Förderung zum Themenfeld intelligente Beleuchtung

Ziel und Gegenstand

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Unternehmen auf der Grundlage der Fachprogramme Photonik Forschung Deutschland und IKT 2020 – Forschung für Innovationen bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Beleuchtungssysteme und -anwendungen mit hohem Marktpotenzial.
Gefördert werden Verbundprojekte der solid-state-lighting-Beleuchtung in den folgenden Themenschwerpunkten:
–Erhöhung der Leistungsfähigkeit optischer Systeme,
–Innovationen in elektronischen Systemen: Steueralgorithmen für die Lichtsteuerung als auch Interleuchtenkommunikation und gezielte Verwendung von Sensorsignalen,
–Wahrnehmung und Wirkung von Licht auf Menschen.
Die Fördermaßnahme ist Bestandteil der Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum in Deutschland, daher kommt der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland eine besondere Bedeutung zu.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen

Es muss sich um grundlegende und anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs handeln, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.
Es muss sich i.d.R. um ein Verbundprojekt handeln, das von Unternehmen initiiert und koordiniert wird.
Das Vorhaben ist entlang der Wertschöpfungskette zu strukturieren.
Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
–für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
–für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens 12. April 2013 bei den vom BMBF beauftragten Projektträgern einzureichen.

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