
Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)
Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:
Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.
Mittelstand
Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.
Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.
Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.
Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.
Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung
Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.
Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.
Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.
Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken
Regionale Strukturpolitik
Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.
Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.
Unternehmensnachfolge
Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.
Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013
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