Die KfW fördert ab dem 01.10.2014 den Kauf von gewerblich genutzten Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie von biomethan- oder erdgasbetriebenen leichten Fahrzeugen. Auch die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff können Unternehmen mit dem KfW-Umweltprogramm finanzieren.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.
- Die Anschaffung emissionsarmer (auch biomethan- oder erdgasbetriebener) gewerblich genutzter leichter Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 sowie M1 und M 2 mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.840 kg, die unter die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 fallen und den Abgasstandard Euro 6 erfüllen,
- Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff.
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden gefördert:
- In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
- Public-Private-Partnership-Modelle
Das Wichtigste in Kürze:
- ab 1,26 % effektiver Jahreszins
- attraktive Förderung für Ihre Umweltschutzmaßnahmen im In- und Ausland
- für alle Unternehmen und Freiberufler
- langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
- mit Zinsvorteil für kleine Unternehmen
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Quelle: KfW