Schlagwort-Archiv: Bürgschaften

LFA UND EIF WOLLEN ÜBER EINE HALBE MILLIARDE EURO AN INVESTITIONEN MOBILISIEREN


Die LfA Förderbank Bayern und der Europäische Investitionsfonds (EIF) bauen ihre Zusammenarbeit für mehr Wachstum in Bayerns Wirtschaft auf zwei Gebieten aus:

  1. Zur Aktivierung von mehr Wagniskapital für Start-Ups gibt die LfA nun insgesamt 75 Mio. Euro in einen Dachfonds des EIF. Der Dachfonds soll mit Hilfe von EU-Mitteln und privaten Fonds 375 Mio. Euro an Investitionen in bayerische High-Tech-Gründungen anstoßen.
  2. Zur Öffnung des Fremdkapitalzugangs für Mittelständler baut die LfA weiter eine Ausfallgarantie des EIF in ihre Förderkredite ein; damit sollen 1.200 Betriebe neue Kredite in Höhe von 150 Mio. Euro für mehr Investitionen, Betriebsmittel und Ausbildungsmaßnahmen erhalten.
  3. In Summe beider Initiativen wollen LfA und EIF 525 Mio. Euro an Investitionen mobilisieren.

„Mit dieser Doppelstrategie begegnen wir dem Mangel an Wagniskapital für junge High-Tech-Firmen genauso wie den Problemen kleinerer Mittelständler beim Kreditzugang. Im Bereich Wagniskapital für Start-Ups haben wir dem Dachfonds des EIF schon bisher Mittel zur Verfügung gestellt und dadurch Eigenkapital-Investitionen in fünffacher Höhe der eingesetzten Gelder aktiviert – damit fließen unsere Mittel mit einem Hebel von fünf nach Bayern zurück“, erklärt LfA-Vorstandschef Dr. Otto Beierl bei der Vertragsunterzeichnung in Anwesenheit von Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Werner Hoyer, dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank.

Neben dem Zugriff auf mehr Eigenkapital ist auch der offene Fremdkapitalzugang ein wichtiger Finanzierungsbaustein für den Mittelstand, so EIF Generalsekretärin Maria Leander: „Unsere Kreditausfallgarantie im Rahmen des COSME-Programms sorgt bei Mittelständlern ohne große Sicherheitenpolster für einen offenen Zugang zu frischem Geld. Ich freue mich deshalb sehr, die erste COSME-Vereinbarung in Deutschland sowie die Aufstockung der gemeinsame Eigenkapitalhilfe zu unterzeichnen. Die LfA ist ein langfristiger Partner des EIF und ich bin sicher, dass wir mit beiden neuen Vereinbarungen kleine und mittlere Unternehmen unterstützen und Wachstum sowie Innovation in Bayern fördern.“

Über die Garantie des EIF im COSME-Programm:

Das COSME-Programm läuft von 2014 bis 2020 und verfügt über einen Gesamthaushalt von rd. 2,3 Mrd. Euro. Die Finanzinstrumente von COSME – Garantiefazilität und Risikokapitalfazilität – erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Darlehen und Beteiligungskapital. Mit den Garantien können bspw. Darlehen in Fällen besichert werden, in denen der Unternehmer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt oder die Bank kein Darlehen vergibt. Auch die LfA Förderbank Bayern nutzt das COSME-Programm. Die Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“ in Universalkredit und Ausbilderkredit werden ermöglicht durch die Kreditgarantiefazilität des COSME-Programms der Europäischen Union.

Info EIF: http://www.eif.org, http://www.access2finance.eu

Quelle: LfA

EU und EIB-Gruppe erleichtern Zugang zu Innovationsfinanzierungen


Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB)-Gruppe bringen neue Finanzinstrumente und Beratungsdienste an den Start. Diese sollen innovativen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern. Unter der Bezeichnung „InnovFin – EU-Mittel für mehr Innovation“ sollen die neuen Produkte in den nächsten sieben Jahren Investitionen von über 24 Milliarden Euro in Forschung und Innovation (FuI) ermöglichen. Damit soll ein Investitionseffekt von bis zu 48 Milliarden Euro möglich sein.

