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Obergrenze für INVEST wird auf T€ 500 verdoppelt


Durch „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt eindrucksvoll, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries dazu: „INVEST bringt innovative Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Programm hat dabei einen beachtlichen Hebel: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird. Das sind große Erfolge für diese noch junge Initiative.“

Mit „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Staatssekretär Machnig: „Bereits im Herbst diesen Jahres werden wir INVEST weiter ausbauen. Wir werden insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppeln und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführen.“

Unterstützung zu INVEST finden Sie hier.

Quelle: BMWi

High-Tech Gründerfonds verbessert Finanzierungskonditionen


Seit 2005 finanziert der High-Tech Gründerfonds (HTGF) junge Technologie Start-Ups, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen – von Cleantech und Robotik bis Wirkstoffentwicklung, von Chemie bis Software. Der als Public-Private-Partnership aufgelegte Fonds hat bereits mehr als 420 Unternehmen finanziert. Sofern sich private Investoren in mindestens gleicher Höhe wie der HTGF an den Start-Ups beteiligen, sind die Beteiligungskonditionen frei und flexibel verhandelbar. Ist der HTGF allerdings größter Investor, beteiligt er sich zu attraktiven Standardbedingungen. Heute gab der HTGF eine Anpassung dieser Finanzierungskonditionen für Neuinvestments bekannt:

  • Der maximale Investitionsbetrag in der Seedfinanzierung wird von 500 auf 600 TEUR erhöht. Weiterhin erwirbt der Fonds nur 15 Prozent der Gesellschaftsanteile ohne vorherige Bewertung. Zusätzlich stehen pro Unternehmen bis zu 1,5 Millionen EUR für Anschlussrunden zur Verfügung.
  • Der Zinssatz des Nachrangdarlehens in der Seedphase wird von 10 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Die Zinsen werden nach wie vor für 4 Jahre gestundet, um die Liquidität des Start-Ups zu schonen.
  • Der erforderliche Eigenanteil der Gründer wird in den alten und neuen Bundesländern auf einheitlich 10 Prozent des HTGF Erstinvestments angeglichen. Die Hälfte davon können Investoren (Business Angels, private und öffentliche Investoren) übernehmen.

Der HTGF hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Markt für High-Tech Gründungen deutliche Impulse zu geben. Mit den geänderten Konditionen möchte er, auch wenn er höhere Risiken eingeht, ein Signal in die Venture Capital Branche setzen. Denn gerade bei Branchen wie z.B. den Life Sciences oder dem Maschinenbau ist der Kapitalbedarf von Beginn an hoch. „Eine Anpassung der Finanzierungskonditionen ist aus unserer Sicht notwendig, um weiterhin marktgerechte, attraktive Konditionen anzubieten. Ziel der Aufstockung der Seedfinanzierung ist es, die Liquidität der Unternehmen in den ersten 12 – 18 Monate sicher zu stellen“, so Dr. Michael Brandkamp und Dr. Alex v. Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds.

Quelle: HTGF

Bundesregierung will die Obergrenze für den Investitionszuschuss Wagniskapital auf 500 T€ verdoppeln


Die Bundesregierung will Neugründungen und Wachstum von Start-up-Unternehmen stärker fördern. Dazu hat das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier verabschiedet. Es enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen des Wagniskapitalmarktes verbessern sollen.

Das Programm INVEST ermöglicht, dass sogenannte Business Angels 20 Prozent ihrer Investitionen erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro an Start-ups beteiligen. Die Bundesregierung will die Obergrenze des investierten Kapitals für einen Investor von maximal 250.000 Euro auf 500.000 Euro pro Jahr verdoppeln. Zusätzlich ist eine Erstattung der Steuer auf Veräußerungsgewinne auf INVEST-Finanzierungen vorgesehen. Verkauft der Investor seinen Anteil hingegen mit einem Verlust, soll er einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich der Verluste erhalten.

Innovative Unternehmen von einer Streubesitzbesteuerung ausnehmen

Viele Business Angels, Gründer und Investoren halten ihre Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft, für die vom Gesetzgeber auf Ebene der Kapitalgesellschaft eine Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen vorgesehen ist, solange nicht an den Anteilseigner ausgeschüttet wird. Diese Möglichkeit wird von vielen Business Angels und Gründern als sehr wichtig angesehen. Während die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus sog. Streubesitzbeteiligungen unter 10% inzwischen weggefallen ist, gibt es den Wunsch aus dem Kreis der Bundesländer, die nach wie vor bestehende Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen ebenfalls zu streichen. Im unlängst veröffentlichten Diskussionsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes hat das BMF einen Vorschlag zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und für eine Steuerermäßigung unterbreitet. Der Koalitionsvertrag besagt diesbezüglich, dass die Bundesregierung die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erneut ergebnisoffen aufgreifen und die notwendigen Folgerungen ziehen soll. Dabei werden wir in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen.

Quellen: BMF, BVK

20% Investitionszuschuss für Wagniskapital


Vor dem Hintergrund, jungen innovativen Unternehmen den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern, sollen private Investoren – insbesondere Business Angels – motiviert werden, häufiger in solche Unternehmen zu investieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kapitalinvestitionen für junge innovative Unternehmen durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Die Investition muss mindestens 10.000 Euro pro Unternehmen betragen. Jeder Investor kann pro Jahr Zuschüsse für Anteilskäufe in Höhe von bis zu 250.000 Euro beantragen. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der Investitionssumme (inkl. Agio).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden natürliche Personen (Privatinvestoren), die Anteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben.

