Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise erhöhten Banken und Kreditinstitute die Anforderungen an Bonität und Besicherung. Im Gegensatz zur Finanzierung von Investitionen fällt der Ansatz eines Besicherungswertes aus. Bestehende Sicherheiten wurden für die bestehende Finanzierung eingesetzt. In dieser Situation können Unternehmen oder die Gesellschafter oft nicht die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe herstellen.
Unternehmen mit Konsolidierungsbedarf
Ihr Unternehmen gerät aufgrund der Turbulenzen auf den Märkten in Schwierigkeiten. Ihre Bonität verschlechtert sich, die verfügbaren Sicherheiten sind bereits ausgeschöpft. Für viele Unternehmen führt dies zunehmend zu einerVerschlechterung der Finanzierungsbedingungen. Es wird immer schwieriger, Kredite zu bekommen, und wer eine Zusage erhält, muss tendenziell mehr bezahlen.
Die Förderprogramme des Bundes und der Länder
Förderprogramme verbessern die Liquiditätsversorgung der Unternehmen, zum Beispiel hat Bayern einen Mittelstandsschirm aufgegespannt. Gefördert werden
- alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf – zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel
Öffentliche Finanzierungsprogramme und Risikoentlastungen
Im KfW-Unternehmerkredit wird für die Hausbanken eine Haftungsfreistellung für Betriebsmittel bis zu 50 % angeboten. Die Förderbanken der Länder bieten für kleine und mittlere Unternehmen weiter vergünstigte Mittel an. Zum Beispiel die LfA Bayern mit Ihrem Universalkredit mit einer Haftungsfreistellung von 60 %. Reicht die Haftungsfreistellung für die Besicherung nicht aus kann zusätzlich eine Bürgschaft über die Bürgschaftsbanken der Länder oder direkt bei den Förderbanken beantragt werden. Durch diese Risikoentlastung wird den Hausbanken die Kreditvergabe erleichtert oder überhaupt erst möglich.
Wurde bereits ein Konzept zur Bewältigung der Krise erarbeitet, kann mit Hilfe eines Akutkreditsdie finanzielle Schieflage beseitigt werden. Damit können die überhöhten kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristiges Fremdkapital zinsgünstig umgeschuldet werden.
Betriebsmittelkredite sind gerade in konjunkturell problematischen Perioden unersetzlich. Deshalb haben die Förderbanken den maximalen Bürgschaftssatz auf 80 % angehoben.
Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektförderung unterstützt Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kontakt: