Schlagwort-Archiv: Energie

Elektromobilität: Umweltbonus jetzt beantragen


Das Programm zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen trat am 2. Juli 2016 in Kraft (Richtlinie vom 29.06.2016). Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden.

Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird laufend aktualisiert. Sollte ihr erworbenes oder zu erwerbendes Elektrofahrzeug noch nicht gelistet sein, bitten wir um Geduld.

Allgemeine Informationen

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Körperschaften
  • Vereine

Gegenstand der Förderung

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein

  • reines Batterieelektrofahrzeug,
  • von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
  • Brennstoffzellenfahrzeug

der Klassen M1 und N1 bzw. N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen. Ebenso förderfähig sind Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen.

Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden.

Art und Höhe der Förderung

Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug bzw. ein Brennstoffzellenfahrzeug (keine lokale CO2-Emission) 2.000 Euro und für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (weniger als 50 g CO2-Emission pro km) 1.500 Euro.

Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn der Automobilhersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto-Listenpreis des Basismodells (BAFA Listenpreis) als Nachlass gewährt. Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 60.000 Euro netto nicht überschreiten.

Fördervoraussetzungen

  • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
  • Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.

Elektronisches Antragsformular

Für die Antragstellung steht Ihnen ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren
  • Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein
  • Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden

1. Stufe (Antrag)

  • Mit dem elektronischen Antrag (Online-Portal) ist der Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung hochzuladen
  • Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid

2. Stufe (Verwendungsnachweis):

  • Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen
  • Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers

Quelle: BAFA

150 Millionen € für energieeffiziente Gebäude und Quartiere


Gebäude und Städte sollen energieeffizienter und klimafreundlicher werden. Hierzu haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame Forschungsinitiative für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude und Quartiere gestartet. Im Fokus der Forschungsinitiative „Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt“ stehen Technologien für mehr Energieeffizienz und Integration erneuerbarer Energien, um die Energiewende in Gebäuden und Städten voranzubringen. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich in der Größenordnung um 80 Prozent gegenüber dem Jahr 2008 gesenkt werden. Die Projekte sollen zeigen wie durch Innovationen und intelligente Vernetzung energetisch hochwertige, lebenswerte Häuser und Quartiere entstehen können. Neben technologischen Aspekten sollen sie insbesondere auch gesellschaftspolitische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigen.

„75 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Städten. Wir brauchen ein sauberes und bezahlbares Energiesystem, das sich Gebäude, Fassaden und Dächer zu Nutze macht und den Menschen in den Städten direkt zu Gute kommt. Dazu kann die Forschung einen entscheidenden Beitrag leisten“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka.

Für die neue Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“ stellt die Bundesregierung 150 Millionen Euro im Rahmen ihres Energieforschungsprogramms bereit. Die Projekte werden über eine Dauer von bis zu fünf Jahren gefördert.

Die zeitgleich veröffentlichte Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzt die Forschungsinitiative „Solares Bauen/ Energieeffiziente Stadt“. Die Förderinitiative „EnEff.Gebäude.2050“ stellt weitere 35 Millionen Euro für modellhafte Innovations- und Transformationsprojekte im Gebäudebereich bereit. Ziel der Modellvorhaben ist es, eine Vielzahl gebäuderelevanter Akteure zum Handeln anzuregen und dazu beizutragen, Hemmnisse auf dem Weg zu nahezu klimaneutralen Gebäudebeständen abzubauen.

Quelle: BMWi

PV-Batteriespeicher werden mit 30 Mio. € gefördert


 Am 1. März startet das neue Programm zur Förderung von PV-Batteriespeichern. Mit 30 Mio. Euro bis Ende 2018 werden so Investitionen in Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer PV-Anlage installiert und an das elektrische Netz angeschlossen werden, gefördert. Ziel ist, die Systemdienlichkeit zu stärken und Kostenreduktionen bei den Speichertechnologien stärker abzubilden. So fördert und fordert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die stärkere Systemverantwortung der Erneuerbaren Energien sowie eine systemdienliche Speicherentwicklung bei der Industrie. Das bereits in der Vergangenheit erfolgreiche Förderprogramm wird somit neu ausgerichtet und zukunftsfähig.

