Schlagwort-Archiv: Existenzgründer

LfA fördert Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern


Angesichts des anstehenden Generationswechsels im bayerischen Mittelstand hat die LfA Förderbank Bayern die Förderung für Familienunternehmen verbessert. Vor allem Betriebsübergaben an die Folgegeneration werden erleichtert, da nun auch Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern förderfähig sind. Die Jungunternehmer können beim Kauf jetzt auf den äußerst günstigen Startkredit zugreifen: der Förderkredit zeichnet sich durch einen Zinssatz ab 1,00 Prozent aus, und das bei Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren.

Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

Darüber hinaus wird die Existenzgründerförderung erheblich ausgeweitet: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind künftig auch dann im Startkredit förderfähig, wenn bereits eine selbständige Existenz besteht. Zudem wird das Programm für die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben geöffnet, um so unternehmerisches Potential möglichst früh zu fördern. Ebenfalls erleichtert wird die Förderung von Verkehrsmitteln (z.B. Omnibusse, Taxen). Auch im Unternehmen genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge können nun über Förderkredite finanziert werden.

Aus dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm werden neben der Gründung selbständiger Existenzen in erster Linie die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert.

Quelle: LfA

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

Neue Richtlinie verbessert „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“


Mit dem „Investitionszuschuss Wagniskapital“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Anlässlich der aktuellen Richtlinienänderung wird die Maßnahme in „IN-VEST – Zuschuss für Wagniskapital“ umbenannt. Zudem wurden auf Basis der Erfahrungen aus dem ersten Jahr die Fördervoraussetzungen besser an die Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes angepasst.

Die geänderte Richtlinie für INVEST bringt zusätzliche Erleichterungen für Investoren und innovative Start-ups: Der Kreis der förderfähigen Investoren wird beispielsweise um sogenannte Business-Angel GmbHs erweitert, in denen sich bis zu vier Gesellschafter für gemeinsame Investitionen zusammengeschlossen haben. Zudem werden zusätzliche Kriterien eingeführt, durch die Unternehmen als innovativ und somit als förderwürdig eingestuft werden. Künftig zählen auch Unternehmen als innovativ, die Inhaber eines Patentes sind oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in Anspruch genommen haben.

Mit INVEST erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro am Eigenkapital eines jungen innovativen Unternehmens beteiligen, 20 Prozent der Beteiligungssumme als Zuschuss erstattet. Gleichzeitig werden mit INVEST kapitalsuchende Unternehmen unterstützt. Sie erhalten im Rahmen des Antragsprozesses ihre Förderfähigkeit für INVEST bestätigt. Damit können die Unternehmen bei potenziellen Investoren um Kapital werben. Für die administrative Umsetzung von INVEST ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Bereits im ersten Jahr konnte INVEST der Start-up- und Business Angel-Szene einen wichtigen Impuls geben: Über 350 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen wurden unterstützt. Mit Zuschüssen von insgesamt 5,3 Millionen Euro wurde Wagniskapital von über 25 Millionen Euro für junge innovative Unternehmen mobilisiert.

Damit INVEST voll umfänglich wirken kann, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien. Damit soll der Zuschuss einer steuerlichen Förderung von Business Angel-Investitionen wirtschaftlich gleichgestellt sein.

Quelle: BMWi

63 Messen im Förderprogramm für Start-ups im Jahr 2014


Junge Unternehmen mit innovativen Produkten können auch 2014 zu günstigen Bedingungen an internationalen Messen in Deutschland teilnehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat dafür im Rahmen des Förderprogramms für junge, innovative Unternehmen 63 internationale Messen ausgewählt.

Ziel des Programms ist es, den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen. Förderfähig sind Beteiligungen an Gemeinschaftsständen, die von den Veranstaltern der ausgewählten Messen organisiert werden. Die Messen decken das gesamte Branchenspektrum ab, von Automatisierung über Bautechnik, Energiewirtschaft, Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sowie Land- und Forstwirtschaft bis zu Maschinenbau, Medizintechnik, IT- und Telekommunikationswirtschaft.

