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Innovationsfinanzierung über KfW-Unternehmerkredit Plus ab 1 % p.a.


Auch nach dem Ende der Pilotphase am 31.12.2015 bietet die KfW den Unternehmerkredit Plus an. Der KfW-Unternehmerkredit Plus wird künftig von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020 unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen.

Wie bisher erhalten etablierte innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler eine besonders zinsgünstige Finanzierung für Investitionen und Betriebsmittel. Anstelle der siebenjährigen Laufzeit bietet die KfW künftig Kredite für Investitionen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit an.

Attraktive Konditionen

KfW Unternehmerkredit Plus KMU (046), einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p.a.
1,00 % 1,33 % 1,55 % 1,93 % 2,39 % 2,93 % 3,30 % 4,15 %

KfW Unternehmerkredit Plus außerhalb KMU (044) einheitlich für die Laufzeitvarianten 5/1/5 und 10/2/10 (Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung):

Preisklasse A B C D E F G H
Maximaler Zinssatz p. a.
1,00 % 1,40 % 1,63 % 2,00 % 2,46 % 3,00 % 3,38 % 4,28 %

Innovationskriterien

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität erfüllen:

Unternehmenswachstum (modifiziert)

Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20 % p. a. gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl; hierbei müssen unverändert am Anfang der Betrachtungsperiode mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt sein. Neu ist, dass das Unternehmen nicht länger als zwölf Jahre am Markt sein darf).

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (neu)

Der Kreditbetrag wird gemäß Businessplan zu mindestens 80 % dazu eingesetzt, Aufwendungen für Forschung- und Entwicklungsaktivitäten zu finanzieren und der Restbetrag für die notwendigen Kosten, um diese Aktivitäten zu ermöglichen.

Innovationsvorhaben (neu)

Der Kreditbetrag wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind und bei denen ein technologisches oder industrielles Risiko des Scheiterns besteht.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (modifiziert)

Der Anteil der Aufwendungen des Unternehmens für Forschung und Entwicklung gemäß Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters erreicht mindestens einen der folgenden Schwellenwerte:

  • 5 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen kürzer als sieben Jahre am Markt aktiv ist, oder
  • 10 % der Betriebskosten in mindestens einem der vergangenen drei Geschäftsjahre für alle übrigen Unternehmen. Oder
  • die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr betragen mindestens 20 % des im KfW-Unternehmerkredit Plus beantragten Kreditvolumens und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen gemäß Business Plan mindestens in Höhe des beantragten Kreditbetrags an.

Innovationsförderung (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 36 Monaten (bisher 24) Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen (z. B. aus Horizon 2020 oder dem 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) und/oder aus FP7 (Förder-)Instrumenten wie z. B. die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI), „Eurostars“) oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.

Innovationspreis (modifiziert)

Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis einer EU-Institution (neu) erhalten.

Gewerbliches Schutzrecht (modifiziert)

Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erteilt (z. B. Patent, Gebrauchsmuster, Topografien von Halbleitererzeugnissen, ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel oder andere Produkte, Sortenschutzrecht, Software-Copyright) und der Zweck der Kreditaufnahme ist, die Nutzung des Schutzrechts direkt oder indirekt zu ermöglichen.

Markteintritt (neu)

Das Unternehmen benötigt eine Finanzierung, um in einen neuen Markt einzutreten (sachlich oder räumlich). Ausgehend vom Businessplan muss die Finanzierung mehr als 50 % seines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den vorangegangenen fünf Jahren betragen. Der Kredit aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus darf maximal 80 % des gesamten Fremdfinanzierungsbedarfs abdecken, mindestens 20 % müssen von einem unabhängigen Investor (z. B. Hausbank) stammen.

Quelle: KfW

KfW beteiligt sich an Konsortialkrediten bis zu 100 Mio. €


Die Bundesregierung erweitert ihr Finanzierungsangebot an Wirtschaftsunternehmen, die ihre Produktion umweltgerechter gestalten wollen. Im Auftrag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kann die bundeseigene Förderbank KfW große Umweltvorhaben künftig auch im Rahmen eines Bankenkonsortiums finanzieren. Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ führt das Angebot der „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort, ergänzt um Umweltschutzvorhaben.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem neuen Angebot wird eine Lücke für umweltpolitisch sinnvolle Großprojekte geschlossen, die eine langfristige und großvolumige Finanzierung benötigen. Das gibt den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit und kommt der Umwelt, dem Klima und dem schonenden Umgang mit unseren endlichen Ressourcen zugute.“

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: „Energiepolitische Großprojekte amortisieren sich häufiger erst nach längerer Zeit. Eine stabile, gesicherte Finanzierung ist dafür essenziell. Der neue KfW-‚Konsortialkredit Energie und Umwelt‘ ermöglicht die hierfür benötigten längerfristigen Finanzierungen zu vertretbaren Konditionen. Das gibt den Unternehmen Finanzierungssicherheit.“

Der Konsortialkredit Energie und Umwelt sichert die langfristige, über die üblichen 7 bis 10 Jahre Laufzeit hinausgehende Gesamtfinanzierung von Großvorhaben. Für die Unternehmen bedeutet dies finanzielle Sicherheit, d. h. für ihre Investition bestehen keine Zinsrisiken und kein Risiko einer fehlenden Anschlussfinanzierung.

