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Ihr Unternehmen wächst, Sie investieren


Für Ihr Unternehmen eröffnen sich Wachstumschancen. Sie möchten Ihre Kapazitäten erweitern oder neue Märkte erschließen. Die Innenfinanzierung alleine kann nur einen Beitrag dazu leisten.

Kleine und mittlere Unternehmen stoßen wegen einer zu geringen Eigenkapitalbasis bei der Aufnahme von Krediten oft an ihre Grenzen. Die öffentlichen Förderbanken bieten passende Finanzierungslösungen: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder eine Erweiterung des Stammkapitals. Zusätzlich helfen Risikoübernahmen.

Ein Beispiel

Erweiterung eines mittelständischen Produktionsbetriebes. Neubau einer Halle und eines Bürogebäudes sowie Maschinenausstattung. Investitionsvolumen ca. 4 Mio. €.

Finanzierung:

Über das kfw-Programm Kapital für Arbeit und Investitionen (KfAI) werden 50 Prozent als Nachrangtranche und 50 Prozent über Fremdkapital finanziert.

Die Wirkung von Nachrangdarlehen:

  • Die Kündigungsrechte der Bank sind stark eingeschränkt
  • Das Nachrangdarlehen steht langfristig zur Verfügung
  • Das Nachrangdarlehen kann in der Bilanzanalyse als eigenkapitalähnliche Mittel  angerechnet werden und dadurch die Bonität des Unternehmens verbessern
  • Schont die Liquidität, weil die Tilgung erst im 8. Jahr der Kreditlaufzeit einsetzt

Das Spektrum öffentlicher Finanzierungsprogramme

Beteiligungskapital für die Wachstumsfinanzierung bieten öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Mögliche Beteiligungsformen:

  • stille Beteiligung
  • offene Beteiligung
  • Kombination aus offener/stiller Beteiligung
  • Genussrechte

Unbesicherte Nachrangdarlehen ermöglichen eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit, um die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis zu stärken.

Förderbanken reichen mittelständischen Unternehmen Investitionskredite zu zinsvergünstigten Konditionen aus.

Fehlen für die Finanzierung die nötigen Sicherheiten, übernehmen Förderbanken Haftungsfreistellungen bis zu 90 Prozent.

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

Verlorene Zuschüsse

Sie können die Hilfe von Unternehmensberaterinnen und -beratern in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Der Höchstzuschuss beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro. Jedes Unternehmen hat ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro.

Regionalförderung (auch GA-Förderung genannt) für  Investitionen im strukturschwachen oder im ländlichen Raum. GA steht für: „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a Grundgesetz). Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe.



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