Im Jahr 2012 wurden Gemeinschaftsstände auf 55 Messen gefördert mit insgesamt 700 Ausstellern; im laufenden Jahr waren es – bedingt durch den Messeturnus – 43 Gemeinschaftsstände mit 530 Ausstellern. Das Programm läuft bis mindestens 2016 und ist derzeit jährlich mit rund 3 Mio. Euro ausgestattet. Ab 2014 wird die Förderquote leicht gesenkt auf 70% Erstattung von Standmiete und Standbau, statt bisher 80%.

Eine Übersicht der für die Förderung relevanten Veranstaltungen im Jahr 2014 sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter http://www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit. Der AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bietet ebenfalls eine Übersicht der Messen und weiterführende Informationen zur Antragstellung auf seiner Website (Tipps für Aussteller). Außerdem informiert er generell über Förderprogramme für Aussteller.

Quelle: AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

Koalitionsvertrag: Schwerpunkte der Mittelstandsförderung


Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förde...

Drittes Vernetzungstreffen im Rahmen des Förderprogramms „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ (Photo credit: Bertelsmann Stiftung)

Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Nur mit einem Investitionsschub in Deutschland sichern wir Wachstum und Beschäftigung. Das schafft auch die Grundlage für eine robuste Einkommensentwicklung. Die deutsche Wirtschaft braucht eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wachstum in Deutschland erfordert eine nachhaltige Modernisierung der Infrastruktur. Wir setzen sowohl auf mehr Investitionen der öffentlichen Hand als auch auf bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen. Unser Ziel ist eine Gesamtinvestitionsquote, die oberhalb des Durchschnitts der OECD liegt.

Mittelstand

Der Mittelstand ist der innovationsstarke Beschäftigungsmotor für Deutschland. Er verbindet regionale Verbundenheit und Internationalisierung. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Wertschöpfungskette am Wirtschaftsstandort Deutschland. Mittelständische Unternehmen, insbesondere das Handwerk, haben auch als „Ausbilder der Nation“ eine zentrale Rolle. Wir wollen die Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Mittelstand, Selbständigkeit und Existenzgründungen verbessern.

Mittelstandsförderung: Wir werden die Mittelstandsförderung zielgerichtet fortsetzen. Wir wollen die Thesaurierungsregelungen für Einzelunternehmen prüfen. Das Programm „Unternehmen Region“ führen wir fort. Wir werden Förderprogramme bündeln und Antragsverfahren vereinfachen, damit noch mehr kleine und mittlere Unternehmen daran teilhaben können.

Das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) stößt als Instrument zur Förderung innovationsstarker kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine gute Akzeptanz. Es soll auch nach 2014 fortgeschrieben werden, um noch mehr Innovationen aus dem Mittelstand zu ermöglichen.

Mittelstandsfinanzierung: Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der klassischen Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen. Exportorientierte deutsche Unternehmen brauchen auch in Zukunft die Unterstützung bei der Absicherung des Außenhandels durch Hermesdeckungen. Die Export- und Projektfinanzierung der staatseigenen KfW-Bank für mittelständische Unternehmen muss fortgeführt werden. Wir werden die Einführung von Basel III kritisch begleiten und uns gegebenenfalls für Nachbesserungen einsetzen. Die aktuell guten Finanzierungskonditionen müssen von den Banken an den Mittelstand weitergegeben werden.

Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung

Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Wir wollen die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen insbesondere bei neu gegründeten Unternehmen steigern. Dazu werden wir entsprechend der vorhandenen Mittel die Rahmenbedingungen für Investoren verbessern, die mit ihrem Geld junge, wachstumsstarke Unternehmen vor allem im High-Tech-Bereich unterstützen. Mit dem High-Tech Gründerfonds steht ein gutes Instrument für die Frühphasenfinanzierung zur Verfügung, das auskömmlich fortgesetzt werden soll. Wir wollen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital international wettbewerbsfähig gestalten und Deutschland als Fondsstandort attraktiv machen. Hierfür ist ein eigenständiges Regelwerk erforderlich. Auch neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen.

Wir werden die Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern. Dazu werden wir geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen. Wir werden Genossenschaften die Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen.

Regionale Strukturpolitik – Deutsche Einheit stärken

Regionale Strukturpolitik

Wir erhalten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen. Die unterschiedlichen Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) sowie die GRW müssen miteinander koordiniert werden.

