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Steuerliche Forschungszulage beantragen


Beantragen Sie jetzt die Bescheinigung zur steuerlichen Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsprojekte. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde der Maximalbetrag der Forschungszulage für die Jahre 2020 bis 2025 von T€ 500 auf T€ 1.000 erhöht.

Seit dem 01.01.20 gibt es einen weiteren Weg staatliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Anspruch zu nehmen. Neben Fördermitteln aus der Ressortforschung der Bundesministerien kann alternativ die steuerliche Forschungszulage (FZul) beantragt werden. Fördermittel aktuell hat für Sie die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

Was ist die steuerliche Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist.

Wer wird gefördert?

Unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige – egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft, oder Kapitalgesellschaft – werden unabhängig von Größe oder Branche gefördert. Die steuerliche Forschungszulage wird jährlich in Höhe von maximal 1 Mio. € auf Gruppenebene gewährt.

Ab wann wird gefördert?

Es gibt keine Vorbeginnklausel wie in der Projektförderung üblich. Grundsätzlich können Projekte mit einem Beginn nach dem 1.1.2020 gefördert werden. Anträge auf Bescheinigungen können sowohl nachträglich als auch für zukünftige FuE-Projekte jederzeit gestellt werden. Steinbeis empfiehlt eine frühzeitige Beantragung der Bescheinigung, damit die Forschungszulage plan- und steuerbar wird.

Welche Kriterien müssen förderfähige Projekte erfüllen?

Gefördert werden sowohl Grundlagenforschung, industrielle Forschung als auch experimentelle Entwicklung. Förderfähige FuE-Projekte müssen …
… auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen (neuartig),
… originär sein (schöpferisch),
… einem Plan folgen und budgetierbar sein (systematisch),
… Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis beinhalten (ungewiss) und
… Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein (übertragbar und/oder reproduzierbar).

Wie wird gefördert?

Bei dem Einsatz eigener forschender Mitarbeiter werden 25 % der Löhne und Gehälter samt steuerfreier Sozialversicherungsbeiträge auf die jährliche Steuerschuld angerechnet und verbleibende Überhänge erstattet. Durch die Erstattung können Unternehmen auch in Verlustphasen von der Förderung profitieren, so dass die Forschungszulage auch für Startups mit Anlaufverlusten attraktiv ist. Dies gilt auch für Auftragsforschung, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch ausgeklammert war. Die Zulage, die dem Auftraggeber und nicht dem Auftragnehmer zusteht, beträgt rechnerisch 15% des an den Auftragnehmer gezahlten Entgelts.


Zulagenansprüche ausschöpfen durch systematisches Vorgehen

Das Steinbeis Beratungszentrum sichert mit seinem strukturierten Vorgehen optimale Ergebnisse. Dabei hat sich für die Antragstellung in der Praxis folgendes schrittweises Vorgehen bewährt:

  1. Vorab-Check
    Wir prüfen Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorab und informieren Sie über die FZuG-Bedingungen und –fristen.
  2. Antrag auf F&E-Bescheinigung
    Wir nehmen Ihnen die gesamte Vorbereitung, die Antragstellung und die fristgerechte Einsendung Ihres Antrages auf F&E-Bescheinigung ab.
  3. Aufbau einer richtlinienkonformen Verwaltung
    Wir informieren Ihre Mitarbeiter über administrative Anforderungen und schulen sie darin, diese zu erfüllen.
  4. Einreichung des Antrages auf steuerliche Forschungszulage
    Sie leiten die positive F&E-Bescheinigung an Ihren Steuerberater zur Erlangung Ihrer Steuergutschrift weiter.

Informationen über die Einbindung der steuerlichen Forschungsförderung in ein systematisches Fördermittelmanagement finden Sie auch in einem Fachartikel des Transfer Magazins.


Sie möchten die Kompetenz eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?

