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Bayerischer Innovationsgutschein 2015: Jetzt in drei Varianten


Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Handwerksbetrieb mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes machen?

Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistungen z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten?

Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe“. Mit dem Innovationsgutschein können sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.

  • Mit dem Innovationsgutschein 1 soll die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistung im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen unterstützt werden.
  • Mit dem Innovationsgutschein 2 sollen darüber hinaus finanzintensivere und damit für das betreffende Unternehmen wirtschaftlich riskantere innovative Projekte mit einem externen Auftragsvolumen von mindestens 25.000 € ermöglicht werden.
  • Der Innovationsgutschein 3 eröffnet die Möglichkeit, nach Nutzung von Innovationsgutschein 1 und 2 erfolgreiche Projekte mit einem höheren Finanzbedarf fortzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung benötigen. Er soll insbesondere auch an andere Förderprogramme wie z. B. das Bayerische Technologieförderungsprogramm (BayTP) oder das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) heranführen.Hier finden Sie die aktuellen Programm-Richtlinien.

Für weitere Informationen oder Fragen senden Sie uns bitte eine kurze Anfrage.

Quelle: Innovationsgutschein Bayern

LFA UND EIF WOLLEN ÜBER EINE HALBE MILLIARDE EURO AN INVESTITIONEN MOBILISIEREN


Die LfA Förderbank Bayern und der Europäische Investitionsfonds (EIF) bauen ihre Zusammenarbeit für mehr Wachstum in Bayerns Wirtschaft auf zwei Gebieten aus:

  1. Zur Aktivierung von mehr Wagniskapital für Start-Ups gibt die LfA nun insgesamt 75 Mio. Euro in einen Dachfonds des EIF. Der Dachfonds soll mit Hilfe von EU-Mitteln und privaten Fonds 375 Mio. Euro an Investitionen in bayerische High-Tech-Gründungen anstoßen.
  2. Zur Öffnung des Fremdkapitalzugangs für Mittelständler baut die LfA weiter eine Ausfallgarantie des EIF in ihre Förderkredite ein; damit sollen 1.200 Betriebe neue Kredite in Höhe von 150 Mio. Euro für mehr Investitionen, Betriebsmittel und Ausbildungsmaßnahmen erhalten.
  3. In Summe beider Initiativen wollen LfA und EIF 525 Mio. Euro an Investitionen mobilisieren.

„Mit dieser Doppelstrategie begegnen wir dem Mangel an Wagniskapital für junge High-Tech-Firmen genauso wie den Problemen kleinerer Mittelständler beim Kreditzugang. Im Bereich Wagniskapital für Start-Ups haben wir dem Dachfonds des EIF schon bisher Mittel zur Verfügung gestellt und dadurch Eigenkapital-Investitionen in fünffacher Höhe der eingesetzten Gelder aktiviert – damit fließen unsere Mittel mit einem Hebel von fünf nach Bayern zurück“, erklärt LfA-Vorstandschef Dr. Otto Beierl bei der Vertragsunterzeichnung in Anwesenheit von Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Werner Hoyer, dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank.

Neben dem Zugriff auf mehr Eigenkapital ist auch der offene Fremdkapitalzugang ein wichtiger Finanzierungsbaustein für den Mittelstand, so EIF Generalsekretärin Maria Leander: „Unsere Kreditausfallgarantie im Rahmen des COSME-Programms sorgt bei Mittelständlern ohne große Sicherheitenpolster für einen offenen Zugang zu frischem Geld. Ich freue mich deshalb sehr, die erste COSME-Vereinbarung in Deutschland sowie die Aufstockung der gemeinsame Eigenkapitalhilfe zu unterzeichnen. Die LfA ist ein langfristiger Partner des EIF und ich bin sicher, dass wir mit beiden neuen Vereinbarungen kleine und mittlere Unternehmen unterstützen und Wachstum sowie Innovation in Bayern fördern.“

Über die Garantie des EIF im COSME-Programm:

Das COSME-Programm läuft von 2014 bis 2020 und verfügt über einen Gesamthaushalt von rd. 2,3 Mrd. Euro. Die Finanzinstrumente von COSME – Garantiefazilität und Risikokapitalfazilität – erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Darlehen und Beteiligungskapital. Mit den Garantien können bspw. Darlehen in Fällen besichert werden, in denen der Unternehmer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt oder die Bank kein Darlehen vergibt. Auch die LfA Förderbank Bayern nutzt das COSME-Programm. Die Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“ in Universalkredit und Ausbilderkredit werden ermöglicht durch die Kreditgarantiefazilität des COSME-Programms der Europäischen Union.

