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Start des neuen KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Speicher“ zum 01.05.2013


Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt (Photo credit: Wikipedia)

Die KfW startet zum 01.05.2013 ein neues Förderprogramm, das die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finanziert werden, unterstützt.

Mit diesem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen unterstützt werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören einerseits die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem und andererseits die Nachrüstung eines stationären Batteriespeichersystems, das nachträglich zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage installiert wird.

Das Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Eckpunkte des Programms:

  • Für Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Organisation oder privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung
  • Die KfW fördert die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem bzw. die Nachrüstung von Anlagen mit einem Batteriespeichersystem, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden
  • 100 % der Nettoinvestitionkosten werden finanziert
  • Kombination aus zinsgünstigem Darlehen der KfW und Tilgungszuschuss vom BMU
  • Tilgungszuschuss: 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems
  • Antragstellung über Hausbank

Quellen: KfW, BMU

Brüderle fördert Energiespeicher mit 200 Mio. €


Beim Energiegipfel am 15. April 2011 im Bundeskanzleramt erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle:

„Für den Wirtschaftsstandort Deutschland muss eine sichere, bezahlbare und klimaverträgliche Energieversorgung bei allen anstehenden Entscheidungen unsere Richtschnur sein. Auf dem Weg zu den Erneuerbaren brauchen wir mehr Tempo. Wir müssen energiepolitisch alle Register ziehen, um das zu bewerkstelligen.“

Insbesondere hob Wirtschaftsminister Brüderle die Schwerpunkte Energiespeicher sowie Versorgungssicherheit hervor. Er wies darauf hin, dass die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Bildung und Forschung, eine gemeinsame Initiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von Energiespeichertechnologien starten.

„Die Bundesregierung startet ressortübergreifend eine neue „Förderinitiative Energiespeicher“ in Höhe von 200 Millionen Euro. Die Vorarbeiten sind abgeschlossen, Forschungsanträge können jetzt vorbereitet werden,“ so Brüderle.

Ein gemeinsames Programmmanagement stellt sicher, dass die Mittel gezielt eingesetzt und Synergievorteile genutzt werden. Inhaltlich wird die gesamte Kette der Technologieentwicklung, von den Grundlagen bis zur Demonstration, in einem integrierten Ansatz erfasst, um technologische Durchbrüche auf dem für die künftige Energieversorgung Deutschlands wichtigen Feld der Energiespeicherung zu ermöglichen. Die Einzelheiten zu der „Förderinitiative Energiespeicher“ werden in Kürze in einer eigenen Bekanntmachung vorgestellt.

Minister Brüderle erklärte weiter:

„Bei unseren Überlegungen, kommt der Versorgungssicherheit eine zentrale Bedeutung zu. Noch sind die Erneuerbaren Energien nicht grundlastfähig. Solange das so ist, brauchen wir die konventionelle Stromerzeugung. Deshalb müssen die in Planung und Bau befindlichen Kraftwerksprojekte möglichst zügig umgesetzt werden. Das bestätigt im Übrigen auch der aktuelle Bericht der Bundesnetzagentur.“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat die Bundesnetzagentur einen Bericht über die Auswirkungen des Kernkraftwerk-Moratoriums auf Übertragungsnetze und Versorgungssicherheit erstellt. Der Bericht geht davon aus, dass die Netzsituation während des Moratoriums beherrschbar bleibt. Bei einer dauerhaften Abschaltung der 7+1 Kernkraftwerke sei für Herbst und Winter dieses Jahres aber vermehrt mit angespannten Netzsituationen, vor allem entlang der Nord-Süd- und Ost-West-Trassen, zu rechnen. Daher würden laut Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber, insbesondere in Starkwindzeiten, häufiger steuernd eingreifen müssen.

Auch Bundeskanzlerin bekräftigte in ihrem aktuellen Video-Podcast:

„Jetzt geht es darum, dass wir nicht als erstes immer nur Bedenken äußern, sondern dass man einfach sagt: Wir wollen das schaffen.“

Weitere Informationen zur Programmumsetzung in Kürze auf Fördermittel aktuell.

Quelle: BMWi


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