„InnovFin – EU-Mittel für mehr Innovation“ wird verschiedene Produkte umfassen – von Garantien für Finanzintermediäre über Direktdarlehen an Unternehmen bis hin zu Beratungsleistungen. Die Förderung richtet sich an FuI-Projekte, die an Horizont 2020 teilnehmen. In Betracht kommen sehr kleine Vorhaben genauso wie Großprojekte.

InnovFin Large Projects (Großprojekte) erleichtert den Zugang zu Risikokapital vornehmlich für größere Unternehmen, Universitäten und öffentliche Forschungseinrichtungen, FuI-Infrastruktureinrichtungen. In die Förderung eingeschlossen sind auch Projektträger, die „First-of-a-kind“-Projekte und Demonstrationsprojekte in industriellem Maßstab durchführen. Die Europäische Investitionsbank vergibt Darlehen zwi-schen 25 Millionen Euro und 300 Millionen Euro direkt an die Empfänger.

InnovFin MidCap Growth Finance (Wachstum für Midcap-Unternehmen) bietet vorrangige und nachrangige FuI-Darlehen oder Garantien. Dieses Produkt soll in erster Linie größeren innovativen Midcap-Unternehmen (bis 3 000 Mitarbeiter), aber auch KMU den Zugang zu Finanzierungen erleichtern. Die Europäische Investitionsbank vergibt Darlehen zwischen 7,5 Millionen Euro und 25 Millionen Euro direkt an die förderfähigen Empfänger.

InnovFin MidCap Guarantee (Garantien für Midcap-Unternehmen) bietet Garantien oder Eventualkredite zwischen 7,5 Millionen Euro und 25 Millionen Euro, um vor allem größeren innovativen Midcap-Unternehmen (bis 3 000 Mitarbeiter) den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Die Partnerinstitute erhalten eine Garantie, dass ein Teil ihrer potenziellen Verluste von der EIB besichert wird.

InnovFin SME Guarantee bietet Garantien oder Rückgarantien für Fremdkapitalfinanzierungen zwischen 25 000 Euro und 7,5 Millionen Euro, um innovativen KMU und kleinen Midcaps (bis 499 Mitarbeiter) den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern. Für die Umsetzung ist der Europäische Investitionsfonds zuständig, der das Produkt über Banken und Finanzinstitute weiterleitet. Die Partnerinstitute erhalten eine Garantie, dass ein Teil ihrer potenziellen Verluste aus den Fremdkapitalfinanzierungen vom EIF besichert wird.

Quelle: EIB

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

Immer mehr Existenzgründer sichern Finanzierung über Bürgschaften ab


Im ersten Halbjahr 2011 haben die Bürgschaftsbanken ihre Position als verlässliche Finanzierungspartner der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), der Freien Berufe sowie der Kreditwirtschaft in Deutschland bestätigt. Nach den außergewöhnlichen Jahren 2009 und 2010 kehren die Bürgschaftsbanken wieder zum Förderniveau der Jahre vor der Krise zurück.

Mit über 252 Mio. EUR (+ 8,4 Prozent) haben Gründungsvorhaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugelegt. Bei den Wirtschaftszweigen konnten Freie Berufe, Verkehrsgewerbe und Gartenbau gegen den Trend erhebliche Zuwächse verzeichnen. Dr. Stefan Papirow, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken, betont: „Wir unterstützen die steigende Zahl von Investitionen mit unseren Bürgschaften nachhaltig. Besonders bei Existenzgründungen und Übernahmen halten wir Bürgschaften und Garantien zum Ersatz fehlender Sicherheiten bei Bank- und Beteiligungsfinanzierungen bereit.“

Besonders bemerkenswert: Das Geschäft ist nicht mehr so kleinteilig wie in den letzten beiden Jahren. Es werden verstärkt wieder größere Kredit-und Beteiligungsvolumen nachgefragt. Rund 3.700 kleine und mittlere Unternehmen (-11,1 Prozent) erhielten Bürgschaften und Garantien über 605 Mio. EUR (-2,3 Prozent). Damit ermöglichten die Bürgschaftsbanken dem deutschen Mittelstand im ersten Halbjahr 2011 ein Kreditvolumen von 872 Mio. EUR (- 2,3 Prozent).