Info EIF: http://www.eif.org, http://www.access2finance.eu

Quelle: LfA

BVK: „Die Politik muss ihren Worten Taten folgen lassen“


Deutsche Jungunternehmen brauchen Wagniskapital: Für die Gründung, das Wachstum, die Internationalisierung. Doch hierzulande fehlt es aufgrund mangelnder aufsichtsrechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen an genügend Venture Capital, um deutsche Start-ups ausreichend zu finanzieren. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat heute in Berlin einen Gesetzentwurf für ein Venture CapitalGesetz vorgelegt, in dem Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Stärkung von Venture Capital vorgestellt werden.
MASSNAHMEN FÜR JUNGE INNOVATIVE UNTERNEHMEN
Forschungsprämie: Die Forschungsprämie soll Unternehmen bei ihren Innovationsbemühungen fördern, auch wenn sie sich noch in einer Verlustphase befinden. Die Unternehmen erhalten unmittelbar mehr Mittel für die Forschung und Entwicklung. Dies soll insbesondere Unternehmen helfen, die keinen optimalen Zugang zu Finanzierungen haben.
Patentbox: Die sogenannte Patentbox soll Deutschland bei der Standortwahl innovativer Unternehmen Vorteile verschaffen. Erlöse aus der Verwertung von Intellectual Property werden günstiger besteuert. Der steuerliche Vorteil wird aber nur bei substanzieller wirtschaftlicher Aktivität in Deutschland gewährt.
Verlustvorträge: Verlustvorträge sollen europarechtskonform auch bei Anteilseignerwechseln erhalten bleiben (§8c KStG). Dies adressiert eine bestehende Benachteiligung gerade junger deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb. MASSNAHMEN FÜR VENTURE CAPITAL-FONDS
Gesetzliche Steuertransparenz: Zur Verbesserung der Standortbedingungen für Venture Capital-Fonds soll die steuerliche Transparenz von Fonds gesetzlich festgeschrieben werden (§18 InvStG). Dies führt zu keinen Steuermindereinnahmen, schafft aber größere Rechtssicherheit, gerade auch für ausländische Investoren.
Umsatzsteuerbefreiung: Zudem soll – wie in den übrigen EU-Ländern üblich – das Management von Fonds von der Umsatzsteuer befreit werden. Dies erhöht die Attraktivität der Anlageklasse.
Praxistaugliches Aufsichtsrecht: Die Venture Capital-Branche hat einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen erhalten. Neue Regelungen bedürfen immer wieder der Überprüfung auf ihre Praxistauglichkeit. Es werden Vorschläge unterbreitet, die auf die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandortes Deutschland abzielen. Deutschland hat zum Beispiel mit der Definition des Spezial-AIF eine Regelung, die es im Ausland nicht gibt und die in der Praxis zu Diskussionen führt. MASSNAHMEN FÜR INVESTOREN
■ Roll-over: Investoren sollen über Anreize zu mehr Investitionen in Venture Capital motiviert werden. Ein Roll-over von Veräußerungsgewinnen im Falle einer Reinvestition soll die Investoren motivieren, weiter zu investieren.
Sonderabschreibungen: Sonderabschreibungen auf Investitionen sollen es attraktiver machen, in junge Unternehmen zu investieren. Investoren benötigen keine Geschenke, sondern ein zu Investitionen motivierendes Steuerregime. Beide Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerausfälle zu vermeiden und nur eine Verschiebung der Besteuerung zu bewirken.

Deutschland muss als Venture Capital Standort attraktiver werden, damit Investitionen in die Zukunft Deutschlands gesteigert werden. Die Große Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und im Koalitionsvertrag die Stärkung von Venture Capital festgeschrieben.

„Doch bislang sind den Worten keine Taten gefolgt. Im Koalitionsvertrag wird mehrfach die nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen betont, auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sprechen in ihren Reden regelmäßig davon. Die Unternehmen wie auch die Venture-Capital-Geber brauchen ein Venture-Capital-Gesetz, um mit den Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich nicht abzufallen“, sagt BVK-Vorstandssprecher Dr. Peter Güllmann. „Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Impulse für Innovation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesetzt“, so Güllmann weiter.

In den vergangenen drei Jahren wurden zwar rund 2 Mrd. Euro Venture Capital in junge Unternehmen investiert, aber im internationalen Vergleich hat Deutschland noch deutliche Defizite. In den USA wurde zum Beispiel im gleichen Zeitraum mit umgerechnet 64 Mrd. Euro mehr als das 30-fache investiert.