Das Steinbeis Beratungszentrum berät Sie bei der Auswahl, Beantragung und Durchsetzung der Förderprogramme. Nutzen Sie das Erfahrungswissen des Steinbeis Beratungszentrums um Ihre Fördermöglichkeiten zu optimieren:

  • Als Spezialisten optimieren wir Fördermittelkonzepte und berücksichtigen alle Alternativen. Zudem kombinieren wir Zuschüsse und Finanzierung und haben die Erfahrung, um ggfls. Hürden zu überwinden
  • Sie kommen schneller ans Ziel. Aufgrund unserer Erfahrung arbeiten wir effektiver und erheben strukturiert die notwendigen Daten. Dabei arbeiten mit Formularen und erstellen mit wenigen Arbeitsgesprächen die notwendigen Konzepte
  • Sie werden nicht im laufenden Geschäft gestört. Wir legen Wert darauf den Arbeitsaufwand für Sie und Ihre Mitarbeiter zu minimieren. Hierzu bereiten wir die Arbeitsgespräche gezielt vor und können so die Antragsunterlagen effizient ausarbeiten.

Nutzen Sie unsere Erfahrung den, unabhängige Förderberatung schließt die Lücke …
„… private Berater und ihre professionelle Tätigkeit sind für die Antragsteller hilfreich und erweisen sich als den Bewilligungsprozess positiv beeinflussende Faktoren“
Quelle: http://www.zim-bmwi.de


Sie möchten für die Antragstellung die Kompetenzen eines erfahrenen Beratungsinstituts nutzen?

Beantragen Sie jetzt die steuerliche Forschungszulage und erweitern Sie den finanziellen Rahmen Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten. Gerne prüfen wir vorab Ihr FuE-Projekt kostenfrei auf seine Förderfähigkeit.

Bitte beschreiben Sie hierzu Ihr Entwicklungsprojekt in wenigen Sätzen, wir melden uns umgehend.

15,8 Mrd. € – Rekord bei FuE-Ausgaben des Bundes


In Deutschland sind erstmals mehr als 600.000 Menschen in Forschung und Entwicklung (FuE) tätig. Allein zwischen 2005 und 2014 hat die Zahl neuer FuE-Arbeitsplätze um fast ein Drittel zugenommen. Dies geht aus dem Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 hervor, den das Bundeskabinett Mitte Mai 2016 beschlossen hat.
Niemals zuvor wurde demnach in Deutschland so viel in Forschung und Entwicklung investiert wie heute. Staat, Wirtschaft und Wissenschaft haben ihre Ausgaben für FuE in Deutschland in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. 2014 erreichten sie den Rekordwert von fast 84 Milliarden Euro. Gut zwei Drittel davon investiert die Wirtschaft, mit 57 Milliarden Euro im Jahr 2014 haben ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Bundesregierung setzt finanzielle Prioritäten für Forschung und Innovation. Die Bundesausgaben für FuE beliefen sich im Jahr 2014 auf 14,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2005 waren es neun Milliarden Euro, der Zuwachs seitdem beträgt rund 60 Prozent. Im Jahr 2016 belaufen sich die FuE-Ausgaben gemäß den Haushaltsplanungen auf den Rekordwert von 15,8 Milliarden Euro.
30 Prozent aller FuE-Ausgaben in der Europäischen Union tätigt Deutschland; fünf der zehn innovativsten Unternehmen Europas kommen aus Deutschland. Deutschland ist damit das Schwergewicht bei Forschung und Entwicklung in der EU. Auch weltweit gehört Deutschland zu den Innovationsführern. Dies belegt zum Beispiel der neue Spitzenwert bei der Exzellenzrate wissenschaftlicher Publikationen: Jede sechste wissenschaftliche Veröffentlichung aus Deutschland ge-hört zu den international am häufigsten zitierten Arbeiten. Auch beim Export forschungsintensiver Waren konnte sich Deutschland steigern und befindet sich weltweit wieder an zweiter Stelle vor den USA und hinter China.
Der alle zwei Jahre erscheinende Bundesbericht Forschung und Innovation stellt die Prioritäten, Ziele und Strukturen der Forschungs- und Innovationspolitik Deutschlands dar und stellt das deutsche Forschungs- und Innovationssystem auch in den internationalen Kontext.