Die 18 Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften in den einzelnen Bundesländern sind im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) zusammengeschlossen. Bürgschaftsbanken unterstützen gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe bei der Kredit- oder Beteiligungsfinanzierung. Sie ersetzen fehlende bankübliche Sicherheiten bei tragfähigen Finanzierungsvorhaben von KMU. Die von ihnen als Wirtschaftsförderer seit über 60 Jahren übernommenen Bürgschaften und Garantien sind vollwertige Sicherheiten für alle Hausbanken. 2010 sicherten die deutschen Bürgschaftsbanken rd. 8.000 Finanzierungsvorhaben ab. Das übernommene Bürgschafts- und Garantievolumen lag bei 1,3 Mrd. EUR. Damit wurden Kredite und Beteiligungen von über 1,8 Mrd. EUR abgesichert. Rund 38 Prozent der Vorhaben entfallen auf Gründer.

Quelle: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB)

Ihr Unternehmen wächst: Schöpfen Sie alle Fördermöglichkeiten aus!


Für Ihr Unternehmen eröffnen sich Wachstumschancen. Sie möchten Ihre Kapazitäten erweitern oder neue Märkte erschließen. Die Innenfinanzierung alleine kann nur einen Beitrag dazu leisten.

Kleine und mittlere Unternehmen stoßen wegen einer zu geringen Eigenkapitalbasis bei der Aufnahme von Krediten oft an ihre Grenzen. Die öffentlichen Förderbanken bieten passende Finanzierungslösungen: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder eine Erweiterung des Eigenkapitals. Zusätzlich helfen Risikoübernahmen.

Warum sind Förderkredite günstiger als Hausbankdarlehen?

  • Förderkredite werden aus Haushaltsmitteln zinsverbilligt
  • Förderkredite werden zinsgünstig refinanziert

Das Spektrum öffentlicher Fördermittel im Überblick:

Beteiligungskapital für die Wachstumsfinanzierung bieten öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Mögliche Beteiligungsformen:

  • stille Beteiligung
  • offene Beteiligung
  • Kombination aus offener/stiller Beteiligung
  • Genussrechte

Darüber hinaus ermöglichen unbesicherte Nachrangdarlehen eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit, um die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis zu stärken.

Förderbanken reichen mittelständischen Unternehmen Investitionskredite zu zinsvergünstigten Konditionen aus.

Fehlen für die Finanzierung die nötigen Sicherheiten, übernehmen Förderbanken Haftungsfreistellungen bis zu 80 Prozent.

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

Ein Praxisbeispiel

Sie erweitern Ihr Unternehmen (KMU) um einen weiteren Standort. Der Gesamtkapitalbedarf beläuft sich hierbei auf 3 Mio. EUR. Für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf fallen 0,5 Mio. € an.

Kapitalbedarf
Grundstück 0,50 Mio. €
Bauliche Investitionen 2,00 Mio. €
Allgemeiner Betriebsmittelbedarf 0,50 Mio. €
Gesamtkapitalbedarf 3,00 Mio. €

Die Lösung: Je nach Situation des Unternehmens sollten unterschiedliche Optionen bevorzugt werden.

Option 1: KfW Variante Option 2: LfA Variante
Unternehmerkredite im KMU Fenster LfA Investiv- und Universalkredite
Nachrangtranche max. 1,0 Mio. € Investivkredit* 1,0 Mio. €
Fremdkapitaltranche 1,0 Mio. € Investivkredit 100* 1,5 Mio. €
Unternehmerkredit Universalkredit* 0,5 Mio. €
mit Haftungsfreistellung 0,5 Mio. €
Unternehmerkredit
ohne Haftungsfreistellung 0,5 Mio. €
Gesamtfinanzierung 100 % 3,0 Mio. € 3,0 Mio. €

Mit dem neuen Unternehmerkredit ist (seit 1. April 2011) eine Nachrangtranche iHv. 50% maximal 1 Mio. € sowie eine Haftungsfreistellung iHv. 50 % auf die Betriebsmittel möglich.  Ganz grundsätzlich stärkt die Nachrangtranche im Unternehmerkredit die Eigenkapitalsituation.