Quelle: BVK

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

Gabriel plant Börse für Start-ups


Gabriel: Deutschland muss als Börsenstandort für junge Wachstumsunternehmen wieder attraktiver werden

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat am 18. Dezember in Berlin im Bundeswirtschaftsministerium einen Kreis hochrangiger Vertreter von Start-ups, Venture Capital Gesellschaften, Investoren, Konsortialbanken, Anlegerschützern und der Deutschen Börse zu einem Round Table zusammengerufen. Ziel des Gesprächs war es, sich darüber auszutauschen, wie wieder mehr Börsengänge von wachstumsstarken Start-ups in Deutschland ermöglicht werden können.

Gabriel: „In Deutschland haben wir viele junge innovative Unternehmen, die das Potenzial haben, ein ‚Großer Player‘ zu werden. Doch oft bleiben diese Unternehmen hinter ihren Möglichkeiten zurück, weil es an der Finanzierung in der kapitalintensiven Wachstumsphase hapert. Börsengänge können hier eine Chance bieten, das nötige Kapital zu generieren, um weiter zu wachsen und international erfolgreich zu werden. Dabei möchte ich die Unternehmen unterstützen. Es ist mir daher wichtig, die Börse als bedeutende Finanzierungsquelle für junge Wachstumsunternehmen wiederzubeleben. Hierfür ist eine Kraftanstrengung aller Akteure erforderlich. Daher war es entscheidend, gestern alle Beteiligten, insbesondere auch die finanzierenden Banken und Investoren, an einen Tisch zu bringen. Das Gespräch hat die Bereitschaft aller Beteiligten deutlich unterstrichen, den Vorstoß zur Aktivierung von Börsengängen in Deutschland zu unterstützen und aktiv an einer konzertierten Lösung zu arbeiten.“

Bundesminister Gabriel wird im Sommer 2015 zu einem weiteren Round Table mit gleichem Teilnehmerkreis einladen. Bis dahin sollen verschiedene Arbeitsgruppen aus dem Teilnehmerkreis unter Koordinierung des Bundeswirtschaftsministeriums konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Arbeitsgruppen werden insbesondere auf den beim Round Table diskutierten Handlungsansätzen aufbauen; hierzu gehören etwa ein eigener Börsenindex für Wachstumsunternehmen und Erleichterungen bei den Offenlegungs- und Berichterstattungspflichten beim erstmaligen Börsengang. Daneben soll die Deutsche Börse AG bei der von ihr angekündigten Einrichtung der geplanten vorbörslichen Plattform, die Unternehmen und potenzielle Investoren frühzeitig zusammenbringen soll, begleitet werden.

Quelle: BMWi

 

Banken stoppen Abwärtstrend im Firmenkundengeschäft


Die Situation im Corporate-Banking hat sich in Deutschland wieder normalisiert. Hatten deutsche Banken im zweiten Halbjahr 2013 mit Blick auf den bevorstehenden EZB-Stresstest auch im Firmenkundengeschäft noch besonders vorsichtig agiert, so sank die gebildete Kreditrisikovorsorge im ersten Halbjahr 2014 deutlich. In der Folge verbesserte sich die Profitabilität. Entsprechend zog der Corporate-Banking-Index der internationalen Managementberatung Bain & Company in der ersten Jahreshälfte 2014 nach einer längeren Durststrecke erstmals wieder an.

  • Erträge im Corporate-Banking sind in Deutschland im ersten Halbjahr 2014 um vier Prozent gestiegen
  • Profitabilität des Firmenkundengeschäfts steigt um 25 Prozent
  • Banken profitieren insbesondere von geringerer Kreditrisikovorsorge
  • Eigenkapitalrendite liegt jetzt bei 17 Prozent vor Steuern

Hoffnungsschimmer für Deutschlands Banken: Nach dreijähriger Talfahrt erholt sich das traditionell renditestarke Firmenkundengeschäft zumindest vorläufig. Der Bain-Corporate-Banking-Index stieg im ersten Halbjahr 2014 in beiden Dimensionen. Während die Erträge im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2013 um vier Prozent zulegten – dies vor allem volumenbedingt –, verbesserte sich die Profitabilität sogar um 25 Prozent (Abb. 1).  Ein harter Wettbewerb und die anhaltend niedrigen Zinsen begrenzen die Ertragspotenziale. Das Renditeniveau bleibt trotzdem attraktiv.

