Schlagwort-Archiv: ERP-Regionalförderprogramm

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

Neue GRW-Fördergebietskarte – Bund erhöht Mittel ab 2015


Bund und Länder haben die neue gesamtdeutsche Fördergebietskarte (PDF: 580 KB) der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Die Karte gilt vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 und legt fest, wo und in welcher Höhe in den nächsten sieben Jahren strukturschwache Regionen über die GRW gefördert werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke: „Ich freue mich, dass Bund und Länder einvernehmlich beschlossen haben, die GRW als gesamtdeutsches Instrument der Regionalpolitik fortzuführen. Die Gemeinschaftsaufgabe ist ein gutes Beispiel dafür, wie künftig die auf die neuen Länder bezogenen Programme in ein gesamtdeutsches System integriert werden können. Wir brauchen ein Bündnis der strukturschwachen Regionen in Ost und West für mehr Wachstum und Beschäftigung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen. Aus diesem Grund hat die neue Bundesregierung auch eine Erhöhung der GRW-Bundesmittel ab 2015 vorgesehen.“

Nach der neuen Förderkarte verkleinert sich das deutsche Fördergebiet. Dies ist ein Zeichen der stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland im europäischen Vergleich und führt im Ergebnis zu einer noch stärkeren Konzentration der Mittel auf strukturschwache Regionen. Die ostdeutschen Länder haben im gesamteuropäischen Vergleich aufgeholt und verlieren den bisherigen Höchstförderstatus. Sie bleiben aber in Gänze als Fördergebiet mit Beihilfestatus in die gesamtdeutsche Regionalförderung durch die GRW eingebettet, so dass in den nächsten sieben Jahren der Aufholprozess weiter unterstützt werden kann. Zur gesamtdeutschen Fördergebietskulisse gehören auch strukturschwache Regionen in den alten Bundesländern.

Darüber hinaus haben Bund und Länder eine grundlegende Neuverteilung der GRW-Bundesmittel ab dem 1.7.2014 beschlossen. Davon profitieren vor allem Nordrhein-Westfalen und die kleineren westdeutschen Bundesländer. Wegen der regional stärker ausgeprägten Strukturprobleme gehen jedoch weiterhin 80 % der GRW-Fördermittel in die neuen Bundesländer und nach Berlin.

Quelle: BMWe

27,5 Mrd. Euro an EU-Struktur- und Investitionsmitteln für Deutschland


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat diese Woche die deutsche Partnerschaftsvereinbarung – die nationale Dachstrategie für den Einsatz der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Deutschland für die nächsten sieben Jahre – an die Europäische Kommission übermittelt. Damit ist der Weg für den Einsatz von 27,5 Mrd. Euro, die Deutschland insgesamt aus den Europäischen Strukturfonds und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes von 2014 bis 2020 erhält, zunächst geebnet. Jetzt ist die Europäische Kommission am Zug. Sie muss die Partnerschaftsvereinbarung sowie auch die nun folgenden operationellen Programme der Bundesländer, die die Mittel verwalten, noch genehmigen.

Mit ca. 27,5 Mrd. Euro für 2014 – 2020 stellen europäische Struktur- und Investitionsfondsmittel auch künftig die wichtigste Quelle für Strukturmaßnahmen in Deutschland dar. Die Mittel fließen vor allem in wirtschaftlich schwächere Regionen, um dort Standortnachteile abzubauen und den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung im nationalen und europäischen Maßstab zu halten.

Das BMWi hatte sich für die Bundesregierung in den Verhandlungen in Brüssel mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Mittel in ganz Europa künftig zielgerichteter auf die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerichtet werden. In Deutschland werden künftig 80 Prozent der Europäischen Strukturfondsmittel zur Unterstützung dieser Ziele eingesetzt.

Quelle: BMWi

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

Nach Zinssenkung wieder KfW-Förderkredite ab 1 % Zinsen


Zinssenkung in vielen KfW-Förderprodukten. Insbesondere die zinsverbilligten ERP-Kredite beginnen jetzt wieder bei Zinskonditionen ab 1 %. Ab dem 31.10.2013 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

6. Zinserhöhungsrunde der KfW: Haben Sie sich Ihre Finanzierung schon gesichert?


Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt hebt die KfW die Zinssätze in den meisten Förderprogrammen ab dem 20. April 2011 an. Fördermittel aktuell berichtete über die vergangenen 5 Zinsrunden, zuletzt am 15. März 2011, am 11. Februar 2011 am 27. Januar 2011, am 17. Dezember 2010 sowie über den ersten Zinsschritt der KfW am 24. November 2010.

Ab dem 20.04.2011 gelten neue Zinskonditionen in den folgenden gewerblichen Programmen

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • KfW-Gründerkredit – StartGeld (65)
  • KfW-Gründerkredit – Universell (66)
  • KfW-Unternehmerkredit, Programmteil A (37, 47)
  • KfW-Unternehmerkredit, Programmteil B (48)
  • ERP-Regionalförderprogramm (62, 72)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (58)
  • ERP-Innovationsprogramm (180-185, 190-195)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (237, 247, 238, 248)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282)
  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)

Die KfW folgt damit der LfA Förderbank, die bereits am 13. April 2011 die Konditionen erhöhte.

Fördermittel aktuell erwartet in den kommenden Monaten weiter steigende Zinskonditionen. Sichern Sie sich jetzt die immer noch historisch günstigen ZinsenHaimerl Consulting unterstützt Sie wirkungsvoll bei Auswahl, Beantragung und Durchsetzung von Fördermitteln.

Quelle: KfW

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