Schlagwort-Archiv: Betriebsmittel

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

Neues KfW-Programm für die Einführung neuer Produkte


Innovation, Erweitern und Festigen

KfW-Unternehmerkredit Plus (044, 046): Produkteinführung zur Stärkung innovativer Unternehmen

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das neue Produkt zur Stärkung innovativer Unternehmen startet zum 01.12.2014.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

  • Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 % per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
  • Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens getätigt.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
  • Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
  • An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
  • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Die Bestätigung über das Erfüllen von mindestens einem der vorgenannten Kriterien erfolgt im Rahmen des beigefügten Formulars Anlage zur Prüfung „Innovative Unternehmen KfW-Unternehmerkredit Plus“.

Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.

Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden.

Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren erweitert die Produktpalette und eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Die durchleitenden Kreditinstitute werden durch eine obligatorische Haftungsfreistellung entsprechend der Regelungen im KfW-Unternehmerkredit in Höhe von 50 % von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird das Produkt von einer Garantie im Rahmen des „Risk Sharing Instrument (RSI)“ der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.

Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 EUR. Maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Mio. EUR möglich.

Im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine einmalige Darlehenszusage möglich. Auf Grund der Vorgaben aus dem Garantievertrag endet die Produktlaufzeit spätestens am 31.12.2015. Über eine mögliche Produktfortführung wird rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2015 informiert.

Voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November wird die KfW weitere Details zur Produkt- und Zinssatzgestaltung mitteilen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: KfW

Jetzt vergibt die KfW wieder Förderkredite ab 1 %


Ab dem 17.04.2014 senkt die KfW die Zinskonditionen in den gewerblichen Förderprogrammen weiter. Dadurch sind in vielen Programmen wieder Zinskonditionen ab 1 % möglich. Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Die Zinssenkungen gelten für folgende Förderprogramme:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

Nach Zinssenkung wieder KfW-Förderkredite ab 1 % Zinsen


Zinssenkung in vielen KfW-Förderprodukten. Insbesondere die zinsverbilligten ERP-Kredite beginnen jetzt wieder bei Zinskonditionen ab 1 %. Ab dem 31.10.2013 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

Zinswende: KfW erhöht Konditionen in gewerblichen Programmen


Zinserhöhung in einigen KfW-/ERP-Förderprogrammen der KfW Bankengruppe.

Bereits am 30.11.2012 berichtete Fördermittel aktuell über die erste Anpassung der Konditionen für gewerbliche Programme. Die Hintergründe dieser Anpassung dürften in höheren Refinanzierungskosten und möglicherweise auch in der Abschöpfung der KfW-Gewinne durch die Bundesregierung liegen.

Ab dem 07.02.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden Programmen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (67)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (68)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (37, 47)
  • ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)

Mezzanines Kapital

  • KfW-Unternehmerkredit KMU-Fenster – Fremdkapitaltranche (48)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)

Trotz der aktuellen Zinserhöhung können sich immer noch viele Unternehmen mit Signalzinsen ab 1 % p.a. finanzieren. Unterstützung bei allen Fragen erhalten Sie beim Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung.

Quelle: KfW

ifo-institut: Kredithürde sinkt erneut


Die Kredithürde für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands ist im Januar erneut um 0,8 Prozentpunkte gefallen. Weiterhin berichten nur 20,3% der befragten Unternehmen von Problemen bei der Kreditvergabe von Banken. Auch zu Jahresbeginn sieht sich die deutsche Wirtschaft sehr günstigen Finanzierungsbedingungen gegenüber.
Im Verarbeitenden Gewerbe sank die Kredithürde mit 0,4 Prozentpunkten moderat. Auch bei den großen und mittleren Firmen sank der Prozentsatz kreditrestringierter Firmen etwas. Jeweils 17,2% und 17,9% gaben an Probleme bei der Kreditvergabe zu haben. Nur bei den kleineren Firmen stieg der Anteil von 20,1% auf 21,3%.
Im Bauhauptgewerbe sank die Kredithürde deutlich um 1,5 Prozentpunkte und liegt nun bei 26,6%.
Erstmals seit Juni 2012 fiel der Index im Handel wieder unter die 20%-Marke. 19,5% der befragten Handelsfirmen berichteten von einem restriktiven Zugang zu Bankkrediten.
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Quelle: ifo Konjunkturtest

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