Leichter Anstieg des Kreditvolumens

Der entscheidende Treiber für die höhere Profitabilität im ersten Halbjahr 2014 war ein Rückgang der gebildeten Kreditrisikovorsorge um 36 Prozent gemessen an der zweiten Jahreshälfte 2013. Damals hatten viele Banken ihr Kreditbuch mit Blick auf den bevorstehenden EZB-Stresstest noch einmal sorgfältig durchkämmt. Nun bewegt sich die Kreditrisikovorsorge wieder auf dem Durchschnittsniveau der vergangenen sieben Jahre. Parallel dazu hat sich das Kreditvolumen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres leicht ausgeweitet – um fünf Milliarden Euro auf 987 Milliarden Euro.

Das Kreditgeschäft bleibt das wichtigste Ankerprodukt im Corporate-Banking. Der Zinsüberschuss stand im ersten Halbjahr 2014 für 72 Prozent der Erträge. Allerdings schwächt das geringe Zinsniveau die Bedeutung des Kreditgeschäfts. Ende 2012 hatte es noch einen Anteil von 76 Prozent. „Der wachsende Anteil des Provisionsüberschusses ist tendenziell ein gutes Zeichen“, stellt Dr. Jan-Alexander Huber fest, Partner bei Bain & Company und Corporate-Banking-Experte. „Auf diese Weise gelingt es den Banken, sich bis zu einem gewissen Grad von ihrer Abhängigkeit vom Kreditgeschäft zu befreien.“

Cost Income Ratio sinkt auf 41 Prozent

Auch auf der Kostenseite gibt es Fortschritte. Die Verwaltungskosten gingen im ersten Halbjahr 2014 leicht zurück, nicht zuletzt deshalb verbesserte sich die Cost Income Ratio auf 41 Prozent. In erster Linie beruht die deutlich höhere Profitabilität im Corporate-Banking aber auf der erheblich gesunkenen Kreditrisikovorsorge. In der Folge stieg die Eigenkapitalrendite vor Steuern um zwei Prozentpunkte auf 17 Prozent in der ersten Jahreshälfte 2014. Von 2010 bis 2012 und in den Vorkrisenjahren konnte die Branche in diesem Geschäftsbereich indes Renditen von mehr als 20 Prozent erwirtschaften (Abb. 2). Eine Rückkehr auf dieses Niveau dürfte vielen Banken in den kommenden Jahren äußerst schwerfallen.

Vor diesem Hintergrund müssen die Kreditinstitute unabhängig von ihrer Größe im Corporate-Banking vorrangig an zwei Stellschrauben ansetzen. Gebot der Stunde für die Banken ist es, durch eine konsequente Kundenorientierung bestehende Ertragspotenziale entlang der gesamten Produktpalette besser auszuschöpfen. Der Erfolg im Cross-Selling macht im Wettbewerb den entscheidenden Unterschied. Gleichzeitig gilt es, im Risikomanagement nicht nachzulassen. Erst kürzlich hat Bain in einer Bankenstudie zum deutschen Markt aufgezeigt, dass Deutschlands Kreditinstitute weiter an ihren Geschäftsmodellen arbeiten müssen.

„Die Banken stehen vor einem tief greifenden Strukturwandel“, betont Bankenkenner Sinn. „Und der betrifft auch das Firmenkundengeschäft. Es wäre fatal, wenn sich die Banken auf den Erfolgen der vergangenen Monate ausruhen würden. Vielmehr müssen sie alles daran setzen, die Ertragskraft des Corporate-Banking nachhaltig zu stärken.“

Quelle: Bain & Company

Die KfW fördert jetzt auch Elektromobilität


Die KfW fördert ab dem 01.10.2014 den Kauf von gewerblich genutzten Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie von biomethan- oder erdgasbetriebenen leichten Fahrzeugen. Auch die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff können Unternehmen mit dem KfW-Umweltprogramm finanzieren.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.
  • Die Anschaffung emissionsarmer (auch biomethan- oder erdgasbetriebener) gewerblich genutzter leichter Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 sowie M1 und M 2 mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.840 kg, die unter die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 fallen und den Abgasstandard Euro 6 erfüllen,
  • Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff.

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden gefördert:

  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Public-Private-Partnership-Modelle

Das Wichtigste in Kürze:

  • ab 1,26 % effektiver Jahreszins
  • attraktive Förderung für Ihre Umweltschutzmaßnahmen im In- und Ausland
  • für alle Unternehmen und Freiberufler
  • langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
  • mit Zinsvorteil für kleine Unternehmen

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Quelle: KfW

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