Um Netze zu entlasten und höhere Standards bei Batteriespeichern zu setzen, dürfen geförderte Anlagen künftig lediglich die Hälfte der Spitzenleistung einer PV-Anlage ins Netz speisen, der Rest kann in der Batterie zwischengespeichert werden. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und wird an die Kostenreduktionen bei den Batteriesystemen angepasst. Das BMWi wird die Entwicklung von Batteriespeichersystemen weiter beobachten und das Speicher-Monitoring über die Laufzeit des neuen Programms hinaus fortführen.

Im Rahmen des ausgelaufenen Programms hatte die KfW ein Förderbudget von ca. 60 Mio. Euro für ca. 19.000 Zusagen ausgeschüttet und damit Investitionen in Höhe von ca. 450 Mio. Euro angestoßen.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.speichermonitoring.de undhier (PDF: 60 KB).

Die Förderbekanntmachung wird in den kommenden Wochen in der amtlichen Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Quelle: BMWi

KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten bis zu 100 Mio. €


Die Bundesregierung erweitert ihr Finanzierungsangebot an Wirtschaftsunternehmen, die ihre Produktion umweltgerechter gestalten wollen. Im Auftrag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kann die bundeseigene Förderbank KfW große Umweltvorhaben künftig auch im Rahmen eines Bankenkonsortiums finanzieren. Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ führt das Angebot der „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort, ergänzt um Umweltschutzvorhaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen Angebot wird eine Lücke für umweltpolitisch sinnvolle Großprojekte geschlossen, die eine langfristige und großvolumige Finanzierung benötigen. Das gibt den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und kommt der Umwelt, dem Klima und dem schonenden Umgang mit unseren endlichen Ressourcen zugute.“

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Energiepolitische Großprojekte amortisieren sich häufiger erst nach längerer Zeit. Eine stabile, gesicherte Finanzierung ist dafür essenziell. Der neue KfW-‚Konsortialkredit Energie und Umwelt‘ ermöglicht die hierfür benötigten längerfristigen Finanzierungen zu vertretbaren Konditionen. Das gibt den Unternehmen Finanzierungssicherheit.“

Der Konsortialkredit Energie und Umwelt sichert die langfristige, über die üblichen 7 bis 10 Jahre Laufzeit hinausgehende Gesamtfinanzierung von Großvorhaben. Für die Unternehmen bedeutet dies finanzielle Sicherheit, d. h. für ihre Investition bestehen keine Zinsrisiken und kein Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung.

Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ setzt das bisherige Kreditangebot „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort. Es können auch weiterhin Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau und zur Nutzung der erneuerbaren Energien, Innovationsvorhaben zur Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung finanziert werden. Das Angebot gilt künftig aber auch für Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima– und Ressourcenschutz, wie etwa neue oder verbesserte Produktionsanlagen, die in der Produktion zu einer Material- und Energieeinsparung führen.

Die KfW beteiligt sich im Rahmen einer gemeinsamen (Konsortial-) Finanzierung mit anderen Banken durch einen Direktkredit mit bis zu 50 Prozent bis maximal 100 Millionen Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Geschäftsbanken ihren Finanzierungsanteil zusätzlich über die KfW refinanzieren (Durchleitungskredit). Das Programm wird bis Mitte 2017 aufgelegt. Das Gesamtvolumen für Kredite beträgt voraussichtlich ca. 250 Millionen Euro pro Jahr.

Der KfW-„Konsortialkredit Energie und Umwelt“ richtet sich schwerpunktmäßig an größere Unternehmen. Auch Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen und deren Töchter mit Sitz im Ausland können finanziert werden.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de.

