Schlagwort-Archiv: Beteiligung

INVEST 2.0 – Programmverbesserungen für Investoren und Start-ups


Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat heute den Startschuss für die Erweiterung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ gegeben. Künftig können Investoren unter anderem bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Zuschüssen für neue Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten sowie die Steuer auf Veräußerungsgewinne erstattet bekommen.

Bundesminister Gabriel: „Der Ausbau von INVEST ist ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg, den Wagniskapitalstandort Deutschland attraktiver zu machen und die Wachstumsfinanzierung von Start-ups zu verbessern. INVEST entfaltet seit Programmstart eine starke Mobilisierungswirkung. Über 2.700 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen haben wir mit dem Programm bereits unterstützt und dadurch über 200 Millionen Euro an Wagniskapital in Deutschland zusätzlich mobilisiert. Mit dem Ausbau des Programms wollen wir dem deutschen Business Angel Markt einen weiteren Schub verleihen. Denn Business Angel sind für viele Start-ups in Deutschland unverzichtbare Partner, die nicht nur Geld geben, sondern mit Rat und Tat zur Seite stehen.“

Mit INVEST bezuschusst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Investitionen von Business Angels in junge innovative Unternehmen mit 20 %. Ab dem 1. Januar 2017 wird das Programm mit einem Exitzuschuss um eine weitere Förderkomponente ergänzt. Der Exitzuschuss in Höhe von 25 % der Veräußerungsgewinne, die aus INVEST-Beteiligungen entstehen, stellt eine pauschale Erstattung der vom Investor auf die Veräußerungsgewinne zu zahlenden Steuern dar. Zusätzlich wird die Obergrenze für förderfähige Investitionssummen pro Investor verdoppelt. Damit können Investoren zukünftig bis zu 100.000 Euro pro Jahr an Erwerbszuschüssen für ihre Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen erhalten. Auch weitere Optimierungsvorschläge aus der kürzlich durchgeführten Evaluation des Programms wurden umgesetzt. So können private Investoren, die ihre Beteiligung über eine Beteiligungsgesellschaft eingehen wollen, dies in Zukunft auch über eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) tun (bisher nur GmbHs). Zusätzlich fällt die Bedingung eines Mehrheitsgesellschafters weg und die Anzahl der zulässigen Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft wird von vier auf sechs erhöht.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie sind auch Wandeldarlehen förderfähig. Neu ist insbesondere auch die Möglichkeit, Zuschüsse auf Anschlussfinanzierungen von INVEST-geförderten Erstfinanzierungen zu erhalten.

Auch für junge innovative Unternehmen werden die Förderkriterien ausgeweitet: Bislang wurde zur Beurteilung der Innovativität ausschließlich die Branchenklassifikation (bzw. Patente oder eine öffentliche Innovationsförderung) herangezogen. Künftig können sich innovative Unternehmen, die diese Kriterien nicht erfüllen, ihre Innovativität anhand eines externen unabhängigen Kurzgutachtens bescheinigen lassen.

Förderanträge können ab dem 1. Januar 2017 gestellt werden.

Quelle: BMWi

Verlustverrechnung jetzt bei Anteilseignerwechsel möglich


Die Bundesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett heute den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: „Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie dringend für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland und hat eine große Bedeutung für unseren Wirtschafts- und Investitionsstandort.“

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt.

Quelle: BMWi

Obergrenze für INVEST wird auf T€ 500 verdoppelt


Durch „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt eindrucksvoll, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries dazu: „INVEST bringt innovative Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Programm hat dabei einen beachtlichen Hebel: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird. Das sind große Erfolge für diese noch junge Initiative.“

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Staatssekretär Machnig: „Bereits im Herbst diesen Jahres werden wir INVEST weiter ausbauen. Wir werden insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppeln und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführen.“

Unterstützung zu INVEST finden Sie hier.