Der „Konsortialkredit Energie und Umwelt“ setzt das bisherige Kreditangebot „Finanzierungsinitiative Energiewende“ unter neuem Namen fort. Es können auch weiterhin Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Ausbau und zur Nutzung der erneuerbaren Energien, Innovationsvorhaben zur Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung finanziert werden. Das Angebot gilt künftig aber auch für Vorhaben im Bereich Umwelt-, Klima– und Ressourcenschutz, wie etwa neue oder verbesserte Produktionsanlagen, die in der Produktion zu einer Material- und Energieeinsparung führen.

Die KfW beteiligt sich im Rahmen einer gemeinsamen (Konsortial-) Finanzierung mit anderen Banken durch einen Direktkredit mit bis zu 50 Prozent bis maximal 100 Millionen Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Geschäftsbanken ihren Finanzierungsanteil zusätzlich über die KfW refinanzieren (Durchleitungskredit). Das Programm wird bis Mitte 2017 aufgelegt. Das Gesamtvolumen für Kredite beträgt voraussichtlich ca. 250 Millionen Euro pro Jahr.

Der KfW-„Konsortialkredit Energie und Umwelt“ richtet sich schwerpunktmäßig an größere Unternehmen. Auch Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen und deren Töchter mit Sitz im Ausland können finanziert werden.

Weitere Informationen unter: www.kfw.de.

LfA fördert Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern


Angesichts des anstehenden Generationswechsels im bayerischen Mittelstand hat die LfA Förderbank Bayern die Förderung für Familienunternehmen verbessert. Vor allem Betriebsübergaben an die Folgegeneration werden erleichtert, da nun auch Kaufpreiszahlungen zwischen Kindern und Eltern bzw. Schwiegereltern förderfähig sind. Die Jungunternehmer können beim Kauf jetzt auf den äußerst günstigen Startkredit zugreifen: der Förderkredit zeichnet sich durch einen Zinssatz ab 1,00 Prozent aus, und das bei Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 20 Jahren.

Die Neuerungen sehen unter anderem vor, dass der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet wird; hierfür wird die Gewinngrenze, bis zu welcher Vorhaben gefördert werden können, um 30.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Zudem werden Betriebsübertragungen an die Folgegenerationen erleichtert, indem künftig auch Kaufpreiszahlungen zwischen Eltern/Schwiegereltern und Kindern förderfähig sind.

Darüber hinaus wird die Existenzgründerförderung erheblich ausgeweitet: Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen sind künftig auch dann im Startkredit förderfähig, wenn bereits eine selbständige Existenz besteht. Zudem wird das Programm für die Gründung von Nebenerwerbsbetrieben geöffnet, um so unternehmerisches Potential möglichst früh zu fördern. Ebenfalls erleichtert wird die Förderung von Verkehrsmitteln (z.B. Omnibusse, Taxen). Auch im Unternehmen genutzte Elektro- und Hybridfahrzeuge können nun über Förderkredite finanziert werden.

Aus dem Bayerischen Mittelstandskreditprogramm werden neben der Gründung selbständiger Existenzen in erster Linie die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert.

Quelle: LfA

KfW senkt Zinsen – viele Programme beginnen bei 1 %


Ab dem 13.01.2015 gelten für folgende Förderprodukte der KfW neue Zinskonditionen:

Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Gründerkredit – Universell (073, 074, 075, 076)
  • KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
  • ERP-Regionalförderprogramm (062, 072)

Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand

  • ERP-Innovationsprogramm (181, 191)
  • Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand
  • ERP-Beteiligungsprogramm (100, 104)

Finanzierung von Umweltinvestitionen

  • BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
  • KfW-Umweltprogramm (240, 241)
  • KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274, 281, 282)
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)

Das aktuelle Konditionentableau für alle gewerblichen Produkte erhalten Sie unter dem folgenden Link: aktuelle Konditionen

Quelle: KfW

Banken stoppen Abwärtstrend im Firmenkundengeschäft


Die Situation im Corporate-Banking hat sich in Deutschland wieder normalisiert. Hatten deutsche Banken im zweiten Halbjahr 2013 mit Blick auf den bevorstehenden EZB-Stresstest auch im Firmenkundengeschäft noch besonders vorsichtig agiert, so sank die gebildete Kreditrisikovorsorge im ersten Halbjahr 2014 deutlich. In der Folge verbesserte sich die Profitabilität. Entsprechend zog der Corporate-Banking-Index der internationalen Managementberatung Bain & Company in der ersten Jahreshälfte 2014 nach einer längeren Durststrecke erstmals wieder an.