Ist auch die Eigenkapitalsituation nach der Investition gut und sind mittelfristig keine weiteren Finanzierungsanlässe zu erwarten, dürfte die LfA Variante mit dem zinsverbilligten Investivkredit die günstigere Variante sein.

Natürlich ist eine abschließende Beurteilung eines Investitionsvorhabens nur mit umfassender Kenntnis der Unternehmenssituation (und des Ratings) möglich.

Verlorene Zuschüsse

Regionalförderung (auch GA-Förderung genannt) für  Investitionen im strukturschwachen oder im ländlichen Raum. GA steht für: „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gemeinschaftsaufgaben sind staatliche Aufgaben. Der Bund beteiligt sich an der Rahmenplanung und an der Finanzierung, wenn dies zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Artikel 91a Grundgesetz). Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk und sonstiges Dienstleistungsgewerbe.

Beratungsförderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Der Höchstzuschuss beträgt 50 Prozent max. 1.500 Euro. Jedes Unternehmen hat ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro.

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Durch Bürgschaften erhalten KMU überhaupt erst einen Kredit


Die Verwerfungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten haben dazu geführt, dass zahlreiche Kreditinstitute ihre Kreditvergabepolitik noch restriktiver gestalten. Die Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen trifft kleine und junge Unternehmen in besonders starkem Maße überhaupt einen Kredit zu erhalten. In dieser Situation hat der Staat die Vergabe von Bürgschaften durch die deutschen Bürgschaftsbanken erleichtert.

Die Deutschen Bürgschaftsbanken ermöglichen durch die Vergabe von Bürgschaften und Beteiligungsgarantien Investitionen und Umsätze, die ohne diese Sicherungsinstrumente nicht zustande kämen. Diese wiederum haben unmittelbare und mittelbare positive Auswirkungen auf Beschäftigung oder Steuereinnahmen.

2009 sicherten die deutschen Bürgschaftsbanken rd. 8.000 Finanzierungsvorhaben ab. Das übernommene Bürgschafts- und Garantievolumen lag bei rund 1,3 Mrd. Euro. Damit wurden Kredite und Beteiligungen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro ermöglicht. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen.

Die Wirkungen der staatlichen Bürgschaften untersuchte jetzt das Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V.

Der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Deutschen Bürgschaftsbanken

Durch die Arbeit der Bürgschaftsbanken, …

… erhöht sich das Bruttoinlandsprodukt um jährlich durchschnittlich 3,4 Mrd. Euro.

… wächst die Anzahl der Beschäftigten jährlich durchschnittlich um 29.500.

… reduziert sich die Anzahl der Erwerbslosen jährlich durchschnittlich um 23.200.

… sind Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmenssektors langfristig um jahresdurchschnittlich 100 Mio. Euro niedriger (bspw. aufgrund positiver Arbeitsmarktentwicklungen).

… fallen die Gütersteuern jährlich um 500 Mio. Euro und die Einkommens- und Vermögenssteuern durchschnittlich um 500 Mio. Euro höher aus.

… steigt der Finanzierungssaldo des Staates, also die Differenz von gesamtstaatlichen Einnahmen und Ausgaben, jährlich um durchschnittlich rund 1 Mrd. Euro.

… übersteigt der Finanzierungssaldo des Staates seine Inanspruchnahme aus der Rückbürgschaft sogar um das rund 7-fache.

Insgesamt zeigt die Studie damit die erheblichen positiven gesamtwirtschaftlichen Wirkungen durch die Gewährung von Bürgschaften und Garantien.

Unter Förderberatung erhalten Sie Unterstützung für Ihren Bürgschaftsantrag.