Quelle: BMBF

ZIM-Programm: Ab sofort können neue Anträge gestellt werden


Seit dem 15. Mai 2015 ist es möglich, neue Anträge im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zu stellen. Grundlage ist die neue ZIM-Richtlinie. In Kürze, wenn die Bestellung der Projektträger abgeschlossen ist, werden die dann gültigen Adressen für die Antragsstellung veröffentlicht.

Anträge können bis zur endgültigen Bestellung der Projektträger direkt an das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat VIC5 (ZIM)
Scharnhorststr. 34 – 37
10115 Berlin

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen am Laufenden.

Quelle: zim-bmwi.de

PWC: Kein Förderantrag ohne externe Unterstützung


Deutsche Mittelständler fordern schnellere Wege zu Fördermitteln für Forschung & Entwicklung (F&E). Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC unter knapp 700 deutschen Mittelständlern. So kritisieren 74 Prozent der befragten Unternehmen, dass der Zeitraum zwischen Antragstellung und Bewilligung der Vorhaben oft zu lang ist. Um die hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung aufzubringen, ist der deutsche Mittelstand jedoch stark auf Fördermittel angewiesen. Mit 92 Prozent haben nahezu alle befragten Unternehmen in den vergangenen drei Jahren Fördermittel für ihre Forschung und Entwicklung (F&E) beantragt; knapp drei Viertel der Firmen (73 Prozent) haben sogar fünf oder mehr Anträge gestellt.

„Unternehmen müssen häufig noch viel zu lange auf die Bewilligung ihrer Förderanträge warten. Die daraus resultierende fehlende Planungssicherheit ist nach wie vor ein großes Innovationshemmnis für viele Unternehmen, die solche Vorhaben teuer vorfinanzieren müssen“, sagt Peter Bartels, Vorstand und Leiter des Bereichs Familienunternehmen und Mittelstand bei PwC.

Erfolgsfaktor Beratung

Mittelstand will Investitionen in F&E weiter erhöhen

Wie die Umfrage weiter ergab, investierten die befragten mittelständischen Unternehmen im Schnitt 15 Prozent ihres Gesamtumsatzes in F&E. Dieser vergleichsweise hohe Anteil wird perspektivisch noch zunehmen: 59 Prozent der Entscheider mittelständischer Unternehmen erwarten eine Steigerung ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den nächsten zwei Jahren.

„Viele deutsche Mittelständler sind Weltmarktführer in ihren Nischen. Um diese Position zu verteidigen und ihren wirtschaftlichen Erfolg auch in Zukunft zu sichern, müssen sie innovativ sein. Besonders mittelständische Industrieunternehmen investieren deshalb kräftig in Forschung und Entwicklung. Das können sie oft aber nur, weil sie dabei auf Fördermittel zurückgreifen„, sagt Bartels.

Der hohe Zeit- und Ressourceneinsatz lohnt sich

Erfreulich für den deutschen Mittelstand: In den allermeisten Fällen lohnt sich der hohe Aufwand für den Bewerbungsprozess. 97 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sich der hohe Zeit- und Ressourceneinsatz für die Fördermittelanträge zumindest teilweise rentiert hat. Knapp die Hälfte der Unternehmen (48 Prozent) berichtet, dass zwischen 50 und 75 Prozent ihrer Fördermittelanträge bewilligt wurden. Auch finanziell waren die meisten Unternehmen bei ihren Anträgen erstaunlich erfolgreich: Die Höhe der Fördergelder entsprach für die große Mehrheit der Mittelständler (80 Prozent) meist der beantragten Summe.