Wirtschaftsministerium stärkt Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Energiewende


Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundeshaushalts 2016 und den Etatentwurf zum Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beschlossen. Der Entwurf sieht für das BMWi im kommenden Jahr Ausgaben von über 7,5 Mrd. € vor – eine Steigerung um rd. 2 % gegenüber 2015.

Bundesminister Gabriel: „Mit dem Haushaltsentwurf 2016 setzen wir den eingeschlagenen Weg konsequent fort. Wir stärken nachhaltig die Investitionen in wichtigen wirtschafts-, energie- und forschungspolitischen Vorhaben. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, erhalten und erweitern Arbeitsplätze in Deutschland und können erfolgreich die Energiewende gestalten.“

Den mit Abstand größten Anteil an den Ausgaben des BMWi bilden mit über 3 Mrd. € die Mittel für Forschung, Entwicklung und Innovation. Dazu gehört die Förderung des innovativen Mittelstandes durch das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), welches mit knapp 540 Mio. € das vom Volumen her betrachtet wichtigste auf Innovation ausgerichtete Förderprogramm des BMWi bleibt.

Der zweite Schwerpunkt des Haushaltsentwurfs 2016 ist die weitere Umsetzung der Energiewende mit den Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und die Förderung in den Bereichen Energieforschung, Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer Energien und Energetische Gebäudesanierung mit rund 1 Mrd. €. Neben den Ansätzen im BMWi-Haushalt steht ein weiterer substantieller Betrag von rund 300 Mio. € im Investitonspaket im Einzelplan 60 des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. Weitere 1,6 Mrd. € sind im Energie- und Klimafonds (EKF) veranschlagt. Insgesamt stehen dem BMWi für die Gestaltung der Energiewende damit knapp 3 Mrd. € zur Verfügung.

Hier eine inhaltliche und tabellarische Zusammenfassung des BMWi-Etats für 2016 .

Quelle: BMWi

Elektromobilität: Adaptive City Mobility wird zum Leuchtturmprojekt der Bundesregierung ernannt


ACM Leuchtturm Elektromobilität (2)Die Bundesregierung hat das Forschungsvorhaben „Adaptive City Mobility“ zu einem Leuchtturmprojekt der Bundesregierung im Bereich der Elektromobilität ernannt. Die Bundesregierung wird die Ernennung bei der „Nationalen Konferenz Elektromobilität – stark im Markt“ am 15./16. Juni 2015 in Berlin offiziell bekanntgeben.

Die Verleihung der Leuchtturmeigenschaft ist ein sichtbarer Ausdruck der strategischen Bedeutung, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Projekt „Adaptive City Mobility“ im Rahmen des Förderschwerpunkts „IKT für Elektromobilität“ beimisst.

Die Wahl zu einem Leuchtturmprojekt ist ein „Gütesiegel“ für besonders wichtige Innovationen, die einen bedeutenden Beitrag zum technologischen Fortschritt oder zur Kostensenkung in der Elektromobilität leisten.

Die Projektpartner können optimistisch sein: Bisher liegen die Kosten für die eFlotte unter den derzeitigen Kosten bei Verbrennungsmotoren. Das Projekt zeigt: Technologieförderung erfordert auch neue Geschäftsmodelle. Steinbeis unterstützt hier entscheidend. Das bestätigt Paul Leibold, Koordinator des Verbundprojektes:

„Bei komplexen Innovationsvorhaben empfehle ich die Begleitung durch die erfahrenen Spezialisten des Steinbeis-Beratungszentrums Technologieförderung & Projektfinanzierung. Deren Kompetenzen tragen wesentlich zum Erfolg des Projektes bei. Neben den fachlichen Kompetenzen verstand das Zentrum die Interessen der Verbundpartner immer wieder auf das gemeinsame Ziel auszurichten.“

Weitere Informationen stehen auf der Internetpräsenz des Vorhabens „Adaptive City Mobility“ (ACM) zur Verfügung.