Angesichts des Rückgangs der Mittel aus den europäischen Strukturfonds und durch den vorgesehenen Wegfall der Investitionszulage Ende 2013 wird die Bedeutung der GRW zur Reduzierung regionaler ökonomischer Unterschiede wachsen. Wir wollen sie auf dem Niveau von 2009 durch ressortinterne Haushaltsumschichtung erwirtschaften. Ab 2020 ist ein weiterentwickeltes System der Förderung strukturschwacher Regionen erforderlich. Ein solches System muss sich auf die strukturschwachen Regionen in den jeweiligen Bundesländern konzentrieren und daher die Differenzierung zwischen Ost und West beseitigen. Die Grundlagen für ein solches System wollen wir in dieser Legislaturperiode erarbeiten, damit Planungssicherheit für die Zeit nach 2019 für die Länder und Regionen herrscht. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.

Unternehmensnachfolge

Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, werden wir Vermittlungsplattformen, wie die von den Kammern betriebene „nexxt change“, unterstützen und weiter ausbauen. Unternehmensnachfolge soll auch künftig durch die Erbschaftsbesteuerung nicht gefährdet werden. Notwendig ist daher eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungsteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht.

Quelle: Koalitionsvertrag vom 27.11.2013

Nach Zinssenkung wieder KfW-Förderkredite ab 1 % Zinsen


Zinssenkung in vielen KfW-Förderprodukten. Insbesondere die zinsverbilligten ERP-Kredite beginnen jetzt wieder bei Zinskonditionen ab 1 %. Ab dem 31.10.2013 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  • ERP-Gründerkredit – Universell (068)
  • KfW-Unternehmerkredit – reine Fremdkapitalfinanzierung (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Kapital für Gründung (058)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMU-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Quelle: KfW

BMWi Förderstruktur 2014: Mittel für ZIM werden erhöht


Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2013 den Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für das Jahr 2014 beschlossen. Er beläuft sich auf insgesamt rund 6,109 Mrd. Euro. 2013 lag das Gesamtvolumen des BMWi-Haushalts bei 6,119 Mrd. Euro. Der Haushalt des BMWi (PDF: 85 KB) verbleibt damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Das BMWi setzt den eingeschlagenen Kurs der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bei gleichzeitigen gezielten Investitionen für Wachstum und Innovation fort. Ein Aufgabenschwerpunkt des BMWi ist die Energiewende als zentrales Vorhaben der Bundesregierung. Im Bereich von Forschung und Entwicklung werden die Ausgaben auf hohem Niveau fortgeführt. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wird als bewährtes regionalpolitisches Investitionselement auf dem Niveau von 2012 fortgeführt.

Der vom BMWi bereits 2012 eingeschlagene Weg der Neuausrichtung und Straffung des Förderangebots hat sich bewährt. Die gewonnene Struktur gewährleistet einen einheitlichen, transparenten und ordnungspolitisch schlüssigen Gesamtauftritt des BMWi-Haushalts (siehe Foerderstruktur BMWi).

Zu den einzelnen Politikbereichen:

Innovation, Technologie und Neue Mobilität

Innovationsförderung und -beratung

Schwerpunkt der Förderung des innovativen Mittelstandes ist das technologieoffene Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM). Dessen Volumen steigt gegenüber 2013 nochmals auf ca. 513 Mio. Euro an. Den neuen Ländern sollen mindestens 40 % dieser Mittel zugute kommen.

Das Beratungsprogramm go-Inno unterstützt mit mehr als 14 Mio. Euro kleine und mittlere Unternehmen bei Produkt- und Prozessinnovationen und hilft in Form von Gutscheinen, die Kosten für Rohstoffe und Material zu reduzieren.

Forschungsinfrastruktur

Mehr als 200 Mio. Euro stehen im BMWi-Haushalt bereit, um die Forschungsinfrastruktur für den Mittelstand zu stärken. Damit werden zum einen vorwettbewerbliche Forschungsaufgaben mit hohem Umsetzungspotenzial unterstützt und zum anderen Projekte gemeinnütziger externer Forschungseinrichtungen in den neuen Ländern, die keine staatliche Grundfinanzierung erhalten.