„Viele Unternehmen sagen, dass sich der Antrag gelohnt hat – ganz unabhängig davon, ob er bewilligt wurde oder nicht. Denn die Unternehmen profitieren auch von der Erfahrung: Durch das Verfahren erwerben sie wichtiges Wissen, das ihnen bei Folgeprojekten hilft. Die hohen Erfolgsquoten sind auch eine gute Nachricht für den Standort Deutschland, der dringend darauf angewiesen ist, dass die Fördermittel für Forschung und Entwicklung auch tatsächlich beim Mittelstand ankommen“, kommentiert Bartels.

Kein Antrag ohne externe Unterstützung

Die Befragung belegt weiterhin: Kaum eine Firma stellt den Antrag im Alleingang. 94 Prozent der Unternehmen nehmen dafür externe Unterstützung in Anspruch. Die Mehrheit wendet sich mit ihren Fragen an die Industrie- und Handelskammern (61 Prozent) und/oder an externe Unternehmensberater (46 Prozent). Die befragten Unternehmen empfinden die externe Beratung als notwendig, um sich einen besseren Überblick über die Fördermöglichkeiten zu verschaffen (36 Prozent), die hohe Komplexität der Fördermöglichkeiten zu durchschauen (34 Prozent) sowie die Planungs- und Entscheidungssicherheit zu erhöhen (29 Prozent).

Quelle: PWC

ZIM 2015 – höheres Budget und neue Regeln


Das populäre ZIM Programm wird in einigen Aspekten erneuert, den Entwurf der Richtlinie finden Sie hier. Die grundsätzliche Ausrichtung und Struktur des Programms bleiben erhalten.

Die neue ZIM-Richtlinie tritt erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die an die Neuausschreibung der Projektträgerschaft geknüpft ist. Die Bestellung der Projektträger erfolgt voraussichtlich noch im ersten Quartal 2015; dann können neue Projektanträge eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sieht ab 2015 eine Erhöhung des Budgets für das ZIM um 30 Mio. Euro vor, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte von antragstellenden Unternehmen gefördert werden können.

Sobald die neuen Antragsformulare verfügbar sind informieren wir Sie umgehend.

Quelle: BMWi, ZIM

2015 investiert das BMWi rund 3 Mrd. € in FuE


Der Etat des BMWi beläuft sich auf rund 7,125 Mrd. Euro in 2015. Das entspricht einer Einsparung um rund 4 % im Vergleich zu 2014, dennoch werden die Ausgaben für Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Förderung des Mittelstandes und strukturschwacher Regionen wie den ostdeutschen Bundesländern erhöht.

Bundesminister Gabriel: „Der Haushalts-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt, dass es möglich ist, durch kluge Investitionen die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und gleichzeitig konsequent einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. So tragen wir zur Stärkung des Mittelstandes sowie zu mehr Wachstum und Beschäftigung bei. Die Umsetzung der Energiewende steht dabei ebenso wie Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Mittelpunkt unseres Handelns.“

Die auf verschiedene Einzeltitel verteilten Ausgaben für Forschung und Entwicklung haben mit rund 3 Mrd. Euro in 2015 den größten Anteil an den Ausgaben des BMWi. Einen Schwerpunkt bildet mit rund 543 Mio. Euro die Förderung des innovativen Mittelstandes durch das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).

Für die Energiewende, das zentrale Vorhaben dieser Bundesregierung, sollen im BMWi-Haushalt in 2015 für Energieforschung, Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer Energien und Energetische Gebäudesanierung rund 1,14 Mrd. Euro eingesetzt werden. Darüber hinaus wird die Investition in die Energiewende in 2015 durch zusätzliche Mittel des BMWi von insgesamt rund 1,31 Mrd. Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) ergänzt. Durch die Erhöhung des Bundeszuschusses um 175 Mio. Euro gelingt es der Bundesregierung, dieses zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiepolitik deutlich zu stabilisieren.

Geplante Ausgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in 2015

Alle Angaben in 1.000 Euro

Quelle: BMWi

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

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