  • Erträge im Corporate-Banking sind in Deutschland im ersten Halbjahr 2014 um vier Prozent gestiegen
  • Profitabilität des Firmenkundengeschäfts steigt um 25 Prozent
  • Banken profitieren insbesondere von geringerer Kreditrisikovorsorge
  • Eigenkapitalrendite liegt jetzt bei 17 Prozent vor Steuern

Hoffnungsschimmer für Deutschlands Banken: Nach dreijähriger Talfahrt erholt sich das traditionell renditestarke Firmenkundengeschäft zumindest vorläufig. Der Bain-Corporate-Banking-Index stieg im ersten Halbjahr 2014 in beiden Dimensionen. Während die Erträge im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2013 um vier Prozent zulegten – dies vor allem volumenbedingt –, verbesserte sich die Profitabilität sogar um 25 Prozent (Abb. 1).  Ein harter Wettbewerb und die anhaltend niedrigen Zinsen begrenzen die Ertragspotenziale. Das Renditeniveau bleibt trotzdem attraktiv.

Leichter Anstieg des Kreditvolumens

Der entscheidende Treiber für die höhere Profitabilität im ersten Halbjahr 2014 war ein Rückgang der gebildeten Kreditrisikovorsorge um 36 Prozent gemessen an der zweiten Jahreshälfte 2013. Damals hatten viele Banken ihr Kreditbuch mit Blick auf den bevorstehenden EZB-Stresstest noch einmal sorgfältig durchkämmt. Nun bewegt sich die Kreditrisikovorsorge wieder auf dem Durchschnittsniveau der vergangenen sieben Jahre. Parallel dazu hat sich das Kreditvolumen in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres leicht ausgeweitet – um fünf Milliarden Euro auf 987 Milliarden Euro.

Das Kreditgeschäft bleibt das wichtigste Ankerprodukt im Corporate-Banking. Der Zinsüberschuss stand im ersten Halbjahr 2014 für 72 Prozent der Erträge. Allerdings schwächt das geringe Zinsniveau die Bedeutung des Kreditgeschäfts. Ende 2012 hatte es noch einen Anteil von 76 Prozent. „Der wachsende Anteil des Provisionsüberschusses ist tendenziell ein gutes Zeichen“, stellt Dr. Jan-Alexander Huber fest, Partner bei Bain & Company und Corporate-Banking-Experte. „Auf diese Weise gelingt es den Banken, sich bis zu einem gewissen Grad von ihrer Abhängigkeit vom Kreditgeschäft zu befreien.“

Cost Income Ratio sinkt auf 41 Prozent

Auch auf der Kostenseite gibt es Fortschritte. Die Verwaltungskosten gingen im ersten Halbjahr 2014 leicht zurück, nicht zuletzt deshalb verbesserte sich die Cost Income Ratio auf 41 Prozent. In erster Linie beruht die deutlich höhere Profitabilität im Corporate-Banking aber auf der erheblich gesunkenen Kreditrisikovorsorge. In der Folge stieg die Eigenkapitalrendite vor Steuern um zwei Prozentpunkte auf 17 Prozent in der ersten Jahreshälfte 2014. Von 2010 bis 2012 und in den Vorkrisenjahren konnte die Branche in diesem Geschäftsbereich indes Renditen von mehr als 20 Prozent erwirtschaften (Abb. 2). Eine Rückkehr auf dieses Niveau dürfte vielen Banken in den kommenden Jahren äußerst schwerfallen.

Vor diesem Hintergrund müssen die Kreditinstitute unabhängig von ihrer Größe im Corporate-Banking vorrangig an zwei Stellschrauben ansetzen. Gebot der Stunde für die Banken ist es, durch eine konsequente Kundenorientierung bestehende Ertragspotenziale entlang der gesamten Produktpalette besser auszuschöpfen. Der Erfolg im Cross-Selling macht im Wettbewerb den entscheidenden Unterschied. Gleichzeitig gilt es, im Risikomanagement nicht nachzulassen. Erst kürzlich hat Bain in einer Bankenstudie zum deutschen Markt aufgezeigt, dass Deutschlands Kreditinstitute weiter an ihren Geschäftsmodellen arbeiten müssen.