Zum Hintergrund: Das Steinbeis Beratungszentrum Technologieförderung & Projektfinanzierung begleitet seit seit 2012 das Konsortium in Fragen des Geschäftsmodells und der Finanzierung.

Quellen: Steinbeis, ACM, BMWi

FONA 3: 1,5 Mrd. € für nachhaltige Projektförderung


Heute hat Bundesforschungsministerin Johanna Wanka das neue Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) der Öffentlichkeit vorgestellt. FONA ist die zentrale Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum globalen Wandel, zum nachhaltigen Wirtschaften und zu sozialökologischen Fragen. FONA3 startet nun mit den neuen Themenfeldern Zukunftsstadt, Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften für weitere fünf Jahre. Forschungsvorhaben werden in Zukunft fächerübergreifend und stärker anwendungsorientiert ausgerichtet sein, Akteurs- und Nutzergruppen frühzeitig in die Themenfindung eingebunden werden.

„Mit FONA3 werden wir die Forschung für Nachhaltige Entwicklung deutlich wirksamer fördern. Neuerungen aus der Forschung wollen wir bis zur Anwendung hin unterstützen – denn entscheidend ist nicht nur, was wir wissen, sondern was wir umsetzen“ sagte Wanka zur Vorstellung von FONA3.

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka stellt das neue Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA3) der Öffentlichkeit vor.

Ein Erfolg des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltigkeit“ ist der Bau und Testbetrieb einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von Treibstoff auf CO2-Basis. Zur Vorstellung von FONA3 wurde der Dienstwagen der Bundesministerin mit den ersten Litern dieses aus CO2, Wasser und erneuerbarer Energie hergestellten synthetischen Diesels betankt. Mit dem Beginn der Treibstoffproduktion hat diese hoch innovative Technologie zur chemischen Nutzung von CO2 einen weiteren Schritt Richtung Anwendung gemacht.

Im Rahmen von FONA3 wird den kommenden Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro in die weitere Erneuerung der Forschungsflotte und Großgeräte für die Klimaforschung investiert, unter anderem den neuen Höchstleistungsrechner zur Klimamodellierung. Die Projektförderung für die Nachhaltigkeitsforschung wird ausgebaut, dafür stehen in den kommenden fünf Jahren mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit FONA3 wird das Engagement des BMBF in der Nachhaltigkeitsforschung auf hohem Niveau fortgesetzt und die deutsche Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung weiter gestärkt. Mit den Themen Zukunftsstadt, Energiewende und nachhaltiges Wirtschaften ist FONA3 auch Teil der neuen Hightech-Strategie des BMBF.

Die Vorstellung von FONA
3 fand anlässlich der internationalen Abschlusskonferenz der Fördermaßnahme: „Technologien für die Nachhaltigkeit: Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2“ statt. Auf der Konferenz wurden Forschungsergebnisse und Technologien für Nachhaltigkeit und Klimaschutz vorgestellt, die zeigen, wie in der chemischen Industrie CO2 als Rohstoff künftig genutzt werden kann. Neben dem synthetischen Diesel sind Schaumstoffe für Dämmungen und Matratzen auf CO2 Basis ein weiteres Produkt, für das eine Anwendung in Reichweite ist. Auch die Fördermaßnahme für die Nutzung von CO2 als Rohstoff wird aufgrund dieser guten und stark anwendungsorientierten Ergebnisse fortgesetzt werden.

„Mit solchen Beispielen verbindet sich Nachhaltigkeit mit technischer und gesellschaftlicher Innovation“, so Wanka in ihrer Eröffnungsrede der Konferenz. „Gelingt es uns, CO2 breit als Rohstoff einzusetzen, leisten wir einen großen Beitrag zu Klimaschutz, Energiewende und Ressourceneffizienz und ebnen den Weg hin zu einer „Green Economy“.

Quellen: BMBF

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