Offene internationale Märkte und freier Handel sind von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Durch eine aktive Außenwirtschaftspolitik sollen deutsche Unternehmen dabei unterstützt werden, den Weltmarkt zu erschließen. International tätige Unternehmen sichern und schaffen zukunftssichere Arbeitsplätze auch in Deutschland. Deshalb setzen wir uns für offene Märkte und fairen Wettbewerb in Europa und weltweit ein. Ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Welthandelsrunde liegt im deutschen Interesse.
Wir werden uns daher gemeinsam mit der EU für die Fortentwicklung der multilateralen Welthandelsregeln einsetzen. Internationale Arbeits- und Sozialstandards, wie die ILO-Kernarbeitsnormen, sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Globalisierung und zunehmende internationale wirtschaftliche Verflechtungen erfordern neben dem Regelwerk der WTO auch eine gezielte Außenwirtschaftspolitik des Bundes. Dabei müssen Außenwirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit besser verzahnt werden. Ziel ist eine weitere Beschleunigung der Zusammenarbeit von Auswärtigem Amt, BMWi und BMZ.
Vor allem der Mittelstand muss verstärkt bei der Erschließung ausländischer Märkte unterstützt werden. Das Außenwirtschaftsinstrumentarium wird stärker auf mittelständische Unternehmen ausgerichtet, zum Beispiel durch spezielle Messeförderung von kleinen und mittleren Unternehmen im europäischen Ausland.
Für deutsche Unternehmen als Anbieter wissensbasierter Produkte stellen Verletzungen des Schutzes geistigen Eigentums eine zunehmende Bedrohung dar. Die Bundesregierung erarbeitet in enger Abstimmung mit der Wirtschaft und mit Partnerländern eine Strategie mit konkreten Maßnahmen zur weltweit verbesserten Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Dem Trend zur Abschottung von Märkten, u. a. auch mit Hilfe des Patentrechts, wollen wir mit internationalen Vereinbarungen begegnen.
Ein bewährtes Instrument der Außenwirtschaftspolitik sind die Hermes-Bürgschaften. Diese Garantien müssen weiter fortgeführt werden, um vor allem die technologieorientierte Exportwirtschaft bei der Erschließung schwieriger Märkte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu unterstützen. Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien werden an der Sicherung des Standortes Deutschland und der Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung im Inland ausgerichtet. Die internationalen Leitlinien bilden die Grundlage für die staatliche Außenwirtschaftsfinanzierung. In der Exportkontrolle werden die Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt und entbürokratisiert, unter Beachtung der eingegangenen internationalen Verpflichtungen.
Quelle: BUNDESREGIERUNGonline
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