Die KfW startet zum 01.05.2013 ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.
Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.
Das Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.
Eckpunkte des Programms:
- Für Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
- Die KfW fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung von Anlagen mit einem Batteriespeichersystem, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
- 100 % der Nettoinvestitionkosten werden finanziert
- Kombination aus zinsgünstigem Darlehen der KfW und Tilgungszuschuss vom BMU
- Tilgungszuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems
- Antragstellung über Hausbank
Quellen: KfW, BMU