Problem Kreditwürdigkeit
Die die wenigsten Gründer verfügen über ausreichend Eigenkapital oder Sicherheiten, um bei Banken und Sparkassen zu vertretbaren Konditionen eine Finanzierung zu erhalten.
Mit einem tragfähigen Business-Plan erhalten Sie Zugang zu attraktiven Fördermitteln. Ob Sie ein High-tech Unternehmen gründen oder einen Handwerksbetrieb übernehmen, ein breites Programm an Fördermittel deckt nahezu jede Finanzierungssituation ab.
Beispiel
Gründung eines Architekturbüros.
- Investitionen ca. 50.000 €
- Betriebsmittel ca. 50.000 €
Finanzierung
- Eigenmittel 20.000 €
- LfA Startkredit 40.000 €
- LfA Startkredit 100 40.000 €
Vorteile
- Zins wird verbilligt
- Risikoentlastung durch Haftungsfreistellungen
- bis zu 4 tilgungsfreie Anlaufjahre
Bund und Bundesländer bieten für Existenzgründungen spezielle Förderprogramme für den Fall an, dass das Eigenkapital nicht ausreicht.
Förderdarlehen sind gegenüber Bankkrediten vorteilhafter, weil sie günstige und feste Zinsen haben sowie lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anfangsjahre bieten.
Förderprogramme für Existenzgründungen
bei einem Kapitalbedarf bis 50.000 €
- KfW-StartGeld
- LfA-Startkredit und Startkredit 100
bei einem Kapitalbedarf bis 500.000 €
- Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung
- LfA-Startkredit und Startkredit 100
bei einem Kapitalbedarf bis 10.000.000 €
- LfA-Startkredit und Startkredit 100
- KfW-Unternehmerkredit
Existenzgründercoaching
Im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern werden maximal 70 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst, höchstens jedoch erhalten Sie 560 Euro Zuschuß pro Beratertag. Es können maximal 10 Tage gefördert werden. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 8.000 €.
Coaching ab Existenzgründung bis fünf Jahre nach Unternehmensgründung. Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 Prozent oder maximal 3.000 Euro.
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden.