Wir unterstützen nachdrücklich die im März 2005 reformierte Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Der Erfolg der Wettbewerbs-Strategie hängt in erster Linie von den Mitgliedstaaten und ihrer Reformbereitschaft ab. Wir sehen aber in der Initiative zur Deregulierung des bestehenden Gemeinschaftsrechts und zur verbesserten Gesetzesfolgenabschätzung im Gemeinschaftsrecht einen zentralen Beitrag der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Wir werden uns mit weiteren eigenen Deregulierungsvorschlägen und Beiträgen zur Gesetzesfolgenabschätzung in die Arbeit an einer besseren EU-Rechtsetzung einbringen.
Die künftige Gestaltung der EU-Chemikalienpolitik ist ein zentraler Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Wettbewerbs-Strategie. Die chemische Industrie spielt eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Wertschöpfung in Deutschland. Der Chemiestandort Deutschland muss deshalb erhalten und gestärkt werden. Der REACH-Verordnungsvorschlag muss mit dem Ziel grundlegend verändert werden, die Chemikaliensicherheit und den Schutz der Gesundheit der Menschen zu verbessern, ohne dabei die Herstellung von Chemikalien zu verteuern oder ihre Anwendung bürokratisch zu behindern.
Wir treten ein für die weitere Vollendung des Binnenmarktes als wichtigem Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung. Ein funktionierender EU-Binnenmarkt auch im Bereich der Dienstleistungen ist für Deutschland von herausragendem volkswirtschaftlichen Interesse. Hieran werden wir uns bei der weiteren Beratung der EU-Dienstleistungsrichtlinie orientieren. Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit bewahren, im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des EG-Vertrages auch weiterhin hohe Standards für die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen (zum Beispiel zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit) durchzusetzen. Das Herkunftslandprinzip in der bisherigen Ausgestaltung führt uns nicht in geeigneter Weise zu diesem Ziel. Deshalb muss die Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet werden. Wir werden ihr auf europäischer Ebene nur zustimmen, wenn sie sozial ausgewogen ist, jedem Bürger den Zugang zu öffentlichen Gütern hoher Qualität zu angemessenen Preisen sichert und Verstöße gegen die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt nicht zulässt.
Steuerdumping in der EU, mit dem Anreize zu Verlagerungsinvestitionen aus Deutschland hinaus gesetzt werden, darf nicht zugelassen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Den Mitgliedstaaten, die gemessen an ihrer Wirtschaftskraft bei den Unternehmenssteuern eine Mindeststeuerquote unterschreiten, sollen die EU-Regionalfördermittel gekürzt werden. Dies lässt – im Gegensatz zu Mindeststeuersätzen – den Beitrittstaaten die Freiheit, ihr Steuerrecht nach nationalen Bedürfnissen zu gestalten, wenn sie bereit sind, auf die volle Höhe der EU-Strukturfondsmittel zu verzichten.
Um den Mitnahmeeffekt von Subventionen zu Lasten von deutschen Arbeitsplätzen und öffentlichen Haushalten zu beschränken, streben wir ferner innerhalb der EU eine Einvernehmensregel zum Abbau von Subventionen bei Betriebsverlagerungen (analog der Einvernehmensregel im Rahmen der deutschen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) an. Dies soll dazu beitragen, die Wirkung enormer Fördergefälle zu mildern und die Absiedlung von Arbeitsplätzen ohne volkwirtschaftlichen Mehrwert innerhalb der EU in Gebiete mit hohen Förderintensitäten zu verringern. Insgesamt muss das Fördergefälle von Ziel-1-Gebieten in EU-Beitrittsländern zu benachbarten Nicht-Ziel-1-Gebieten auf maximal 20 Prozentpunkte begrenzt werden.
Mit den 2004 beigetretenen neuen Mitgliedstaaten sowie mit Rumänien und Bulgarien wurden Übergangsfristen von bis zu 7 Jahren zur Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbart. Nach Ablauf der ersten zweijährigen Übergangsfrist 2006 werden wir von der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 3 Jahre Gebrauch machen und uns anschließend in Absprache mit der EU-Kommission für eine weitere Verlängerung um 2 Jahre einsetzen.
Quelle: BUNDESREGIERUNGonline
Keine Kommentare bisher... Sei der erste, der einen Kommentar hinterlässt!