Technologie- und Innovationstransfer

Unter der Dachmarke TuIT wird mit fast 30 Mio. Euro der Technologie- und Innovationstransfer unterstützt. Hierzu gehören beispielsweise die Patentinitiative SIGNO sowie die Förderung des Normenwesens.

Neue Mobilität

In den Bereichen Maritime Wirtschaft und Verkehrstechnologien werden die FuE-orientierten Programme fortgeführt. Hierfür sind 2014 insgesamt Mittel von rund 97 Mio. Euro vorgesehen, davon rund 48 Mio. Euro für Verkehrstechnologien.

Informations- und Kommunikationstechnologien

Der Haushaltsansatz für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) steigt 2014 auf knapp 79 Mio. Euro an. Schwerpunkte sind die Entwicklung neuer, auf Konvergenz beruhender IKT-Anwendungen und Dienste sowie die Einführung und Verbreitung moderner IKT-Anwendungen in mittelständischen Betrieben und im Handwerk. Der Schwerpunkt „Digitale Wirtschaft“ wird gebündelt und durch einen neuen Haushaltstitel gestärkt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Thema IT-Sicherheit.

Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren

Gründerland Deutschland

Mit insgesamt 77 Mio. Euro werden innovative Unternehmensgründungen unterstützt. Mit dem Förderprogramm EXIST soll eine Kultur der unternehmerischen Selbstständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen etabliert und die Zahl der Ausgründungen aus wissenschaftlichen Einrichtungen erhöht werden.
Die Investitionszulage für Business Angel zielt auf eine Stärkung des Wagniskapitalmarktes in Deutschland. Hierfür werden 2014 insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Daneben wird der High-Tech-Gründerfonds, dessen Finanzierung seit 2013 aus dem Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens (ERP) erfolgt, weiterhin Finanzierungen für technologieorientierte Unternehmensgründungen gewähren; aus dem BMWi-Haushalt werden von 2014 bis 2016 zur Unterstützung nur noch feste Zuweisungen an das ERP von jeweils 5 Mio. Euro geleistet. Für weitere Projekte der Kampagne Gründerland Deutschland stehen 5 Mio. Euro bereit.

Fachkräftesicherung/Berufliche Bildung

Zur Unterstützung der Fachkräftesicherung stehen 2014 rund 14,5 Mio. Euro. zur Verfügung. Die 2012 als Teil der Fachkräfteoffensive des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMWi und der Bundesagentur für Arbeit gestartete erfolgreiche Kampagne zur Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland wird auch in 2014 mit 4,5 Mio. Euro fortgeführt.

Das Programm Berufliche Bildung unterstützt mit insgesamt rund 74 Mio. Euro überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bildungsstätten der gewerblichen Wirtschaft.

Regionale Wirtschaftsförderung

Für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ stehen 2014 insgesamt 569 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur von über 1,1 Mrd. Euro in strukturschwachen Regionen mobilisiert werden.

Förderung unternehmerischen Know-hows

Für das nun gebündelte Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ stehen rund 39 Mio. Euro zur Verfügung. Es unterstützt durch verschiedene Maßnahmen kleine und mittlere Unternehmen dabei, frühzeitig externes, qualifiziertes Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung in Anspruch zu nehmen.

Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft

In diesem Titel werden aktuelle Schwerpunkte wie Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesundheits- sowie Tourismuswirtschaft zusammengefasst. Dafür stehen 2014 rund 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Energie und Nachhaltigkeit

Energieforschung

Für die Förderung der Energieforschung und damit zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung sollen etwa 156 Mio. Euro für 2014 bereit gestellt werden.

Steigerung der Energieeffizienz

Für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere die unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen und private Verbraucher, stehen für 2014 wieder rund 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Energie- und Klimafonds (EKF)

Die Förderaktivitäten des BMWi werden 2014 durch zusätzliche Mittel aus dem EKF ergänzt. Hier stehen für Energieeffizienzforschung knapp 54 Mio. Euro, für den Energieeffizienzfonds rund 130 Mio. Euro, für Elektromobilität  rund 72 Mio. Euro und für Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften 5 Mio. Euro bereit. Zudem sind für die Förderung durch Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen 350 Mio. Euro in 2014 vorgesehen.

Quelle: BMWi

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