Natürliche Ressourcen, insbesondere Rohstoffe, sind wesentliche Produktionsfaktoren. Dabei ist die Nutzung von Rohstoffen über die gesamte Wertschöpfungskette – von der

Deutsch: Logo des Bundesministerium für Umwelt (Photo credit: Wikipedia)
Gewinnung, über die Verarbeitung und Nutzung bis hin zur Entsorgung – mit Umweltbeeinträchtigungen verbunden.
Für die Unternehmen in Deutschland beträgt der Kostenanteil für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe durchschnittlich etwa 40 Prozent des Bruttoproduktionswertes. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt bis zu 20 Prozent der Materialkosten durch technische Modernisierung eingespart werden können.
Ein effizienterer Materialeinsatz in der Produktion ist ein wichtiger Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen, zur Umweltentlastung, aber auch zur Wirtschaftlichkeit von Produktionsabläufen. Um Unternehmen bei der Investition in materialeffiziente Produktionsprozesse zu unterstützen, hat der Bundesumweltminister am 8. April 2013 den neuen Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm „Materialeffizienz in der Produktion‟ verkündet. Gefördert werden innovative Projekte mit Demonstrationscharakter, die materialeffiziente Produktionsprozesse umsetzen, materialintensive Herstellungsverfahren substituieren sowie Rest- und Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe einsetzen.
Der Förderschwerpunkt berücksichtigt die Umwelteffekte der Rohstoffgewinnung jenseits der Betriebsgrenzen und verfolgt einen Ansatz, der sämtliche Verarbeitungs-, Herstellungs-, Lagerhaltungs- und Transportprozesse von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt als Ergebnis des Produktionsprozesses berücksichtigt und in die Bewertung der Projekte integriert.
Der Förderschwerpunkt „Materialeffizienz in der Produktion“ richtet sich sowohl an kleine und mittelständische Unternehmen als auch an Großunternehmen aus folgenden Bereichen:
- Industrien, die Steine und Erden als Rohstoffe haben,
- Industrien, die Eisen und Stahl sowie Nichteisenmetalle herstellen und verarbeiten,
- Industrien, die Naturstoffe verarbeiten (u. a. Papier, Leder, Nahrungsmittel) sowie
- Industrien, die chemische Stoffe und Kunststoffe verarbeiten.
Die Förderung erfolgt entweder
- mit einem Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
oder
- mit einem Investitionszuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.
Die Art der beantragten Förderung ist anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben und die jeweilige Förderhöhe werden von der KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt. Grundlage für die Förderhöhe sind die für die Durchführung des Projektes erforderlichen Ausgaben. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben können gehören: Bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich der Erweiterung und Verbesserung von Anlagen oder Einrichtungen, die funktionaler Bestandteil des Demonstrationsvorhabens sind, Kosten der Inbetriebnahme von Anlagen oder Einrichtungen, soweit es sich nicht um regelmäßig anfallende Betriebskosten handelt sowie Gutachten oder Messungen, sofern sie Voraussetzung für die Durchführung bzw. für den Nachweis des Erfolges des Vorhabens sind.
Die Projektskizze muss bis zum 30. September 2013 bei der KfW Bankengruppe eingegangen sein. Bis zum 31. Januar 2014 wird die Bewertung der Projektskizzen abgeschlossen und bei positivem Ergebnis die Aufforderung zur Antragstellung erfolgen.
Quelle: BMU
48.123952
11.565452
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