Quellen: Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V; Institut für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier e.V

Koalitionsvertag: Die wesentlichen Neuerungen für Wirtschaft und Technologie


Die Bedeutung der Themen Wirtschaft und Technologie zeigt sich schon an der Gliederung des Koalitionsvertrages. Stehen diese Themen doch am Anfang des Vertrages. Die Logik ist klar, verbesserte Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und Technologie machen uns fit für den internationalen Wettbewerb und führen uns auf den Wachstumspfad zurück.

Interessant ist die Beurteilung der Lage: Die Koalition sieht die deutsche Wirtschaft seit 10 Jahren durch eine ausgesprochene Wachstumsschwäche gekennzeichnet, die einhergeht mit dem Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Interessant ist auch die Argumentation in Richtung Unternehmensbesteuerung:

Die Senkung der Steuersätze der letzten Jahre hat zwar die Erträge mancher Unternehmen und deren Investitionsfähigkeit gesteigert. Die höhere Ertragskraft hat allerdings noch nicht zu ausreichenden Inlandsinvestitionen geführt.

Die wesentlichen Ergebnisse des Koalitionsvertrages:

  1. In einem ersten Schritt sollen die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen deutlich besser gestaltet werden.
  2. Die Mittelstandsfinanzierung wird verbessert:
    • mittelstandsfreundliche Umsetzung von Basel II
    • verstärkter Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente
    • Ausbau des Angebotes von Beteiligungskapital und mezzaninen Kapital für den breiten Mittelstand
    • Ausweitung der Risikoentlastung für durchleitende Banken
    • höheren Risiken bei kleiner Unternehmen soll Rechnung getragen werden
  3. Eine Existenzgründungsoffensive soll mehr Mut zur Selbständigkeit machen. (Aufbau von One-Stop-Anlaufstellen, Befreiung von Statistikpflichten sowie Anhebung der Buchführungsgrenzen auf 500T€)
  4. Mobilisierung von Wagniskapital für Innovationen
    • Steuerlich attraktivere Rahmenbedingungen (steuerliche Verlustverrechungsbeschränkungen sowie Wesentlichkeitsgrenze)
    • Verbesserung der Kapitalausstattung, inbesondere für KMU
    • KfW wird verstärkt preseed- und seed-Finanzierungen anbieten
    • neue Instrumente zur Schließung von strategischen Lücken in der Forschungsförderung
  5. Clusterbildung und hochinnovative Leuchtturmprojete
    • Verstärkte Vernetzung anwendungsbezogener Forschung mit innovativer Entwicklung
    • Stärkung der Spitzen- und Queschnittstechnologien
    • Innovative Leutturmprojekte (Transrapid, Brennstoffzellen, Gesundheitskarte, Nullemission Kraftwerke)
    • Ausbau breitbandiger Telekommunikationsnetzwerke
  6. Günstigere Bedingungen für Handwerk und Mittelstand. Es sollen private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen absetzbar sein.
  7. Die Dikriminierung von Public Private Partnerships soll beseitigt werden (z.B. im Krankenhausfinanzierungs- und Sozialhilfegesetz, im Investmentgesetz und im Fernstraßenbauprivatisierungsgesetz)
  8. Eine aktive Außenwirtschaftspolitik
  9. Fairer Wettbewerb in Europa

Die Themen sind gut gewählt! Jetzt geht es um die Frage, wie werden diese vagen Zielvorstellungen umgesetzt? Milliardenschwere Sonderprogramme sind bis heute nicht bei den Unternehmen angekommen, für die sie ursprünglich gedacht waren. In keiner Zeile steht zum Beispiel etwas über die Rolle der Hausbanken. So bleibt den Unternehmern oft nur die Rolle des Bittstellers. Warum soll eine Hausbank einen Kredit durchleiten, wenn es ihr um attraktive Margen und eine hohe Risikoprämie geht. Damit bleibt der Koalitionsvertrag in einer zentralen Frage ohne Antwort. Schade!

Mit Ihrer Hilfe möchte ich in den kommenden Wochen und Monaten die Beschüsse aktiv begleiten. Beurteilen Sie doch die Ergebnisse über die „Umfrage„. Ihre Einschätzungen interessieren mich sehr!!

Quelle: Koalitionsvertrag

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