„Die Banken stehen vor einem tief greifenden Strukturwandel“, betont Bankenkenner Sinn. „Und der betrifft auch das Firmenkundengeschäft. Es wäre fatal, wenn sich die Banken auf den Erfolgen der vergangenen Monate ausruhen würden. Vielmehr müssen sie alles daran setzen, die Ertragskraft des Corporate-Banking nachhaltig zu stärken.“

Quelle: Bain & Company

Die KfW fördert jetzt auch Elektromobilität


Die KfW fördert ab dem 01.10.2014 den Kauf von gewerblich genutzten Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie von biomethan- oder erdgasbetriebenen leichten Fahrzeugen. Auch die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff können Unternehmen mit dem KfW-Umweltprogramm finanzieren.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Die Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb sowie Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel) und Brennstoffzellenfahrzeuge, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt.
  • Die Anschaffung emissionsarmer (auch biomethan- oder erdgasbetriebener) gewerblich genutzter leichter Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 sowie M1 und M 2 mit einer Bezugsmasse von bis zu 2.840 kg, die unter die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 fallen und den Abgasstandard Euro 6 erfüllen,
  • Die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Betankungsanlagen für Wasserstoff.

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden gefördert:

  • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
  • Freiberufler
  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
  • Public-Private-Partnership-Modelle

Das Wichtigste in Kürze:

  • ab 1,26 % effektiver Jahreszins
  • attraktive Förderung für Ihre Umweltschutzmaßnahmen im In- und Ausland
  • für alle Unternehmen und Freiberufler
  • langfristig günstige Zinsen bis zu 20 Jahre
  • mit Zinsvorteil für kleine Unternehmen

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Quelle: KfW

Neues KfW-Programm für die Einführung neuer Produkte


Innovation, Erweitern und Festigen

KfW-Unternehmerkredit Plus (044, 046): Produkteinführung zur Stärkung innovativer Unternehmen

Der neue KfW-Unternehmerkredit Plus ermöglicht etablierten innovativen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern eine besonders zinsgünstige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das neue Produkt zur Stärkung innovativer Unternehmen startet zum 01.12.2014.

Als innovativ gelten Unternehmen, wenn sie zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog erfüllen:

  • Das Unternehmen ist in den letzten drei Jahren im Schnitt mehr als 20 % per anno gewachsen (Umsatz oder Beschäftigtenzahl).
  • Das Unternehmen hat im letzten Jahr FuE-Ausgaben in Höhe von mindestens 20 % des beantragten Kreditvolumens getätigt.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten.
  • Das Unternehmen hat in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis erhalten.
  • Dem Unternehmen wurde in den letzten 24 Monaten ein Patent erteilt.
  • An dem Unternehmen ist ein (innovation driven) Venture Capital Fonds beteiligt.
  • Das Unternehmen hat seinen Unternehmenssitz in einem „Wissenschafts-, Technologie oder Innovationspark“.

Die Bestätigung über das Erfüllen von mindestens einem der vorgenannten Kriterien erfolgt im Rahmen des beigefügten Formulars Anlage zur Prüfung „Innovative Unternehmen KfW-Unternehmerkredit Plus“.

Die Produktbedingungen sehen bei Investitionsfinanzierungen eine Kreditlaufzeit von 7 Jahren und bei Betriebsmitteln von 5 Jahren vor.

Mit der neuen 7-jährigen Kreditlaufzeit können Investitionen zukünftig im mittleren Laufzeitsegment finanziert werden.

Das Anbieten der Haftungsfreistellung für Betriebsmittel mit einer Laufzeit von 5 Jahren erweitert die Produktpalette und eröffnet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.

Die durchleitenden Kreditinstitute werden durch eine obligatorische Haftungsfreistellung entsprechend der Regelungen im KfW-Unternehmerkredit in Höhe von 50 % von den Risiken entlastet. Zu diesem Zweck wird das Produkt von einer Garantie im Rahmen des „Risk Sharing Instrument (RSI)“ der Europäischen Gemeinschaft für innovative und forschungsorientierte KMUs und kleine Mittelstandsfirmen unterstützt.

Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 EUR. Maximal ist ein Kreditbetrag von 7,5 Mio. EUR möglich.

Im Rahmen des KfW-Unternehmerkredit Plus ist eine einmalige Darlehenszusage möglich. Auf Grund der Vorgaben aus dem Garantievertrag endet die Produktlaufzeit spätestens am 31.12.2015. Über eine mögliche Produktfortführung wird rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2015 informiert.

Voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November wird die KfW weitere Details zur Produkt- und Zinssatzgestaltung mitteilen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: KfW

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