Wachstumsfinanzierungen


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für einen neuen Wagniskapitalfonds. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

EIF-Vorstandsvorsitzender Gilibert zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität: „Die 500-Millionen-Euro-Wachstumsfazilität wird schnell wachsende Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte in Deutschland und Europa entscheidend unterstützen. Seit 2004 haben wir zusammen mit dem ERP-Sondervermögen in mehr als 50 deutsche und europäische Wagniskapitalfonds investiert. Durch diese Fondsinvestments wurden 5,2 Mrd. Euro für junge und wachsende innovative Unternehmen mobilisiert.“.

Zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität:

Gerade Finanzierungen für innovative Unternehmen, die erfolgreich sind und auf den nationalen und internationalen Märkten expandieren wollen, sind in Deutschland derzeit häufig noch Mangelware. Mit der Wachstumsfazilität können jetzt auch Unternehmen adressiert werden, die sich in der kapitalintensiven Wachstumsphase befinden. ERP-Sondervermögen und EIF führen damit ihre sehr erfolgreiche Zusammenarbeit fort und starten ein innovatives Instrument, das der deutschen Wachstumsfinanzierung starke Impulse geben kann. Die Fazilität, die ein Volumen von 500 Mio. Euro hat, wird erfolgreichen Wagniskapitalfonds und Fondsmanagern Mittel zur Verfügung stellen, um von ihnen gemanagte Ko-Investitionsfonds zu refinanzieren. Aus diesen erhalten einzelne innovative deutsche Wachstumsunternehmen dann bis zu 20 Mio. Euro. Privatwirtschaftliche Investitionen können so mindestens auf eine Milliarde Euro gedoppelt werden. Der Hebeleffekt ist erheblich.

So funktioniert die ERP/EIF-Wachstumsfazilität:  

ERP EIF-Wachstumsfazilität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitergehende Informationen:
Das ERP-SV stellt hierzu 330 Mio. Euro zur Verfügung, der EIF beteiligt sich mit 170 Mio. Euro. Ziel des neuen Instruments ist es insbesondere, Finanzierungsrunden für Wachstumsunternehmen zu ermöglichen, welche aktuell in Deutschland wegen fehlender finanzieller Mittel notwendige Wachstumsschritte unterlassen würden.

Diese Angebotslücke kann dazu führen, dass Unternehmen ihr Wachstum einschränken und Unternehmen mit besonders guten Erfolgs- und Wachstumsperspektiven in andere Märkte abwandern müssen oder dorthin verkauft werden. Die Fazilität eröffnet schnell wachsenden Unternehmen in effizienter Weise einen Zugang zu dringend benötigtem Wachstumskapital.

Das einzelne Unternehmensinvestment des Ko-Investitionsfonds wird typischerweise eine Größenordnung von bis zu 20 Mio. Euro haben. Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu). Hiermit verbunden ist ein erheblicher Hebeleffekt des Instruments. Sowohl das Gesamtvolumen der Maßnahme als auch der Adressatenkreis „Wachstumsunternehmen“, die Höhe des Einzelinvestments und die durch die Ko-Investitionsfondsstruktur besser verfügbaren Mittel unterstreichen den
innovativen Charakter des Instruments.

Quelle: KfW

Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten bis zu 100 Mio. €


Die Bundesregierung erweitert ihr Finanzierungsangebot an Wirtschaftsunternehmen, die ihre Produktion umweltgerechter gestalten wollen. Im Auftrag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kann die bundeseigene Förderbank KfW große Umweltvorhaben künftig auch im Rahmen eines Bankenkonsortiums finanzieren. Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ führt das Angebot der „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort, ergänzt um Umweltschutzvorhaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen Angebot wird eine Lücke für umweltpolitisch sinnvolle Großprojekte geschlossen, die eine langfristige und großvolumige Finanzierung benötigen. Das gibt den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und kommt der Umwelt, dem Klima und dem schonenden Umgang mit unseren endlichen Ressourcen zugute.“

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Energiepolitische Großprojekte amortisieren sich häufiger erst nach längerer Zeit. Eine stabile, gesicherte Finanzierung ist dafür essenziell. Der neue KfW-‚Konsortialkredit Energie und Umwelt‘ ermöglicht die hierfür benötigten längerfristigen Finanzierungen zu vertretbaren Konditionen. Das gibt den Unternehmen Finanzierungssicherheit.“

Der Konsortialkredit Energie und Umwelt sichert die langfristige, über die üblichen 7 bis 10 Jahre Laufzeit hinausgehende Gesamtfinanzierung von Großvorhaben. Für die Unternehmen bedeutet dies finanzielle Sicherheit, d. h. für ihre Investition bestehen keine Zinsrisiken und kein Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung.

Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ setzt das bisherige Kreditangebot „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort. Es können auch weiterhin Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau und zur Nutzung der erneuerbaren Energien, Innovationsvorhaben zur Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung finanziert werden. Das Angebot gilt künftig aber auch für Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima– und Ressourcenschutz, wie etwa neue oder verbesserte Produktionsanlagen, die in der Produktion zu einer Material- und Energieeinsparung führen.

Die KfW beteiligt sich im Rahmen einer gemeinsamen (Konsortial-) Finanzierung mit anderen Banken durch einen Direktkredit mit bis zu 50 Prozent bis maximal 100 Millionen Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Geschäftsbanken ihren Finanzierungsanteil zusätzlich über die KfW refinanzieren (Durchleitungskredit). Das Programm wird bis Mitte 2017 aufgelegt. Das Gesamtvolumen für Kredite beträgt voraussichtlich ca. 250 Millionen Euro pro Jahr.

Der KfW-„Konsortialkredit Energie und Umwelt“ richtet sich schwerpunktmäßig an größere Unternehmen. Auch Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen und deren Töchter mit Sitz im Ausland können finanziert werden.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de.

FONA 3: 1,5 Mrd. € für nachhaltige Projektförderung


Heute hat Bundesforschungsministerin Johanna Wanka das neue Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) der Öffentlichkeit vorgestellt. FONA ist die zentrale Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum globalen Wandel, zum nachhaltigen Wirtschaften und zu sozialökologischen Fragen. FONA3 startet nun mit den neuen Themenfeldern Zukunftsstadt, Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften für weitere fünf Jahre. Forschungsvorhaben werden in Zukunft fächerübergreifend und stärker anwendungsorientiert ausgerichtet sein, Akteurs- und Nutzergruppen frühzeitig in die Themenfindung eingebunden werden.

„Mit FONA3 werden wir die Forschung für Nachhaltige Entwicklung deutlich wirksamer fördern. Neuerungen aus der Forschung wollen wir bis zur Anwendung hin unterstützen – denn entscheidend ist nicht nur, was wir wissen, sondern was wir umsetzen“ sagte Wanka zur Vorstellung von FONA3.

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka stellt das neue Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) der Öffentlichkeit vor.

Ein Erfolg des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltigkeit“ ist der Bau und Testbetrieb einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von Treibstoff auf CO2-Basis. Zur Vorstellung von FONA3 wurde der Dienstwagen der Bundesministerin mit den ersten Litern dieses aus CO2, Wasser und erneuerbarer Energie hergestellten synthetischen Diesels betankt. Mit dem Beginn der Treibstoffproduktion hat diese hoch innovative Technologie zur chemischen Nutzung von CO2 einen weiteren Schritt Richtung Anwendung gemacht.

Im Rahmen von FONA3 wird den kommenden Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro in die weitere Erneuerung der Forschungsflotte und Großgeräte für die Klimaforschung investiert, unter anderem den neuen Höchstleistungsrechner zur Klimamodellierung. Die Projektförderung für die Nachhaltigkeitsforschung wird ausgebaut, dafür stehen in den kommenden fünf Jahren mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit FONA3 wird das Engagement des BMBF in der Nachhaltigkeitsforschung auf hohem Niveau fortgesetzt und die deutsche Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung weiter gestärkt. Mit den Themen Zukunftsstadt, Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften ist FONA3 auch Teil der neuen Hightech-Strategie des BMBF.

Die Vorstellung von FONA
3 fand anlässlich der internationalen Abschlusskonferenz der Fördermaßnahme: „Technologien für die Nachhaltigkeit: Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2“ statt. Auf der Konferenz wurden Forschungsergebnisse und Technologien für Nachhaltigkeit und Klimaschutz vorgestellt, die zeigen, wie in der chemischen Industrie CO2 als Rohstoff künftig genutzt werden kann. Neben dem synthetischen Diesel sind Schaumstoffe für Dämmungen und Matratzen auf CO2 Basis ein weiteres Produkt, für das eine Anwendung in Reichweite ist. Auch die Fördermaßnahme für die Nutzung von CO2 als Rohstoff wird aufgrund dieser guten und stark anwendungsorientierten Ergebnisse fortgesetzt werden.

„Mit solchen Beispielen verbindet sich Nachhaltigkeit mit technischer und gesellschaftlicher Innovation“, so Wanka in ihrer Eröffnungsrede der Konferenz. „Gelingt es uns, CO2 breit als Rohstoff einzusetzen, leisten wir einen großen Beitrag zu Klimaschutz, Energiewende und Ressourceneffizienz und ebnen den Weg hin zu einer „Green Economy“.

Quellen: BMBF

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