Quelle: BMWi

Neuer Ko-Investitionsfonds schließt Lücke bei Wachstumsfinanzierungen


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für einen neuen Wagniskapitalfonds. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

EIF-Vorstandsvorsitzender Gilibert zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität: „Die 500-Millionen-Euro-Wachstumsfazilität wird schnell wachsende Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte in Deutschland und Europa entscheidend unterstützen. Seit 2004 haben wir zusammen mit dem ERP-Sondervermögen in mehr als 50 deutsche und europäische Wagniskapitalfonds investiert. Durch diese Fondsinvestments wurden 5,2 Mrd. Euro für junge und wachsende innovative Unternehmen mobilisiert.“.

Zur ERP/EIF-Wachstumsfazilität:

Gerade Finanzierungen für innovative Unternehmen, die erfolgreich sind und auf den nationalen und internationalen Märkten expandieren wollen, sind in Deutschland derzeit häufig noch Mangelware. Mit der Wachstumsfazilität können jetzt auch Unternehmen adressiert werden, die sich in der kapitalintensiven Wachstumsphase befinden. ERP-Sondervermögen und EIF führen damit ihre sehr erfolgreiche Zusammenarbeit fort und starten ein innovatives Instrument, das der deutschen Wachstumsfinanzierung starke Impulse geben kann. Die Fazilität, die ein Volumen von 500 Mio. Euro hat, wird erfolgreichen Wagniskapitalfonds und Fondsmanagern Mittel zur Verfügung stellen, um von ihnen gemanagte Ko-Investitionsfonds zu refinanzieren. Aus diesen erhalten einzelne innovative deutsche Wachstumsunternehmen dann bis zu 20 Mio. Euro. Privatwirtschaftliche Investitionen können so mindestens auf eine Milliarde Euro gedoppelt werden. Der Hebeleffekt ist erheblich.

So funktioniert die ERP/EIF-Wachstumsfazilität:  

ERP EIF-Wachstumsfazilität

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitergehende Informationen:
Das ERP-SV stellt hierzu 330 Mio. Euro zur Verfügung, der EIF beteiligt sich mit 170 Mio. Euro. Ziel des neuen Instruments ist es insbesondere, Finanzierungsrunden für Wachstumsunternehmen zu ermöglichen, welche aktuell in Deutschland wegen fehlender finanzieller Mittel notwendige Wachstumsschritte unterlassen würden.

Diese Angebotslücke kann dazu führen, dass Unternehmen ihr Wachstum einschränken und Unternehmen mit besonders guten Erfolgs- und Wachstumsperspektiven in andere Märkte abwandern müssen oder dorthin verkauft werden. Die Fazilität eröffnet schnell wachsenden Unternehmen in effizienter Weise einen Zugang zu dringend benötigtem Wachstumskapital.

Das einzelne Unternehmensinvestment des Ko-Investitionsfonds wird typischerweise eine Größenordnung von bis zu 20 Mio. Euro haben. Das Investment erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen wie das Investment privatwirtschaftlicher Mitinvestoren (pari passu). Hiermit verbunden ist ein erheblicher Hebeleffekt des Instruments. Sowohl das Gesamtvolumen der Maßnahme als auch der Adressatenkreis „Wachstumsunternehmen“, die Höhe des Einzelinvestments und die durch die Ko-Investitionsfondsstruktur besser verfügbaren Mittel unterstreichen den
innovativen Charakter des Instruments.

Quelle: KfW

comparion verdoppelt privates Kapital


Bundeswirtschaftsministerium, Europäischer Investitionsfonds und KfW geben den Startschuss für ein großvolumiges Instrument der Finanzierung von Wagniskapital. Der Fonds ‚coparion‘ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Bundesminister Gabriel: „Unsere Start-ups erhalten international viel Aufmerksamkeit, doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu unserer Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Wir müssen deshalb die Rahmenbedingungen verbessern und unseren Standort für Wagniskapital attraktiver machen. Das brauchen Unternehmen, um ihre innovativen Technologien auf den Markt zu bringen. Wir gehen deshalb mit unseren Partnern EIF und KfW neue Wege, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.“

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster zum Ko-Investitionsfonds coparion: „coparion unterstützt innovative Start-ups und junge Technologieunternehmen mit Venture Capital – marktnah, schnell und flexibel. In Zusammenarbeit mit allen Marktakteuren ‚verdoppelt‘ der Ko-Investitionsfonds privates Kapital. Das gibt einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Wagniskapitalmarktes und für die Stärkung des Gründungs- und Innovationsstandorts Deutschland.“

So funktioniert coparion:coparion

Zu ‚coparion‘:

Nachdem die KfW 2015 zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‚coparion‘ jetzt den nächsten Schritt.

Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat.

‚coparion‚ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‚coparion‘ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Quelle: KfW

High-Tech Gründerfonds verbessert Finanzierungskonditionen


Seit 2005 finanziert der High-Tech Gründerfonds (HTGF) junge Technologie Start-Ups, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen – von Cleantech und Robotik bis Wirkstoffentwicklung, von Chemie bis Software. Der als Public-Private-Partnership aufgelegte Fonds hat bereits mehr als 420 Unternehmen finanziert. Sofern sich private Investoren in mindestens gleicher Höhe wie der HTGF an den Start-Ups beteiligen, sind die Beteiligungskonditionen frei und flexibel verhandelbar. Ist der HTGF allerdings größter Investor, beteiligt er sich zu attraktiven Standardbedingungen. Heute gab der HTGF eine Anpassung dieser Finanzierungskonditionen für Neuinvestments bekannt:

  • Der maximale Investitionsbetrag in der Seedfinanzierung wird von 500 auf 600 TEUR erhöht. Weiterhin erwirbt der Fonds nur 15 Prozent der Gesellschaftsanteile ohne vorherige Bewertung. Zusätzlich stehen pro Unternehmen bis zu 1,5 Millionen EUR für Anschlussrunden zur Verfügung.
  • Der Zinssatz des Nachrangdarlehens in der Seedphase wird von 10 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Die Zinsen werden nach wie vor für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität des Start-Ups zu schonen.
  • Der erforderliche Eigenanteil der Gründer wird in den alten und neuen Bundesländern auf einheitlich 10 Prozent des HTGF Erstinvestments angeglichen. Die Hälfte davon können Investoren (Business Angels, private und öffentliche Investoren) übernehmen.

Der HTGF hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Markt für High-Tech Gründungen deutliche Impulse zu geben. Mit den geänderten Konditionen möchte er, auch wenn er höhere Risiken eingeht, ein Signal in die Venture Capital Branche setzen. Denn gerade bei Branchen wie z.B. den Life Sciences oder dem Maschinenbau ist der Kapitalbedarf von Beginn an hoch. „Eine Anpassung der Finanzierungskonditionen ist aus unserer Sicht notwendig, um weiterhin marktgerechte, attraktive Konditionen anzubieten. Ziel der Aufstockung der Seedfinanzierung ist es, die Liquidität der Unternehmen in den ersten 12 – 18 Monate sicher zu stellen“, so Dr. Michael Brandkamp und Dr. Alex v. Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds.

Quelle: HTGF

Bundesregierung will die Obergrenze für den Investitionszuschuss Wagniskapital auf 500 T€ verdoppeln


Die Bundesregierung will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen.

Das Programm INVEST ermöglicht, dass sogenannte Business Angels 20 Prozent ihrer Investitionen erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Die Bundesregierung will die Obergrenze des investierten Kapitals für einen Investor von maximal 250.000 Euro auf 500.000 Euro pro Jahr verdoppeln. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten.

Innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung ausnehmen

Viele Business Angels, Gründer und Investoren halten ihre Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft, für die vom Gesetzgeber auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen vorgesehen ist, solange nicht an den Anteilseigner ausgeschüttet wird. Diese Möglichkeit wird von vielen Business Angels und Gründern als sehr wichtig angesehen. Während die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus sog. Streubesitzbeteiligungen unter 10% inzwischen weggefallen ist, gibt es den Wunsch aus dem Kreis der Bundesländer, die nach wie vor bestehende Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen ebenfalls zu streichen. Im unlängst veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes hat das BMF einen Vorschlag zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und für eine Steuerermäßigung unterbreitet. Der Koalitionsvertrag besagt diesbezüglich, dass die Bundesregierung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen soll. Dabei werden wir in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.

Quellen: BMF, BVK

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