Voraussetzungen des Unternehmens
Es muss sich um ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen handeln (weniger als 50 Mitarbeiter)
Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
jünger als zehn Jahre
Voraussetzungen des Investors
Der Anteilserwerb darf erst nach Antragstellung durch den Investor erfolgen
Zwischen Investor und Unternehmen dürfen keine risikomindernden Vereinbarungen geschlossen werden
Mindesthaltedauer: Haltungsfrist der Anteile für mindestens drei Jahre
Erstmalige Beteiligung am Unternehmen (keine Aufstockung von Anteilen)

Für Fragen steht Ihnen das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung zur Verfügung.

Quelle: BMWi

Europäischer Investitionsfonds legt Fonds für Business Angels auf



Official emblem of the European Investment Fund

Image via Wikipedia

Der Europäische Investitionsfonds hat am 12. März 2012 offiziell den Startschuss für den European Angels Fund (EAF) gegeben. Der EAF ist ein Co-Investitionsfonds, der Business Angels und anderen nicht-institutionellen Investoren Eigenkapital zur Finanzierung innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Verfügung stellt. Durch die bereitgestellten Mittel stärkt der EAF die Investitionsfähigkeit der Business Angels und schafft Anreize, in wachstumsstarke KMU in ihrer Gründungs-, Früh- oder Wachstumsphase zu investieren.

Im Mittelpunkt des European Angels Fund stehen Investitionsziele der Business Angels. Statt Co-Investitionen in einzelne Unternehmen zu tätigen, überträgt der European Angels Fund ausgewählten Business Angels von Beginn an alle Investitions- und Gesellschafterentscheidungen und stellt ihnen einen Betrag für mehrere zukünftige Investitionen zur Verfügung. Dieser richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels (50:50 Co-Investition) und sollte zwischen EUR 250.000 und EUR 5 Millionen liegen. Investitionen der Business Angels sind grundsätzlich in allen KMU-Sektoren und Entwicklungsstadien eines Unternehmens möglich, müssen jedoch Neuinvestitionen des Business Angels sein.

Der European Angels Fund wurde in enger Kooperation mit Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) entwickelt und wird zu gleichen Teilen durch Finanzmittel des Europäischen Investitionsfonds (EIF) und des durch das vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) verwaltete ERP-Sondervermögen unterstützt. Gemanagt wird der European Angels Fund durch den EIF.

Anlässlich der Vorstellung des neuen Fonds erklärte Richard Pelly, Chief Executive des Europäischen Investitionsfonds, auf dem Deutschen Business Angels Tag in Frankfurt: „Mit dem European Angels Fund wollen wir dieses Marktsegment gezielt und nachhaltig stimulieren, indem wir Business Angels und Family Offices mit Ko-Investitionen unterstützen. Denn gerade in der aktuell angespannten wirtschaftlichen Situation Europas stellen Business Angel eine wichtige Finanzquelle für neu gegründete und innovative KMU dar.“

Aus Sicht von Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, gehören Business Angels zu den wichtigsten Beteiligungskapitalgebern in der Frühphase junger Unternehmen. „Sie stellen Gründern nicht nur dringend benötigtes Kapital bereit, sondern geben auch unternehmerisches Know-how weiter und bringen ihre Netzwerkkontakte in die betreuten Unternehmen ein. Business Angels investieren insbesondere in Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, die aufgrund der oft großen Risiken sonst praktisch keine Chance auf eine Finanzierung hätten. Deshalb freut es uns sehr,“ so Staatssekretär Otto, „gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds den European Angels Fund als Pilotprojekt in Deutschland zu starten.“

Business Angels, die an einer Kooperation mit dem European Angels Fund interessiert sind, können sich beim Europäischen Investitionsfonds unter www.eif.org bewerben. U.a. sollten sie über umfassende Erfahrung auf dem jeweiligen Investitionsgebiet verfügen, adäquate Expertise und erfolgreiche Investitionen nachweisen können, über ausreichende Finanzkraft sowie einen guten Zugang zu qualitativ hochwertigen Investitionsmöglichkeiten verfügen.

Über den Europäischen Investitionsfonds

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), indem er Risikokapital- und Garantieprodukte für Finanzinstitute entwickelt, die sich speziell an KMU richten. Hierbei fördert der EIF Ziele der Europäischen Union wie Innovation, Forschung und Entwicklung, Unternehmertum, Wachstum und Beschäftigung.

Alleine im Jahr 2011 hat der EIF im Bereich Private Equity/VC über EUR 1,1 Mrd. zur Verfügung gestellt und ist 49 neue Kooperationen eingegangen. Auf dem europäischen Risikokapitalmarkt spielt der EIF eine zentrale Rolle und ist in rund 350 Fonds investiert, insbesondere in den Bereichen Technologie- und Frühphasenfinanzierung. Im Garantiebereich hat der EIF im Jahr 2011 EUR 1,5 Mrd. kommittiert; dies entspricht einem Gesamtvolumen von EUR 7,6 Mrd. neuer Krediten und Darlehen, vom dem KMU profitieren können. Damit nimmt der EIF im europäischen Garantiemarkt eine führende Rolle ein.

Quelle: EIF


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